Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für den Werkausschussbeirat Erlanger Jobcenter
Vorlage
55/055/2023
Aktenzeichen
EJC
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für den Werkausschussbeirat Erlanger Jobcenter wird beschlossen.


1.       Ergebnis/Wirkungen
In der Sitzung des örtlichen Beirats nach § 18d SGB II (SGB II Beirat) und anschließend in der Werkausschusssitzung am 10.05.2023 wurde entschieden bzw. beschlossen, das der SGB II Beirat am gleichen Tag wie der Werkausschussbeirat und der Werkausschuss Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter (WA-EJC) tagen soll.

Im SGB-II Beirat sind nahezu die gleichen Mitglieder wie im WA-Beirat bestellt. Gemäß der Geschäftsordnung des SGB-II Beirat tagt dieser in nicht öffentlicher Sitzung, der WA-Beirat dagegen tagt öffentlich. Im WA-Beirat werden dabei nur Angelegenheiten behandelt, die im WA im öffentlichen Teil behandelt werden.

 

In § 1 Abs. 2 der WA-Beirats-Satzung ist geregelt:

Die Beratungsgegenstände werden dem Beirat durch den Oberbürgermeister zugeleitet. Zu Gutachten und Beschlüssen des Werkausschusses erhält der Beirat stets die Gelegenheit, eine Empfehlung abzugeben, soweit diese im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Unabhängig davon kann der Beirat von sich aus Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben.

 

Wenn im SGB-II Beirat Themen (nicht-öffentlich) behandelt und beraten werden, muss verhindert werden, dass über die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 der Satzung des WA-Beirats Angelegenheiten öffentlich werden, die der Werkausschuss im nicht-öffentlichen Teil behandeln würde. Nach dem jetzigen Wort des Satzes 2 wäre dies möglich. Daher soll  § 1 Absatz 2 wie folgt mit einem Satz 3 ergänzt werden: „…[2Unabhängig davon kann der Beirat von sich aus Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben.] 3Dies gilt nicht für Angelegenheiten, die den Aufgabenbereich des örtlichen Beirats nach §18d SGBII betreffen, außer diese wurden zuvor oder werden am selben Tag im öffentlichen Teil der WA-Sitzung behandelt. Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 Satzung Werkausschussbeirat Änderung vom 16.08.2023

                        2 Synoptische Darstellung der Änderungen