- Für die Erweiterung und
den Umbau der Katholischen Kindertageseinrichtung Unsere Liebe Frau werden
24 Krippenkinderplätze und 75 Kindergartenplätze weiterhin als
bedarfsnotwendig anerkannt.
- Die Katholische
Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau erhält für die Erweiterung und den Umbau
mit Schaffung einer Kinderkrippengruppe einen Baukostenzuschuss gem. Art.
28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich
2.022.500,00 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal
123.750,00 €.
- Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z.B. tatsächliche Baukosten, förderfähige Fläche, Kostenrichtwert) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung des Platzangebots im Ortsteil Erlangen-Dechsendorf, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Kinderkrippen- und Kindergartenalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten für die Erweiterung und den Umbau der Kindertageseinrichtung Unsere Liebe Frau inklusive der Schaffung einer neuen Kinderkrippengruppe nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG.
Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem freiwilligen Ausstattungszuschuss der Stadt Erlangen (vgl. Vorlage Nr. 512/062/2018).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Katholische Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau plant die Erweiterung und den Umbau ihrer Kindertageseinrichtung im Stadtteil Erlangen-Dechsendorf (Bischofsweiherstraße 32, 91056 Erlangen). Der Bedarf an Kinderkrippenplätze kann aktuell nicht gedeckt werden, daher wird durch den Rückbau der Schwesternwohnungen eine Erweiterung vorgenommen. In dem Erweiterungsbau werden zukünftig zwei Krippengruppen inklusive Ruheräume, einen Intensivraum, Garderoben und Sanitäranlagen Platz finden. Die Kinderkrippe wird zukünftig einen eigenen Eingangsbereich besitzen.
Der Umbau im Bestandsgebäude wird hauptsächlich aufgrund der Erweiterung stattfinden. Der ehemalige Krippenraum wird zu einem Speiseraum umgebaut. Des Weiteren findet eine Umorganisation des Elternwarte- und des Personalraums statt.
Die Außenanlagen, welche an den Erweiterungsbau angrenzen werden erneuert und modernisiert.
Einschätzung der
Jugendhilfeplanung:
Die Bedarfsanerkennung vom 29.04.2021 (Vorlagen Nr. 510/040/2021) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Neuüberprüfung der Jugendhilfeplanung ergab, dass sich die Zahlen nicht verändert haben und der Bedarf weiterhin als notwendig erachtet wird.
Die Finanzierung der hier dargestellten Maßnahme soll nach dem Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022 erfolgen (vgl. Vorlage Nr. 510/074/2022). Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Gemäß der vorgelegten Kostenschätzung des Architekturbüros vom 17.08.2023 betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme 2.022.500 €.
Die Höhe des Baukostenzuschusses sowie des Ausstattungszuschusses teilen sich wie folgt auf:
Zuschuss zu den Baukosten nach
Art. 28 BayKiBiG |
||
Förderfähige
Fläche laut Summenraumprogramm |
|
568 m² |
Kostenrichtwert |
|
6.639 €/m² |
Förderfähige
Kosten |
568 m² X 6.639 €/m² |
3.770.952 € |
Gesamtkosten
der Maßnahme laut Kostenschätzung vom 17.08.2023 |
|
2.022.500 € |
Baukostenzuschuss
geplant |
100 % |
2.022.500
€ |
Anteil der
Regierung von Mittelfranken (45 %) |
|
910.125 € |
Anteil
Stadt Erlangen (55 %) |
|
1.112.375 € |
Zuschuss zu den Ausstattungskosten
nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018) |
||
Anzahl
Plätze (Kinderkrippe und Kindergarten) |
|
99 Plätze |
Fördersatz |
|
1.250 €/Platz |
Ausstattungszuschuss
geplant |
99 Plätze X 1.250 €/Platz |
123.750 € |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Ausstattungszuschuss |
€ 2.022.500 € 123.750 |
bei IPNr.: 365D.880 bei
IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ 910.125 |
bei Sachkonto: 365D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: