Betreff
Bebauungsplan Nr. 472 - Geh- und Radweg Haundorf-Häusling - mit integriertem Grünordnungsplan;
hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
Vorlage
611/175/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 472 – Geh- und Radweg Haundorf – Häusling der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 16.05.2023 wird entsprechend ergänzt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 19.09.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Durch den geplanten Geh- und Radweg soll eine wichtige Verbindung zwischen Erlangen und Haundorf bzw. Herzogenaurach, insbesondere dem Wohn- und Gewerbegebiet Herzo Base geschaffen werden.

 

Gemäß einer Radverkehrszählung aus dem Jahr 2015 wird die Haundorfer Straße zwischen Häusling und Haundorf von rund 500 Radfahrern pro Tag befahren. Auf dem Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt zwischen Haundorf und der BAB A3 wurde die Fuß- und Radwegeverbindung südlich parallel zur Kreisstraße ERH 3 bereits vor einigen Jahren hergestellt. Dort anknüpfend wird im Zuge des laufenden Ausbaus der BAB A3 auf zukünftig sechs Spuren im Rahmen des Umbaus der Autobahnbrücke zwischen Haundorf und Häusling die Unterführung verbreitert und die Geh- und Radwegverbindung durch die Autobahn GmbH des Bundes fortgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 472 verfolgt nun – im Sinne eines Lückenschlusses – die Vervollständigung dieser Wegeverbindung auf Erlanger Stadtgebiet.

 

Im Zuge des Autobahnausbaus, wird außerdem der bestehende Geh- und Radweg zwischen Haundorf und der BAB A3 im Bereich der Unterführung weitergeführt.

Durch die Schaffung einer durchgängigen asphaltierten Geh- und Radwegverbindung von Häusling nach Haundorf werden die überörtlichen Wegeverbindungen und die Verkehrssicherheit verbessert sowie die Umweltbeeinträchtigungen durch eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradfahrer und die Reduzierung der Kfz-Fahrten verringert.

 

Mithilfe des Bebauungsplans bietet sich die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb für die Flächen, die sich bisher nicht im Eigentum der Stadt Erlangen befinden, in letzter Konsequenz durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

 

b) Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 235/1 und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 531, 532 und 533 der Gemarkung Kosbach. Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,29 ha (siehe Anlage 2).

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2003 (FNP) ist die Geh- und Radwegverbindung als überörtliche und örtliche Hauptradweg/-strecke dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 472 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Haundorf-Häusling – mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Verfahrensstand

Billigung

Der UVPA hat am 16.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 472 in der Fassung vom 16.05.2023 mit Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 472 wurde mit Begründung in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 öffentlich ausgelegt. Bis zum Ende der Auslegung wurden keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 28.06.2023 von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 20 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 7 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.

 

 

Prüfung der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)

Da die vorgebrachten Stellungnahmen allein Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 19.09.2023 als Satzung beschlossen werden.

 

Redaktionelle Änderungen im Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung

·         Zur besseren Lesbarkeit wurde das Planzeichen für die hinweisliche Darstellung des Landschaftschutzgebiets (redaktionell) angepasst.

 

4.   Klimaschutz:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Grunderwerb

Wegebauarbeiten

 

 

Ca. 250.000€
(grobe Kostenannahme)

 

bei IPNr.: 541.324
bei IPNr.: 541.837
sind derzeit für 2025 vorgesehen

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.: siehe oben

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

                        2. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        3. Stand des Bauleitplanverfahrens