Betreff
ESTW Stadtverkehr GmbH: Bevollmächtigung für die Gesellschafterversammlung
am 17.10.2023
Vorlage
BTM/069/2023
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Als von der Stadt entsandter Vertreter wird Herr Beugel beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH zu folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu erteilen:

 

-       Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt.

-       Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

-       Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München gewählt.

 


Grundsätzlich liegen die Stimmabgaben in den Gesellschafterversammlungen der – aus Sicht der Stadt nur mittelbaren - ESTW-Beteiligungen in der Zuständigkeit des Vorstands der ESTW AG, der laut Satzung bei Mehrheitsbeteiligungen für die o.g. Beschlussfassungen die Zustimmung des Aufsichtsrats der ESTW AG einzuholen hat. Für die ESTW Stadtverkehr GmbH hat der Vorstand der ESTW AG jedoch seine Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung uneingeschränkt in allen Angelegenheiten an die Stadt abgetreten, um das Kontrollkriterium als Voraussetzung für die ÖPNV-Direktvergabe im Jahr 2019 zu erfüllen.

 

Der vom Stadtrat bestellte Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH ist Herr Beugel. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats benötigt er die Ermächtigung des zuständigen städtischen Ausschusses.

 

2. Sachbericht

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 der ESTW Stadtverkehr GmbH wurden zum vierten Mal in Folge von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

 

Die ESTW Stadtverkehr GmbH ist mit dem Dauerverlustgeschäft ÖPNV betraut. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ESTW AG werden ihre Verluste von der Mutter übernommen und mit deren Gewinnen im Rahmen des steuerlichen Querverbunds verrechnet.

 

 


 

Kennzahlen zum Jahresabschluss 2022 im Vergleich zu den beiden Vorjahren:



2022
(in T€)

2021
(in T€)

2020
(in T€)

Bilanz

 

 

 

Bilanzsumme (in T€)

11.511

11.845

13.363

EK-Quote

0,6%

0,6%

54,6%

Investitionen (in T€)

1.668

533

387

Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (in T€)

4.434

5.417

6.534

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

Umsatz (in T€)

9.097

8.785

8.764

Personalaufwand (in T€)

9.262

9.122

8.699

Jahresergebnis vor Verlustausgleich (in T€)

(nachrichtl.: Steuervorteil der ESTW AG aus dem steuerlichen Querverbund, in T€)

-12.062

 

(3.906)

-12.385

 

(4.170)

-13.459

 

(4.144)

Sonstiges

 

 

 

Anzahl der Mitarbeiter im Jahres-

165

160

159

Cash-Flow nach DVFA/SG*) (in T€)

-10.886

-10.879

-11.638

Leistungsdaten
     Fahrgäste (in Mio.)

     Linien (inkl. Nightliner)

     Länge des Liniennetzes (km) **)

     Nutzwagen-km (in Mio.) ***)

 

9,4

16

218,3

4,6

 

6,3

16

218,3

4,5

 

6,7

16

210,0

4,3

*)    Cash-Flow nach DVFA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen Rückstellungen +/- sonstige zahlungsunwirksame wesentliche Aufwenden und Erträge, ohne Sondereinflüsse

**)   ohne Schulbus-Linien

***)  ohne Rufbus-Linien       

 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.

 

Auszug aus dem Lagebericht der ESTW Stadtverkehr GmbH:

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der ESTW Stadtverkehr GmbH betrugen 9,1 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €). Gegenüber dem Wirtschaftsplan-Erstansatz ist eine negative Planabweichung in Höhe von 0,5 Mio. € zu verzeichnen. Der Zuschuss für das 9-Euro-Ticket mit 1,3 Mio. € wurde der Position Sonstige betriebliche Erträge zugeordnet. Im Erstansatz war der Zuschuss jedoch in den Umsatzerlösen geplant.

Der Materialaufwand ist um 1,2 Mio. € auf 12,8 Mio. € gestiegen. Die Personalkosten erhöhten sich aufgrund der tariflichen Lohnanpassungen um 1,2 Mio. € auf 9,3 Mio. €.

Der Verlust der ESTW Stadtverkehr beträgt 12,1 Mio. € (Vorjahr: -12,4 Mio. €) und wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages von den ESTW AG übernommen. Die im Vergleich zum Vorjahr vorliegende Verbesserung um 0,3 Mio. € ist im Wesentlichen auf geringere Abschreibungen sowie höhere Umsatzerlöse und höhere sonstige betriebliche Erträge zurückzuführen.

 


Vermögenslage

Die größten Positionen im Anlagevermögen bilden die Fahrzeuge (1,5 Mio. €).

Die Investitionen der ESTW Stadtverkehr im Jahr 2022 betrugen 1,7 Mio. €. Prognostiziert waren im Vorjahr Investitionen in Höhe von 7,5 Mio. €. Die hierin enthaltene Beschaffung der Elektrobusse zuzüglich Ladeinfrastruktur mit 3,6 Mio. € sowie die Beschaffung der Erdgasbusse mit 1,4 Mio. € mussten aufgrund von Lieferverzögerungen nach 2023 verschoben werden. Darüber hinaus werden einige Fahrgastinformationsterminals mit Verkaufsfunktion mit 1,4 Mio. € und weitere Fahrgastinformationssysteme mit 0,3 Mio. € ebenfalls erst 2023 installiert.

 

Risiko- und Chancenbericht

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben zu einem massiven Rückgang der Fahrgastzahlen und der Umsätze geführt. Nun steigen die Fahrgastzahlen wieder kontinuierlich an. Ob im Umfeld von veränderter Arbeitswelt (Homeoffice) und E-Bike-Boom die Auslastung der Busse dauerhaft gesteigert werden kann, ist noch nicht sicher.

Im Mai 2023 wird das Deutschlandticket an den Start gehen, welches die Tarifwelt des ÖPNV völlig neu strukturieren wird. Zielsetzung der Bundesregierung ist es, mit diesem günstigen, deutschlandweit gültigen Ticket die Nutzerzahlen im ÖPNV deutlich anzuheben. Es besteht das Versprechen von staatlicher Seite, Einnahmeausfälle durch niedrigere Tarifergiebigkeit auszugleichen. Ein Restrisiko verbleibt. Andererseits werden sicher einige Bürger das Ticket erwerben, aber nicht nutzen.

Der aktuelle Arbeitskräftemangel führt teilweise zu einer verminderten Verkehrsleistung, die sich bis jetzt noch nicht negativ auf die Akzeptanz des ÖPNV ausgewirkt hat. Durch eine verstärkte Fahrerausbildung soll die Situation entschärft werden.

Mögliche negative Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf den künftigen Geschäftsverlauf sind in der Prognose nicht reflektiert.

 

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Da die ESTW Stadtverkehr GmbH als 100%ige Tochter in den Konzernabschluss der ESTW einzubeziehen ist, soll derjenige Abschlussprüfer bestellt werden, den die Hauptversammlung der ESTW AG am 28.07.2023 für die Prüfung ihrer Gesellschaft ausgewählt hat. Dies ist wie im Vorjahr die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, die damit zum fünften Mal in Folge mit der Abschlussprüfung beauftragt wird.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022