Wirtschaftsplan 2024
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i.V.m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2024 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vollzug
der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung und
Rechnungslegung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung
des Wirtschaftsplanes 2024 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3
Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
-
Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2024 im BWA
am 10.10.2023
- Feststellung des
Wirtschaftsplanes 2024 im StR am 30.11.2023
Der
vorliegende Wirtschaftsplan 2024 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs.
1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der
Sitzung des BWA am 10.10.2023 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung
Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 30.11.2023
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2024 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2024 ein bilanzielles Jahresergebnis von 1.006.150
Euro prognostiziert. Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2024
verwiesen.
Im Wirtschaftsjahr
2024 sind Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 22.884,5 Mio. Euro geplant, welche
sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:
Abwasserreinigung 8.400 Mio. Euro
Abwassersammlung 6.660 Mio. Euro
Sonderbauwerke 7.650 Mio. Euro
Die Einzelmaßnahmen
sind dem „Investitionsprogramm 2023-2027“ im Wirtschaftsplan 2024 der Seiten 20
und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert und
begründet.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Wirtschaftsplan 2024