Der Bedarf zur Schaffung von nachhaltigen Baumstandorten im Innenstadtbereich inklusive der Schaffung von Baumrigolen zur Versickerung, bzw. Rückhaltung des Oberflächenwassers wird anerkannt. Dem Bedarf wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung zu erstellen.
Über das Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen Fördermittel in Höhe von 85% der Projektsumme in Höhe von 1.482.000 € beantragt werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel zur Sicherstellung des Eigenanteils sowie zur Vorfinanzierung des geförderten Anteils sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden.
Der Antrag der CSU „Begrünung der Fußgängerzone“ Nr. 121/2021 vom 26.04.2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Viele Bereiche der Fußgängerzone in der Altstadt Erlangens sind nahezu
baumlos. Dort sollen „grünblaue“ Inseln entstehen. Ziel ist es, klimaaktive
Räume in der Innenstadt zu schaffen. Dazu sollen Bäume in möglichst große
Wurzelgräben mit Wasserrückhaltefunktion gepflanzt werden. Wo dies nicht
möglich ist, werden Hochbeete, zum Teil mit Sitzmöglichkeiten, installiert und
klimawirksam bepflanzt. Teilbereiche der momentan vollflächig gepflasterten
Fußgängerzone werden somit entsiegelt bzw. versickerungsfähig gestaltet.
Niederschlagswasser kann zur Versorgung der Bäume in den Untergrund gelangen.
Als Vorbild dient hier das Prinzip der „Schwammstadt“. Darüber hinaus sollen
die Baumstandorte die Biodiversität in der Innenstadt erhöhen und als
ökologische Trittsteine dienen.
Das Stadt- und Straßenbild sowie die Aufenthaltsqualität für Besucher
und Bewohner sollen verbessert werden.
Das Projektkonzept „Grün findet Innenstadt – Coole Bäume für die Fußgängerzone“ wurde durch den Haushaltsausschuss des Bundestages für das Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt.
Ein positiver Zuwendungsbescheid wurde bei Einbringung des Eigenanteils (15%) in Aussicht gestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Bereich der Hauptstraße zwischen der Henkestraße im Süden und dem Martin-Luther-Platz im Norden sowie im Bereich von Rückertstraße/ Weiße Herzstraße (siehe beiliegenden Planungsumgriff) sollen ca. 50 Bäume nachhaltig im Sinne der Klimaanpassung und Resilienz gepflanzt werden.
Der Wurzelraum soll so gestaltet werden, dass die Bäume langfristig ihre Ökosystemleistungen erbringen können. Dazu gehört die Schaffung von ausreichend großen Wurzelräumen sowie Wasserrückhaltesystemen wie Baumrigolen zur Einleitung von Oberflächenwasser. Dieses Wasser soll zum einen dem Baumbestand zur Verfügung stehen und zum anderen über die Baumrigolen versickern.
Durch die Anlage von Baumquartieren werden große, momentan vollversiegelte Flächen teilentsiegelt. Durch die Verdunstung und Bindung von Schadstoffen sollen die kleinklimatischen Bedingungen verbessert und die Aufenthalts- und Wohnqualität durch die Absenkung der Temperaturen im Projektbereich erhöht werden. Eine Temperaturberechnung der Maßnahme soll zu einer Optimierung der Module führen. Eine Kohlendioxidbindung soll durch den Einsatz von Pflanzenkohle im Pflanzsubstrat erreicht werden.
Für die Realisierung der Maßnahmen sind zum Teil Durchwurzelungsschutzmaßnahmen und Leitungsumverlegungen erforderlich.
Durch die Lage des Bearbeitungsgebiets in der barocken Innenstadt werden die neuen Standorte intensiv mit dem Denkmalschutz und der Stadtplanung abgestimmt. Des Weiteren werden die neuen Standorte eng mit den Dienststellen abgestimmt, die Veranstaltungen im betreffenden Einzugsgebiet ausführen. Auf die Belange der Durchführbarkeit von Veranstaltungen wird hinreichend Rücksicht genommen.
Im Rahmen der Maßnahme sollen für den Innenstadtbereich Typologien für
neue Baumstandorte mit verschiedenen Anforderungen entwickelt und umgesetzt
werden. Ziel ist es, diese Module später im kompletten Stadtgebiet anzuwenden.
Klimaschutz:
Durch die Schaffung der neuen Pflanzstandorte
und der Verbesserung bestehender Standorte im durch den Klimawandel hoch
belasteten Innenstadtbereich wird den Anforderungen des
Klimaanpassungskonzeptes Rechnung getragen.
Positive klimatische Auswirkungen durch die
Pflanzung im Bearbeitungsgebiet:
- Temperaturabsenkung durch Beschattung und Verdunstung
- Rückhalt und Versickerung von Oberflächenwasser
- Bindung von Feinstaub
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die zukünftigen Planungsschritte werden mit den betroffenen Dienststellen, den ESTW, der Anwohnerschaft, dem Einzelhandel und der Gastronomie abgestimmt und in die zuständigen Gremien eingebracht.
Die weiteren Planungsleistungen werden schwerpunktmäßig durch die Verwaltung/Abt. Stadtgrün erbracht.
Die Landschaftsbauarbeiten werden an Fachfirmen vergeben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1.482.000 € |
bei IPNr.: 551.5001 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten für die Unterhalts- |
5.000 € |
bei Sachkonto: EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
1.259.700 € |
bei Sachkonto: 551 5001EB |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden.
Die Haushaltsmittel sind in Höhe von 1.350.000 € für den Haushalt 2024 ff angemeldet und im Haushaltsentwurf 2024 ff vorgesehen. Die restlichen HH-Mittel sind nachzumelden.
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 121/2021 vom 26.04.2021
Anlage 2 - Übersichtsplan