Betreff
Bericht zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften; Fraktionsantrag Nr. 074/2023 der Grünen Liste
Vorlage
112/109/2023
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.   Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 074/2023 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Wie setzt die Stadt Erlangen das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes für Lehrer*innen an städtischen Schulen um?

 

Eine Umsetzung ins nationale Recht ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das                      Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte angekündigt die Erfassung der           Arbeitszeit im Rahmen einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu regeln. Ein entsprechender Referentenentwurf vom 18.04.2023 befindet sich aktuell in der Abstimmung innerhalb der        Bundesregierung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Welche Informationen liegen vor zu den tatsächlichen Arbeitszeiten von Lehrkräften und Schulleitungen an städtischen Schulen?

 

An den drei städtischen Schulen wird die Arbeitszeit nach den beamten- und schulrechtlichen    Vorgaben (vgl. Art. 87 Abs. 1 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern (Unterrichtspflichtzeitverordnung – BayUPZV) vom 11. September 2018 mit Anlage) und den entsprechenden Planungsgrundlagen des Staatsministerium für        Unterricht und Kultus (KM) organisiert: Für angestellte Lehrkräfte gilt der TVöD Anlage D D.7 Nr. 2, der die §§ 6 bis 10 TVöD zur Arbeitszeit ersetzt durch die für entsprechend als Lehrer*innen beschäftigte Beamt*innen geltenden Vorschriften.

 

Den städtischen Schulleitungen liegen keine Informationen zu den tatsächlichen Arbeitszeiten der städtischen Lehrkräfte vor, da ein hoher Anteil dieser am häuslichen Arbeitsort erledigt wird. Die Situation an den drei städtischen Schulen bildet grundsätzlich das staatliche Schulsystem ab.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gibt es Überlegungen hinsichtlich der Realisierung von anderen Arbeitszeitmodellen als dem Deputatmodell?

 

      Eine Veränderung der regelmäßigen Arbeitszeit durch andere Arbeitszeitmodelle ist durch die Stadt Erlangen als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin nicht möglich und auch die                       Beteiligungsrechte der Personalvertretung scheiden aus, da die Bestimmung und Umsetzung nicht im Ermessensbereich der Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin liegen. Eine Änderung der   einschl. Verordnung kann nur durch den Freistaat Bayern erfolgen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 074/2023 der Grünen Liste