Betreff
Straßennutzung und -erhaltung –Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerungen, hier: Beschluss Ergänzung Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2024 gemäß DA Bau
Vorlage
66/191/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt die angekündigte Ergänzung des am 13.07.2023 beschlossenen Fahrbahndeckenerneuerungsprogrammes 2024 gemäß DA Bau.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ergänzende Maßnahme abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2024 durchzuführen.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege sowie

Förderung und Attraktivität des Radverkehrs.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss zur Ergänzung des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2024 gemäß DA Bau.

 

1.       Allgemeines:

Die oberste Fahrbahndeckschicht ist eine sogenannte Verschleißschicht die im Lebenszyklus einer Verkehrsfläche regelmäßig erneuert werden muss um die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu erhalten.

In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen + Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als ressourcenschonende und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.

Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen berücksichtigt.

 

2.      Maßnahmen Fahrbahndeckenerneuerungen 2024:

 

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig - letztmalig im Jahre 2017 - auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im
Jahr 2024 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

 

Fahrbahnen

Straße

von - bis

Fläche (m²)

Kosten

Bereits am 13.07.2023 beschlossene Maßnahmen

Kreuzung Drausnick-straße/Sieglitzhofer Straße mit Ritzerstraße

 

5.350

375.000 €

Gebbertstraße

zw. Henkestraße und Anton-Bruckner-Straße

6.500

360.000 €

Th.-v.-Zahn-Straße

zw. Gebbertstraße und Schellingstraße

950

50.000 €

Engelstraße

zw. Fuchsengarten und Theaterplatz

1.650

75.000 €

Michael-Vogel-Straße

zw. Am Anger und Hs.Nr. 32

1.600

75.000 €

Tannenweg

zw. Kastanienstraße bis inkl. Kreuzung Ahornweg

1.500

100.000 €

Bissingerstraße

zw. Hans-Geiger-Straße bis inkl. Kreuzung Aufseßstraße

1.400

65.000 €

 

 

 

1.100.000 €

 

Ergänzende Maßnahmen

Fahrradstraße
Damaschkestraße (Anlage 1)

zw. Kosbacher Damm und Neumühle

6.500

300.000 €

 

 

 

300.000 €

 

 

 

 

Gesamtumfang

1.400.000 €

 

 

                

Gesamtaufwand gerundet ca.

 

 

 

1.400.000 €

 

Die Damschkestraße ist als Fahrradstraße eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr und wird mit dieser Maßnahme darüber hinaus im Sinne der einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen ausgebaut. Somit trägt diese Maßnahme auch zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs bei.

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen werden zudem Schadensbeseitigungen an den Straßenentwässerungseinrichtungen ausgeführt um den Schadstoff-/Salzeintrag in den Untergrund zu verhindern.

 

 

 

Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2024 beträgt mit den bereitsbeschlossenen 1,10 Mio € und den zusätzlichen 300.000,- € für den Ausbau der Fahrradstraße Damaschkstraße 1,40 Mio €.

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.

 

Die Bauleistung wird nach weiterer inhaltlicher Abstimmung mit den Fachdienststellen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und im Arbeitsprogramm 2024 umgesetzt.

 

Sollten sich aus der weiteren Abstimmung Änderungsbedarfe ergeben wird dies entsprechend berücksichtigt.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima.

Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird durch diese Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege wiederhergestellt.

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.400.000 €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: 1 Übersichtslageplan Damaschkestraße