Betreff
GGFA AöR: Jahresabschluss 2022
Vorlage
BTM/068/2023
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen zum 31.12.2022 wird festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 82.489,84 € wird in die allgemeinen Rücklagen eingestellt.
  3. Der Vorstand Herr Gerd Worm wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.
  4. Der Verwaltungsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet

.


Die Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen wurde gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.11.2022 zum Jahresende 2022 aufgelöst. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten der GGFA AöR wurden mit Wirkung zum 01.01.2023, zusammen mit dem städtischen Amt 55, in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Erlanger Jobcenter überführt.

 

Für die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Vorstands ist bei einem Kommunalunternehmen eigentlich der Verwaltungsrat zuständig. Da mit Beendigung der GGFA AöR auch dessen Verwaltungsrat nicht mehr existiert, obliegt es dem Stadtrat, diese Beschlüsse für das letzte Geschäftsjahr der GGFA AöR zu fassen.

 

Die Abschlussprüferin Frau Mayer der BakerTilly GmbH & Co. KG, Nürnberg, die den Jahresabschluss in der Vergangenheit dem Verwaltungsrat der GGFA AöR erläutert hat, wird ihn ersatzweise im Werkausschuss EJC vorstellen. Der Werkausschuss EJC wird künftig als vorberatendes Gremium für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Erlanger Jobcenter zuständig sein, in den die GGFA AöR aufgegangen ist.

 

Sachbericht zum Geschäftsjahr 2022:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Nürnberg hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zum vierten Mal in Folge geprüft und mit Datum vom 15.06.2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

1.    Kennzahlen zum Jahresabschluss 2022

(in T€)

Ist 2022

Plan 2022

Ist 2021

Ist 2020

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

 

Jahresergebnis

+82

-97

+31

-27

Umsatzerlöse

1.097

942

900

820

Aufwandszuschüsse

7.016

7.192

7.116

6.8371)

BMAS-Mittel, inkl. kommunalem Finanzierungsanteil

6.014

6.235

6.069

5.846

aus städtischem Haushalt

526

565

450

428

von Dritten

476

392

597

5991)

Bilanz

 

 

 

 

Bilanzsumme

3.139

 

3.074

2.887

Eigenkapitalquote

31,9%

 

29,9%

30,7%

Investitionen

53

99

202

581

Darlehensverbindlichkeiten2)

605

 

616

627

Sonstiges

 

 

 

 

Cash-Flow3)

+220

+61

+170

+107

Stammpersonal ges. in Vollzeit-
äquivalenten

(davon geförderte TN)

91,3 VZÄ

(3,1 VZÄ)

90,7 VZÄ

(3,1 VZÄ)

91,4 VZÄ

(3,1 VZÄ)

88,1 VZÄ

(3,9 VZÄ)

1)   Ausweis Aufwandszuschüsse 2020, abweichend zur GuV, analog 2021/2022 ohne weitergeleitete LAUT-Zuschüsse (2020: 620 T€)

2)   inkl. 500 T€ Darlehensverbindlichkeit ggü. Stadt Erlangen

3)   Cash-Flow nach DFVA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen, ggf. +/- Delta langfristige Rückstellungen

 

 

Das Jahresergebnis 2022 von +82 T€ liegt deutlich über den Erwartungen (-97 T€). Hauptursache hierfür sind Einsparungen bei den Personalkosten. Die übergangsweise geplante Doppelbesetzung der Vorstandsposition, im Hinblick auf den Übergang zum Eigenbetrieb, konnte nicht verwirklicht werden. Die Stelle der Öffentlichkeitsarbeit wurde nicht besetzt und Fortbildungen wurden nicht im geplanten Maß in Anspruch genommen. Der Verkauf einer Grundstücks-Teilfläche hat planmäßig als Sondereffekt zum positiven Jahresergebnis beigetragen.

 

Die Umsatzerlöse im Betrieb gewerblicher Art (BgA) konnten gegenüber dem Vorjahr um 197 T€ auf 1.097 T€ gesteigert werden, im Wesentlichen aufgrund höherer Erlöse im Sozialkaufhaus durch Erstausstattungen für Geflüchtete aus der Ukraine (531 T€, Vj. 351 T€). Die weiteren Erlöse setzen sich wie folgt zusammen: Bike-Projekt/Cafe Hergricht (110 T€, Vj. 55 T€), Erlöse Schulverwaltungsamt (416 T€, Vj. 452 T€), Mieteinnahmen (36 T€ wie Vj.) und Sonstiges (4 T€, Vj. 6 T€).

 

Die Aufwandszuschüsse sind mit 7.016 T€ (Vj. 7.116 T€) im Vergleich zum Vorjahr per Saldo um 100 T€ niedriger ausgefallen, bei gestiegenen städtischen Mitteln. Unter Einbeziehung der weitergeleiteten LAUT-Mittel (715 T€) und der ab 2020 unter den Umsatzerlösen ausgewiesenen Mittel für Beschulung Geflüchtete (416 T€) betrug die Drittmittelquote (Drittmittel/Zuschüsse) 20% (Vj. 21%). In der Gesamtbetrachtung wurden 30% (Vj. 29%) der von der GGFA eingenommenen Mittel im BgA selbst erwirtschaftet oder als Drittmittel eingeworben.

 

Die Stadt Erlangen hat der GGFA AöR in 2022 folgende leistungsbezogenen Zuschüsse ausgereicht: für Sozialkaufhaus (78 T€ wie Vj), Mittelschulabschluss (90 T€ wie Vj.), Jugendmaßnahmen und Maßnahme „Just Best“ (136 T€, Vj. 90 T€), Beschäftigungsförderung Cafe Hergricht (115 T€, Vj. 120 T€), Defizitausgleich für Bahnhofsfahrräder (25 T€, Vj. 39 T€), Sprachförderung (10 T€ wie Vj.), Kostenerstattung für Projektumsetzung Eigenbetriebsgründung und Corona-Sonderimpfaktion (72 T€, Vj. 13 T€). Weitere Zuschüsse waren in 2022 nicht veranlasst (Vj. 10 T€).

 

Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des positiven Jahresergebnisses leicht angestiegen (31,9 %, Vj. 29,9%). Nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2022 beläuft sich die Gewinnrücklage auf 975 T€ (Vj. 892 T€).

 

Die Investitionen in das Anlagevermögen (53 T€, Vj. 202 T€) betreffen vor allem die Anzahlung für ein neues Kraftfahrzeug (Kastenwagen, 40 T€). Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude in der Alfred-Wegener-Straße mussten aufgrund bisher erfolgloser Ausschreibungen ins Jahr 2023 verschoben werden.

 

 

2.    Auszüge aus dem Lagebericht 2022

 

·         Das Jahr 2022 war geprägt von den Vorbereitungen der Überführung in den Eigenbetrieb (EB EJC). Trotz vielfältiger Zusatzaufgaben im Zusammenhang mit der Neuorganisation wurde der laufende Betrieb in der Arbeitsmarktförderung auf hohem Niveau beibehalten. Die Nachwirkungen der Pandemie mussten ebenso bewältigt werden wie der Zugang der Ukraine-Geflüchteten in das SGB II ab Juni 2023. Im Juni wechselten ca. 550 aus der Ukraine geflüchtete Personen in den Rechtskreis SGB II.

 

·         Im Jahr 2022 standen erneut ausreichend Eingliederungsmittel zur Verfügung. Trotz weiterhin erheblicher Einschränkungen durch das Pandemie-Geschehen zu Beginn des Jahres konnte unterjährig sogar die Maßnahme CARE als Nachfolge des IDEE-Projektes neu gestartet werden. Die Eingliederungsmittel des Bundes (T€ 2.399 nach Umschichtung von Teilen der Eingliederungsmittel in den Verwaltungsbereich) wurden zu 96 % verausgabt.

 

·         Im Jahr 2022 konnte die Zahl der erzielten Integration nicht wie geplant erreicht werden und lag bei insgesamt 619 Eingliederungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (2021: 721; 2020: 557; 2019: 788) und 12 Existenzgründungen (2021: 10; 2020: 12; 2019: 12). Die Anzahl der aufgenommenen Minijobs lag bei 177 (2021: 198; 2020: 173; 2019: 222). Die Stagnation bei den Eingliederungen trotz hoher Fachkräftenachfrage ist auch auf die niedrigen Qualifizierungsniveaus der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zurückzuführen. Deshalb ist die für die nächsten drei Jahre geplante Qualifizierungsoffensive von besonderer Bedeutung.

 

·         Auch im Jahre 2022 konnte das neue Förderinstrument des § 16 i SGB II, in Kraft seit 01.01.2019, mit 25 Teilnehmenden in verschiedene Branchen, erfolgreich weitergeführt werden. Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) ist im Vierjahresvergleich von 2.054 Personen (Dezember 2019) über 1.935 Personen (Dezember 2020) bzw. 1.936 Personen (Dezember 2021) auf 1.820 Personen (Dezember 2022) gesunken.

 

·         Das Modellprojekt auf dem Gebiet der Verzahnung von Gesundheits- und Arbeitsförderung ist nach wie vor ressourcenintensiv, wurde aber mit einer neuen Laufzeit von 2023-2026 und unter neuem Namen als „Kooperationsvereinbarung zur Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen - teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ neu abgeschlossen. Die gewählte Umsetzung durch sog. Mittlerstrukturen, die aus selbst von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen rekrutiert werden, hat bundesweiten Modellcharakter.

 

·         Seit November 2019 hat sich das Projekt „LAUT – Leben, Arbeiten und Teilhaben in einer inklusiven Gesellschaft“ zum Ziel gesetzt, neue, nachhaltig wirksame Impulse zu geben, um bestehende Maßnahmen zur Förderung arbeitsuchender Personen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen einschließlich schwerbehinderter Menschen mit besonderen Vermittlungsbedürfnissen zu unterstützen und zu stärken. Das Projekt LAUT ist dabei sowohl Ansprechpartner und Coach für Arbeitssuchende als auch kompetenter Berater und Partner für Arbeitgebende zur Etablierung inklusiver Strukturen im Unternehmen. Das Jobcenter der Stadt Erlangen/GGFA AöR ist Projektkoordinator und verantwortet zusammen mit dem Jobcenter Erlangen - Höchstadt das Modellprojekt LAUT gegenüber der Fachstelle rehapro. In den kommenden 5 Jahren stehen insgesamt 5 Mio. € zur Förderung dieser besonderen Zielgruppe zur Verfügung.

 

·         Die Übernahme des Betriebs einer Fahrradparkanlage am Bahnhof durch das im Januar 2020 offiziell eröffnete Langzeitarbeitslosenprojekt mit dem Namen „Café Hergricht“ lässt leider immer noch auf sich warten. Die Beschäftigungsförderung hat jedoch Ausweichmöglichkeiten entwickelt. In 2022 konnte zum ersten Mal der mobile Fahrradreparaturwagen zum Einsatz gebracht werden. Die Etablierung der Funktion als Servicestation für Pendler und Pendlerinnen hat sich weiterentwickelt und wird von einer zunehmenden Anzahl von Kund*innen wahrgenommen, wodurch eine arbeitsmarktnahe praktische und theoretische Unterweisung und Qualifizierung am Kundenrad umgesetzt werden kann. Die Beschäftigungsförderung hat in 2022 damit begonnen, ein Qualifizierungskonzept zu realisieren, bei dem zwei geförderte §16i-Kräfte auf die Teilnahme an der externen Prüfung zum Zweiradmonteur vorbereitet werden. Ein weiterer Zweig der Qualifizierung „veredelt“ alte Fahrräder zu „Vintage-Rädern“, wodurch die zu beschäftigenden Teilnehmer mit gestalterischen Ressourcen ebenfalls in den Prozess eingebunden werden können.

 

 

Der Prüfbericht des Abschlussprüfers ist als nicht-öffentliche Anlage 2 beigefügt. Er enthält den vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht.

 

 

3.    Vorschlag zur Ergebnisverwendung

 

Der ehemalige Vorstand der GGFA AöR schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 82.489,84 € wie in den Vorjahren mit den allgemeinen Rücklagen zu verrechnen. Nach Verrechnung sind in den allgemeinen Rücklagen 974.860,83 € enthalten.

 

 

4.    Bericht des Verwaltungsrats

 

Der Verwaltungsrat hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht und in seinen Sitzungen am 15.07. und am 18.11.2022 die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik ausführlich beraten sowie den Jahresabschluss des Vorjahres festgestellt.

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022

Anlage 2: Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nicht öffentlich)