1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 074/2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Wie setzt die Stadt Erlangen das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes für
Lehrer*innen an städtischen Schulen um?
Eine Umsetzung ins nationale Recht
ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) hatte angekündigt die Erfassung der Arbeitszeit im Rahmen einer
Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu regeln. Ein entsprechender
Referentenentwurf vom 18.04.2023 befindet sich aktuell in der Abstimmung
innerhalb der Bundesregierung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Welche Informationen liegen vor zu den tatsächlichen Arbeitszeiten von
Lehrkräften und Schulleitungen an städtischen Schulen?
An den drei
städtischen Schulen wird die Arbeitszeit nach den beamten- und
schulrechtlichen Vorgaben (vgl. Art.
87 Abs. 1 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) Verordnung über die
Unterrichtspflichtzeit in Bayern (Unterrichtspflichtzeitverordnung – BayUPZV)
vom 11. September 2018 mit Anlage) und den entsprechenden Planungsgrundlagen
des Staatsministerium für
Unterricht und Kultus (KM) organisiert: Für angestellte Lehrkräfte gilt
der TVöD Anlage D D.7 Nr. 2, der die §§ 6
bis 10
TVöD zur Arbeitszeit ersetzt durch die
für entsprechend als Lehrer*innen beschäftigte Beamt*innen geltenden
Vorschriften.
Den städtischen
Schulleitungen liegen keine Informationen zu den tatsächlichen Arbeitszeiten
der städtischen Lehrkräfte vor, da ein hoher Anteil dieser am häuslichen
Arbeitsort erledigt wird. Die Situation an den drei städtischen Schulen bildet
grundsätzlich das staatliche Schulsystem ab.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gibt es Überlegungen hinsichtlich der Realisierung von anderen
Arbeitszeitmodellen als dem Deputatmodell?
Eine Veränderung der regelmäßigen Arbeitszeit durch andere
Arbeitszeitmodelle ist durch die Stadt Erlangen als Arbeitgeberin bzw.
Dienstherrin nicht möglich und auch die Beteiligungsrechte der
Personalvertretung scheiden aus, da die Bestimmung und Umsetzung nicht im
Ermessensbereich der Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin liegen. Eine Änderung
der einschl. Verordnung kann nur durch
den Freistaat Bayern erfolgen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 074/2023 der Grünen Liste