am 17.10.2023
Als von der Stadt entsandter
Vertreter wird Herr Beugel beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der
ESTW Stadtverkehr GmbH zu folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu
erteilen:
- Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt.
- Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
- Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München gewählt.
Der vom Stadtrat bestellte Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH ist Herr Beugel. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats benötigt er die Ermächtigung des zuständigen städtischen Ausschusses.
2. Sachbericht
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 der ESTW Stadtverkehr GmbH wurden zum vierten Mal in Folge von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Die ESTW Stadtverkehr GmbH ist mit dem Dauerverlustgeschäft ÖPNV betraut. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ESTW AG werden ihre Verluste von der Mutter übernommen und mit deren Gewinnen im Rahmen des steuerlichen Querverbunds verrechnet.
Kennzahlen zum Jahresabschluss 2022 im
Vergleich zu den beiden Vorjahren:
|
2022 |
2021 |
2020 |
Bilanz |
|
|
|
11.511 |
11.845 |
13.363 |
|
EK-Quote |
0,6% |
0,6% |
54,6% |
Investitionen (in T€) |
1.668 |
533 |
387 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (in T€) |
4.434 |
5.417 |
6.534 |
Gewinn- und Verlustrechnung |
|
|
|
Umsatz (in
T€) |
9.097 |
8.785 |
8.764 |
Personalaufwand
(in T€) |
9.262 |
9.122 |
8.699 |
Jahresergebnis
vor Verlustausgleich (in T€) (nachrichtl.:
Steuervorteil der ESTW AG aus dem steuerlichen Querverbund, in T€) |
-12.062 (3.906) |
-12.385 (4.170) |
-13.459 (4.144) |
Sonstiges |
|
|
|
Anzahl der
Mitarbeiter im Jahres-∅ |
165 |
160 |
159 |
Cash-Flow nach DVFA/SG*) (in T€) |
-10.886 |
-10.879 |
-11.638 |
Leistungsdaten Linien (inkl. Nightliner) Länge des Liniennetzes (km) **) Nutzwagen-km (in Mio.) ***) |
9,4 16 218,3 4,6 |
6,3 16 218,3 4,5 |
6,7 16 210,0 4,3 |
*) Cash-Flow nach DVFA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen +/-
Veränderung d. langfristigen Rückstellungen +/- sonstige zahlungsunwirksame
wesentliche Aufwenden und Erträge, ohne Sondereinflüsse
**) ohne
Schulbus-Linien
***) ohne Rufbus-Linien
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.
Auszug aus dem Lagebericht der ESTW
Stadtverkehr GmbH:
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der ESTW Stadtverkehr GmbH
betrugen 9,1 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €). Gegenüber dem
Wirtschaftsplan-Erstansatz ist eine negative Planabweichung in Höhe von 0,5
Mio. € zu verzeichnen. Der Zuschuss für das 9-Euro-Ticket mit 1,3 Mio. € wurde der
Position Sonstige betriebliche Erträge zugeordnet. Im Erstansatz war der
Zuschuss jedoch in den Umsatzerlösen geplant.
Der Materialaufwand ist um 1,2 Mio. € auf
12,8 Mio. € gestiegen. Die Personalkosten erhöhten sich aufgrund der
tariflichen Lohnanpassungen um 1,2 Mio. € auf 9,3 Mio. €.
Der Verlust der ESTW Stadtverkehr beträgt
12,1 Mio. € (Vorjahr: -12,4 Mio. €) und wird aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages von den ESTW AG übernommen. Die im Vergleich zum
Vorjahr vorliegende Verbesserung um 0,3 Mio. € ist im Wesentlichen auf
geringere Abschreibungen sowie höhere Umsatzerlöse und höhere sonstige
betriebliche Erträge zurückzuführen.
Vermögenslage
Die größten Positionen im Anlagevermögen
bilden die Fahrzeuge (1,5 Mio. €).
Die Investitionen der ESTW Stadtverkehr im
Jahr 2022 betrugen 1,7 Mio. €. Prognostiziert waren im Vorjahr Investitionen in
Höhe von 7,5 Mio. €. Die hierin enthaltene Beschaffung der Elektrobusse
zuzüglich Ladeinfrastruktur mit 3,6 Mio. € sowie die Beschaffung der
Erdgasbusse mit 1,4 Mio. € mussten aufgrund von Lieferverzögerungen nach 2023
verschoben werden. Darüber hinaus werden einige Fahrgastinformationsterminals
mit Verkaufsfunktion mit 1,4 Mio. € und weitere Fahrgastinformationssysteme mit
0,3 Mio. € ebenfalls erst 2023 installiert.
Risiko- und Chancenbericht
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben zu
einem massiven Rückgang der Fahrgastzahlen und der Umsätze geführt. Nun steigen
die Fahrgastzahlen wieder kontinuierlich an. Ob im Umfeld von veränderter
Arbeitswelt (Homeoffice) und E-Bike-Boom die Auslastung der Busse dauerhaft
gesteigert werden kann, ist noch nicht sicher.
Im Mai 2023 wird das Deutschlandticket an
den Start gehen, welches die Tarifwelt des ÖPNV völlig neu strukturieren wird.
Zielsetzung der Bundesregierung ist es, mit diesem günstigen, deutschlandweit
gültigen Ticket die Nutzerzahlen im ÖPNV deutlich anzuheben. Es besteht das
Versprechen von staatlicher Seite, Einnahmeausfälle durch niedrigere
Tarifergiebigkeit auszugleichen. Ein Restrisiko verbleibt. Andererseits werden
sicher einige Bürger das Ticket erwerben, aber nicht nutzen.
Der aktuelle Arbeitskräftemangel führt
teilweise zu einer verminderten Verkehrsleistung, die sich bis jetzt noch nicht
negativ auf die Akzeptanz des ÖPNV ausgewirkt hat. Durch eine verstärkte
Fahrerausbildung soll die Situation entschärft werden.
Mögliche negative Auswirkungen des
Russland-Ukraine-Krieges auf den künftigen Geschäftsverlauf sind in der
Prognose nicht reflektiert.
Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023
Da die ESTW Stadtverkehr GmbH als 100%ige Tochter in den Konzernabschluss der ESTW einzubeziehen ist, soll derjenige Abschlussprüfer bestellt werden, den die Hauptversammlung der ESTW AG am 28.07.2023 für die Prüfung ihrer Gesellschaft ausgewählt hat. Dies ist wie im Vorjahr die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, die damit zum fünften Mal in Folge mit der Abschlussprüfung beauftragt wird.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022