Betreff
Schulisches Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt; Fraktionsantrag Nr. 075/2023 der GL-Fraktion
Vorlage
40/169/2023
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung sowie das Konzept des Städtischen Marie-Therese-Gymnasiums zur Prävention von sexualisierter Gewalt werden zur Kenntnis genommen.

  2. Der Fraktionsantrag Nr. 075/2023 der GL-Fraktion ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Prävention von sexualisierter Gewalt an Schulen

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Mit Fraktionsantrag Nr. 075/2023 fragt die GL-Fraktion an, an wie vielen Schulen, aufgeschlüsselt nach Schulart, bereits ein Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt entwickelt wurde, was Schulen ohne Schutzkonzept von dem Entwicklungsprozess abhält und wo Unterstützungsbedarf gesehen wird.

 

      Vom Staatlichen Schulamt und von folgenden Schulen gingen Rückmeldungen ein:

 

      Staatliches Schulamt für die Grund- und Mittelschulen:

 

      Das Staatliche Schulamt hat für die Erlanger Grund- und Mittelschulen mitgeteilt, dass ein schulisches Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt bereits im letzten Schuljahr Thema in einer Schulleiterdienstbesprechung und in der Fortbildungsarbeit war.

      Jede Schule hat eine(n) Familien- und Sexualbeauftragte(n) (FuSe). Diese Gruppe wurde im Juni 2023 im Rahmen einer Dienstbesprechung informiert und beauftragt, an ihren Schulen nach Vorlage ein solches Konzept anzustoßen und im Laufe des Herbstes 2023 zu erstellen. Gleichzeitig ist eine erneute Infoveranstaltung für neue „FuSe“ geplant. Anfang 2024 soll ein Austauschtreffen stattfinden, um über bestehende Konzepte und den Weg/Probleme bei der Erstellung zu sprechen. Federführend sind hierbei zwei Schulpsychologinnen.

 

      Im Förderschulbereich gab es im Mai 2023 ebenso eine Schulleiterdienstbesprechung zum Thema. Die Otfried-Preußler-Schule Erlangen wird im Schuljahr 2023/2024 in die Arbeit an einem guten Schutzkonzept einsteigen.

 

      Realschulen:

 

      In der Werner-von-Siemens-Realschule liegt ein Konzept zum Umgang mit (sexualisierter) Gewalt vor. Entsprechende Ansprechpartner*innen sind geschult (Beratungslehrkraft, Schulpsychologe, Jugendsozialarbeiterinnen).

 

      Gymnasien:

 

      Das Städtische Marie-Therese-Gymnasium arbeitet in der Unterstufe systematisch wie auch anlassbezogen mit Lions Quest, einem Life-Skills Programm, also einem Programm zur Förderung der Persönlichkeit, der sozialen Kompetenzen und der Gesundheit der Schüler*innen. Die Schule stellt das Präventionsprogramm in der Sitzung vor.

     

      Das Albert-Schweitzer-Gymnasium gibt an, aktuell kein formalisiertes Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt zu haben. Kenntnisse zur Erstellung seien zwar vorhanden (spezielle Fortbildung der Schulsozialpädagogin), allerdings fehlen derzeit die personellen Ressourcen zur Umsetzung. Aktuell gibt es ein System fein aufeinander abgestimmter Module im Rahmen von Präventionsprojekten von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe (z. B. „Trau Dich“, Fragestunde zu Sexualität mit einer Ärztin, Veranstaltungen des Sozialen Beratungsdienstes des Staatlichen Gesundheitsamtes Erlangen zum Thema). 

 

      Berufliche Schulen:

 

      An der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Erlangen gibt es kein spezifisches Konzept zur Gewaltprävention. Im Rahmen der Resilienzförderung werden jedoch Kurse zur Selbstverteidigung angeboten. Auf die Ansprechpartner im Deliktsfall und weitere Angebote wird durch Aushänge regelmäßig hingewiesen. Die Schulleiterin sieht aktuell keinen Unterstützungsbedarf zur Thematik. 

 

      In der Wirtschaftsschule Erlangen gehen jedes Jahr alle Schüler*innen ab der 9. Jahrgangsstufe zu den Beratungsstellen im Großraum, um sich beraten und aufklären zu lassen. Schüler*innen werden in eintägigen Schulungen im Haus über das Thema sexualisierte Gewalt informiert und aufgeklärt, welche Möglichkeiten es gibt.

 

      An der Staatlichen Berufsschule Erlangen stehen den Schüler*innen für Fälle der sexualisierten Gewalt neben den Lehrkräften die bekannten Ansprechpartner (Beratungslehrkräfte, Sozialarbeiter und Schulpsychologe) zur Verfügung. Die Schulleitung priorisiert ein eigenes Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt aktuell nicht (Alter der Schüler*innen im Durchschnitt 20,1 Jahre, Teilzeitschule).

 

      Die Schulleitung der Technikerschule betrachtet ein Schutzkonzept als nicht notwendig, weil es bislang keine Fälle sexualisierter Gewalt an der Schule gegeben hat, ausschließlich erwachsene Schüler*innen die Technikerschule besuchen und die Schulleitung sofort aktiv werden würde, sobald derartige Fälle bekannt werden sollten. Der Schutz der Mitarbeiter*innen sowie Schüler*innen ist eine der originären Aufgaben der Schulleitung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:          Fraktionsantrag Nr. 075/2023 der GL-Fraktion