Betreff
Kulturzentrum E-Werk GmbH: Ergänzung des Fördervertrags
Vorlage
41/051/2023
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen ergänzt den bestehenden Fördervertrag mit der Kulturzentrum E-Werk GmbH vom 20.12.2021 um die vorgelegte Regelung zur Rücklagenhöhe. Die Ergänzung wird in die erneuerte Fördervereinbarung ab 2025 automatisch aufgenommen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Regelung schafft Transparenz zwischen den Vertragspartner*innen zu den Modalitäten von Rücklagen in Bezug auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuschüsse.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Ergänzung zum Fördervertrag vom 20.12.2021 zwischen der Stadt Erlangen und der E-Werk Kulturzentrum GmbH