hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
- Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 1 wird beigetreten. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 472 –
Geh- und Radweg Haundorf – Häusling der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 16.05.2023 wird
entsprechend ergänzt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 19.09.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der
Planung
Durch den geplanten Geh- und
Radweg soll eine wichtige Verbindung zwischen Erlangen und Haundorf bzw.
Herzogenaurach, insbesondere dem Wohn- und Gewerbegebiet Herzo Base geschaffen
werden.
Gemäß einer Radverkehrszählung
aus dem Jahr 2015 wird die Haundorfer Straße zwischen Häusling und Haundorf von
rund 500 Radfahrern pro Tag befahren. Auf dem Gebiet des Landkreises
Erlangen-Höchstadt zwischen Haundorf und der BAB A3 wurde die Fuß- und
Radwegeverbindung südlich parallel zur Kreisstraße ERH 3 bereits vor einigen
Jahren hergestellt. Dort anknüpfend wird im Zuge des laufenden Ausbaus der BAB A3 auf zukünftig sechs
Spuren im Rahmen des Umbaus der Autobahnbrücke zwischen Haundorf und Häusling
die Unterführung verbreitert und die Geh- und Radwegverbindung durch die
Autobahn GmbH des Bundes fortgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 472 verfolgt nun –
im Sinne eines Lückenschlusses – die Vervollständigung dieser Wegeverbindung
auf Erlanger Stadtgebiet.
Im Zuge des
Autobahnausbaus, wird außerdem der bestehende Geh- und Radweg zwischen Haundorf
und der BAB A3 im Bereich der Unterführung weitergeführt.
Durch die
Schaffung einer durchgängigen asphaltierten Geh- und Radwegverbindung von
Häusling nach Haundorf werden die überörtlichen Wegeverbindungen und die
Verkehrssicherheit verbessert sowie die Umweltbeeinträchtigungen durch eine
Erhöhung der Anzahl der Fahrradfahrer und die Reduzierung der Kfz-Fahrten
verringert.
Mithilfe des Bebauungsplans bietet
sich die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb für die Flächen, die sich
bisher nicht im Eigentum der Stadt Erlangen befinden, in letzter Konsequenz
durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das
Grundstück mit der Fl.-Nr. 235/1 und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn.
531, 532 und 533 der Gemarkung Kosbach. Die Größe des Planbereiches beträgt ca.
0,29 ha (siehe Anlage 2).
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2003 (FNP) ist die
Geh- und Radwegverbindung als überörtliche und örtliche Hauptradweg/-strecke
dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt. Eine Änderung des
FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 472 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Haundorf-Häusling – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahrensstand
Billigung
Der UVPA hat am 16.05.2023 den
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 472 in der Fassung vom 16.05.2023 mit Begründung
gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 472 wurde mit Begründung in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich
11.08.2023 öffentlich ausgelegt. Bis zum Ende der Auslegung wurden keine
Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben.
Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 28.06.2023 von der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4
Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert
worden. Es wurden insgesamt 20 Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 7 eine Stellungnahme
abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.
Prüfung der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)
Da die vorgebrachten Stellungnahmen allein Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 19.09.2023 als Satzung beschlossen werden.
Redaktionelle Änderungen im
Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung
·
Zur besseren Lesbarkeit wurde das
Planzeichen für die hinweisliche Darstellung des Landschaftschutzgebiets
(redaktionell) angepasst.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Grunderwerb Wegebauarbeiten |
Ca. 250.000€ |
bei IPNr.: 541.324 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.: siehe oben
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Prüfung der Stellungnahmen mit
Ergebnis
2. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
3. Stand des Bauleitplanverfahrens