Die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte des
gemeinsamen Kommunalunternehmens „Kommunaler Betrieb für Informationstechnik
„KommunalBIT“ AöR“ werden zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat
ermächtigt:
a)
Der Jahresabschluss 2022 wird wie vorgelegt
festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die
Verwendung/Behandlung nicht entschieden zu werden.
b) Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.
c) Die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2023 bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2023 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO (analog § 53 HGrG). Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird ermächtigt, den Prüfungsauftrag gemäß Angebot zu erteilen.
Die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach haben zum 01.01.2010 ihre Regiebetriebe für Informationstechnik in ein gemeinsames Kommunalunternehmen mit Namen „Kommunaler Betrieb für Informationstechnik „KommunalBIT“ AöR“ (kurz: KommunalBIT) eingebracht.
Das Unternehmen stellt seitdem den Städten umfangreiche Dienste im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben zur Verfügung. Seit der Satzungsneufassung Anfang 2016 kann KommunalBIT seine IT-Leistungen auch für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts erbringen, wenn der Hauptzweck, d.h. die IT-Dienste für die Trägerstädte, nicht beeinträchtigt werden. Diese „Drittkunden“ müssen sich dem Zweckverband Informationstechnik Franken anschließen, der KommunalBIT Mitte 2017 als weiterer Träger beigetreten ist.
Die im Beschlussantrag unter Nr. 1 aufgeführten Beschlussfassungen liegen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats von KommunalBIT. Für diese Beschlüsse hat sich der Stadtrat der Stadt Erlangen auf Grundlage des § 6 Abs. 3 der Unternehmenssatzung mit Beschluss vom 21.06.2016 ausbedungen, den von ihm entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrats Weisungen zu erteilen. Gemäß § 4 Nr. 12 der Geschäftsordnung des Stadtrats ist dieses Weisungsrecht an den zuständigen Ausschuss delegiert.
Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 21.07.2023 den Jahresabschluss 2022 vom Abschlussprüfer erläutern lassen und ihn geprüft. Um das Ergebnis dieser Beratung bei der Beschlussfassung über die Jahresabschlussfeststellung, die Vorstandsentlastung und die Bestellung des Abschlussprüfers für 2023 berücksichtigen zu können, wurde die Zustimmung des HFPA nicht im Vorfeld der Verwaltungsratssitzung eingeholt. Stattdessen hat der Verwaltungsrat diese Beschlüsse unter Gremienvorbehalt gefasst. Die Beschlüsse werden erst und nur dann wirksam, wenn sämtliche zu beteiligende Gremien der Trägerstädte ihre Genehmigung erteilt haben.
1. Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wurden zum zweiten Mal in Folge von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Kennzahlen zum Jahresabschluss 2022:
Ist 2022 |
Plan 2022 |
Ist 2021 |
Ist 2020 |
|
Bilanz |
|
|
|
|
30.049 |
- |
26.959 |
23.908 |
|
EK-Quote |
10,6% |
- |
11,8% |
13,3% |
Investitionen |
4.933 |
8.096 |
5.961 |
5.976 |
Kreditaufnahme*) |
4.500 |
5.500 |
2.500 |
4.500 |
Gewinn- und Verlustrechnung |
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
21.624 |
24.377 |
22.387 |
19.986 |
-
Kerngeschäft / Standard |
17.638 |
19.020 |
16.561 |
15.057 |
-
Kerngeschäft / Projekte |
673 |
1.726 |
500 |
445 |
-
Schul-IT / Standard |
3.200 |
3.537 |
2.981 |
2.844 |
-
Schul-IT / Projekte |
113 |
94 |
2.345 |
1.640 |
Anzahl ZV IT-Kunden |
35 |
|
33 |
29 |
Umsatzentwicklung ZV IT-Kunden |
688 |
660 |
548 |
412 |
Jahresergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
Sonstiges |
|
|
|
|
Anzahl der Mitarbeiter im Jahres-∅ |
91 |
95 |
94 |
82 |
Cash-Flow nach DVFA/SG**) |
5.853 |
6.311 |
5.278 |
4.690 |
*) Zum Teil wurden die Kredite erst im Folgejahr ausgezahlt.
**) Cash-Flow
nach DVFA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen
Rückstellungen +/- sonstige zahlungsunwirksame wesentliche Aufwendungen und
Erträge, ohne Sondereinflüsse
Die Entwicklung der einzelnen Aufwandspositionen beruht neben allgemeinen Kostensteigerungen vor allem auf Veränderungen bei der Kundennachfrage. Eine Analyse der Kostenentwicklung der einzelnen Aufwandspositionen ist daher wenig aussagekräftig. Um seitens der Träger eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung des Quasi-Monopolunternehmens zu unterstützen, setzen die Träger weiterhin auf eine Prüfung der von KommunalBIT zu Selbstkosten kalkulierten Verrechnungssätze, um so einnahmeseitig die bei KommunalBIT für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mittel zu steuern.
Die Eigenkapitalquote ist – bei unverändertem Eigenkapital - aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme weiter gesunken und liegt im Vergleich zu anderen Unternehmen sehr niedrig. Für KommunalBIT ist dies angesichts der aktuellen Geschäftstätigkeit aber nicht von Bedeutung: Aufgrund der gesetzlich geregelten Trägerhaftung der Städte kann KommunalBIT unabhängig von seiner EK-Quote Darlehen zu (annähernd) Kommunalkreditkonditionen aufnehmen.
Im Geschäftsjahr wurden in Höhe von 4,5 Mio. € neue Darlehen aufgenommen, wovon eine Tranche in Höhe von 1,5 Mio. € erst Anfang Januar 2023 zur Auszahlung kam. Die Darlehenstilgungen betrugen 3,5 Mio. €.
Auch im Bereich der Investitionen kam es im Geschäftsjahr 2022 zu einer Konsolidierung: Die Neuinvestitionen lagen mit 4,9 Mio. € um 1 Mio. € niedriger als im Vorjahr. Bei Abschreibungen in Höhe von 5,4 Mio. € ist der bilanzielle Wert des Anlagevermögens (ohne Finanzanlagen) in Summe um 500 T€ gesunken. Insbesondere im Bereich der Server sind nur alle paar Jahre größere Reinvestitionen erforderlich. Außerdem stellen mehr und mehr Softwarehersteller auf Jahreslizenzen um, so dass anstelle von Investitionen laufender Aufwand anfällt. Zudem konnte aufgrund anhaltender Störungen der Lieferketten der geplante Lifecycle bei der EDV-Arbeitsplatzausstattung nicht realisiert werden. Einen Bestandsaufbau gab es insbesondere im Bereich Netz-, Switch-, WLAN-Komponenten (+0,3 Mio. €).
Kennzahlen 2022 für die
Stadt Erlangen:
Umsatzentwicklung (in T€) |
Ist 2022 |
Plan 2022 |
Ist 2021 |
Ist 2020 |
Kerngeschäft Erlangen: |
|
|
|
|
- Standardleistungen |
- 8.797 |
- 9.523 |
- 8.177 |
- 7.730 |
- Projekte der Stadt Erlangen |
- 257 |
- 362 |
- 150 |
- 124 |
- Strategische KommunalBIT-Projekte
(anteilig) |
- |
- |
- |
- |
|
9.152 |
10.205 |
8.376 |
7.864 |
Schul-IT Erlangen: |
|
|
|
|
- Standardleistungen |
2.964 |
3.342 |
2.831 |
2.763 |
- Projekte (v.a. staatlich
geförderte Glasfaseranbindung der Schulen) |
|
|
|
|
|
2.975 |
3.342 |
5.176 |
4.006 |
Summe |
12.127 |
13.547 |
13.552 |
11.870 |
|
|
|
|
|
Leistungsbezug zum 31.12. (Anzahl) |
|
(∅) |
|
|
Kernverwaltung |
|
|
|
|
PC-Arbeitsplätze
Kernverwaltung |
2.806 |
2.971 |
2.648 |
2.425 |
RSA-Token zur
Anbindung externer PC-Arbeitsplätze (v.a. Homeoffice) |
|
|
|
|
PC-Zubehör (v.a.
Webcams/ |
|
|
|
|
Fernzugriffe
v.a. für Home-Office über Citrix, VDI und VPN |
|
|
|
|
WebEx-Lizenzen
für Videokonferenz |
627 |
565 |
568 |
265 |
Leistungsbezug zum 31.12. (Anzahl) |
Ist 2022 |
Plan 2022 (∅) |
Ist 2021 |
Ist 2020 |
Schul-IT |
|
|
|
|
Anzahl
Pädagogik-Arbeitsplätze |
3.334 |
3.329 |
3.235 |
3.143 |
Anzahl Tablets |
1.620 |
1.440 |
1.317 |
876 |
Anzahl Interaktive Tafeln |
116 |
110 |
106 |
77 |
Anzahl W-LAN Access Points |
732 |
702 |
644 |
491 |
Aus GGFA und Amt 55 sollte zum 01.01.2023 der Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter mit ca. 160 Beschäftigten werden. Das Jahr 2022 stand deshalb im Zeichen der Errichtung eines funktionsfähigen Eigenbetriebes zur Umsetzung der Aufgaben als zugelassener kommunaler Träger nach § 6a SGB II mit integriertem Bildungs- und Beschäftigungsträger inklusive notwendiger Prozessanpassungen aufgrund der Rechtsformänderung. Der hierzu erforderliche IT-Bedarf wurde pünktlich bis Ende 2022 bereitgestellt. Jedoch werden die Feinarbeiten voraussichtlich das gesamte Jahr 2023 in Anspruch nehmen, um den Übergang vollständig abzuschließen.
Die Umsatzentwicklung der
Erlanger Schul-IT war insbesondere von der Umsetzung des
smart-ERschool-Konzeptes geprägt, durch die weiter fortschreitende Ausstattung
der Erlanger Schulen mit digitalen Klassenzimmern sowie der Investition in den
Ausbau der WLAN-Netze. Hinzu kam die Fortführung der Ausrüstung der Erlanger
Schulen mit mobilen Lehrerdienstgeräten, wodurch die Geräteanzahl nicht nur,
aber vor allem im Tablet-Bereich deutlich angestiegen ist.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.
Auszug aus dem Lagebericht des Vorstands
·
Der
Zweckverband Informationstechnik Franken, der Mitte 2017 KommunalBIT als
weiterer Träger beigetreten ist, hatte in 2022 35 Mitglieder, die dann weitere
Kunden von KommunalBIT sind. Aktuell sind 5 Kunden in „Vollbetreuung“. Es wird
eine weitere Zunahme des Umsatzes bei Leistungen für die „ZV-IT-Kunden“
erwartet, gerade im Bereich Dienstleistungen für Datenschutz und
Informationssicherheit, und bei den technischen Dienstleistungen sowohl für die
Verwaltungsbereiche als auch der Pädagogik in der IT-Schulbetreuung.
·
Zu
den 33 Schulen der Stadt Erlangen und den 6 der Stadt Schwabach sind jetzt auch
weitere Schulen der Zweckverbandskunden in Betreuung gegangen, für die Schulen
der Stadt Fürth wurde ein Pilotprojekt erfolgreich abgeschlossen, das eine
angepasste Art der Betreuung mit Einsatz eines externen Dienstleisters für die
operative Arbeit vorsieht.
·
Die
Abrechnung nach artikelbezogenen Verrechnungssätzen (Bestellkatalog) wurde auch
in 2022 weiterentwickelt. Die Verrechnungssätze sind nach dem
Kostendeckungsprinzip kalkuliert, die Kalkulation orientiert sich an der VO PR
30/53. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Sätze für die Trägerkunden, für
weitere Kunden wird ein erhöhter Gemeinkostenzuschlag zur Deckung der
Mehraufwendungen angewendet. KommunalBIT hat inzwischen eine verbindliche
Steuerauskunft erhalten, die die weitere Behandlung relevanter Umsätze nach § 4
Nr. 29 UStG ab 01.01.2023 möglich macht, und Ende Dezember 2022 auf Beschluss
des Verwaltungsrates auf die weitere Anwendung der Umsatzsteueroption ab
01.01.2023 verzichtet.
·
Die
Möglichkeit der Gewinnung von neuen Kunden oder zusätzlichen Aufgaben für
Bestandskunden wird stark davon abhängen, ob die benötigten Personalressourcen
insgesamt bereitgestellt werden können, die aktuelle Personalsituation ist
stark angespannt. KommunalBIT arbeitet mit den Trägern daran, seine
Wettbewerbsfähigkeit auf dem Personalmarkt weiter zu verbessern.
2. Entlastung des
Vorstands
In Anbetracht des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers wird die Entlastung des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 empfohlen.
3. Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Es wird vorgeschlagen, die Kanzlei Dr. Storg GmbH, Nürnberg zum dritten Mal als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022