Betreff
"Sozialer Zusammenhalt" Büchenbach-Nord 2035: ISEK-Maßnahme Nr. 14a, Sichere Querung und Wegeverbindung über den Bimbach
Vorlage
610.3/062/2023
Aktenzeichen
Ref VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Aufgrund der im Folgenden beschriebenen Rahmenbedingungen wird die Maßnahme aus dem ISEK Büchenbach-Nord 2035 zur Schaffung einer sicheren Querung und Wegeverbindung über den Bimbach nicht weiterverfolgt.


Das ISEK Büchenbach-Nord 2035 greift die Ziele des Grünkonzeptes Erlangen auf und schlägt vor, für die Wohnbereiche zwischen Goldwitzerstraße und Frauenauracher Straße eine direkte Verbindung zum angrenzenden Landschaftsbereich am Bimbach zu schaffen. Diese Maßnahme soll ebenso einer besseren Erschließung des Bolzplatzes an der Kernbergstraße dienen und damit in den genannten Wohnbereichen zu einer Entlastung der räumlich und hinsichtlich der erlaubten Nutzungszeiten sehr begrenzten Freiräume für Kinder und Jugendliche führen (vgl. ISEK Büchenbach-Nord 2035, S. 56. S.62, S. 85, https://erlangen.de/uwao-api/faila/files/bypath/Dokumente/Bauen%20&%20Planen/Stadterneuerung/sg%20b%C3%BCchenbach%20-%20nord/02isek_56nord.pdf?tn=1&q=normal&s=list). Voraussetzung hierfür wäre die Schaffung einer sicheren Querung über den Bimbach sowie einer weiterführenden Wegeanbindung (vgl. Maßnahme 14a, ISEK Büchenbach-Nord 2035, S. 109).

 

In Abstimmungen mit den Ämtern 31, 41, 52, 66 und EB77, EBE hat Amt 61 die Anforderungen und Rahmenbedingungen für eine mögliche Querung über den Bimbach und eine weiterführenden Weg Richtung Bolzplatz an der Kernbergstraße geprüft.

 

Die Querung über den Bimbach und die erforderliche Zuwegung soll über das Grundstück Flur-Nr. 1165, Gmgk. Büchenbach, südöstlich des Grundstücks Heckenweg 34 erfolgen. Das Grundstück wird durch den in südöstliche Richtung fließenden Bachlauf geteilt. In diesem Abschnitt gibt es bereits einen Pfad, der informell als Querung des Bimbach (vgl. Anlage 1 Bimbach - Informelle Querung und Wege sowie gelbe Route in Anlage 3 Bimbach Restriktionen) genutzt wird. Neben dieser Route (gelb) wurde eine alternative Route (Anlage 3: orange, alternative Route I) entlang des Adenauerringes für eine mögliche Zuwegung in Erwägung gezogen. Eine dritte Route (Anlage 3: rot, alternative Route II) entlang von Frauenauracher Straße und Adenauerring wurde u.a. aufgrund von weiten Umwegen verworfen und wird im vorliegenden Sachbericht nicht weiter betrachtet.

 

Das Grundstück Flur-Nr. 1165 weist aufgrund von Topographie und naturräumlichen Bedingungen umfassende Restriktionen auf (vgl. Anlage 2 Ausschnitt Flächennutzungsplan, Anlage 3 Bimbach Restriktionen):

 

-        Das Grundstück liegt im grünen, schmalen Bimbachtal, das als Landschaftsschutzgebiet festgelegt ist und als Überschwemmungsgebiet dient. (ID: LSG LSG-00340.11)

 

-        Die Uferbereiche säumen Gewässerbegleitgehölze, Auwaldreste und Verlandungsvegetation sowie naturnahe Feldgehölze. Diese Flächen sind schützens- und erhaltenswert und somit in der städtischen Biotopkartierung erfasst. (siehe Biotopflächen Nr. ER-1204-013, ER-1122-022, ER-1123-005)

 

-        Das Gebiet ist seit wenigen Jahren Biberlebensraum. Bäume können angenagt und der Bachlauf durch Bautätigkeiten des Bibers verändert werden.

 

-        Die nördlichen Grundstücksflächen (Wiesen- und Gehölzfläche) liegen in einer Senke und dienen als Überflutungsbereiche bzw. Retensionsflächen. Der Bachlauf tritt in diesem Abschnitt und insbesondere im Frühjahr und nach Regenfällen regelmäßig über das Ufer.

 

-        Auf der nördlichen Grundstücksfläche befinden sich zudem öffentliche Entwässerungseinrichtungen des EBE (Regenüberlaufbecken RÜB 20 mit Zu- und Ablaufkanälen sowie den entsprechenden Schachtbauwerken). Die Anlagen dürfen in ihrer Nutzung nicht beeinträchtigt werden.

 

-        Im Bereich des Adenauerringes wird der Bachlauf mit zwei Rohren gefasst und mit einem Damm überdeckt.

 

-        Der Durch- und Überfluss des anfallenden Bachwassers muss zu jeder Zeit gewährleistet werden und darf durch Einbauten nicht beeinträchtigt werden.

 

-        Die Topographie ist unterschiedlich stark ausgeprägt.

 

Bauliche Voraussetzungen für eine Querung und Wegeanbindung und Eingriffe in den Landschaftsraum:

 

Für die gelbe Route gilt:

-        Am potenziellen Bimbach-Übergang ist der südliche Uferbereich als Geländestufe eines Erosionshangs ausgeformt und das Gelände steigt sehr steil in südliche Richtung an. Der Höhenunterschied zum nördlichen Ufer beträgt in diesem Abschnitt bis zu mehreren Metern.

-        Für eine sichere Querung des Bachlaufs wäre ein Brückenbauwerk erforderlich, das Senke und Bimbach überspannt, und den Durch- bzw. Überfluss des anfallenden Wassers gewährleistet. Für die Errichtung von Fundamenten etc. wären umfassende Eingriffe in den sensiblen Uferbereich notwendig.

 

-        Eine Wegeanbindung wäre als städtischer Gehweg barrierefrei auszuführen (in der Regel mdst. 1,5 m Gehwegbreite, nicht mehr als 3% Längsgefälle, liegt dieses bei 3 % bis 6 % müssen in Abständen von max. 10 m Verweilplätze eingerichtet werden, ebene Oberflächen, etc.). Um den Höhenunterschied zum südlichen Uferbereich zu überwinden, müsste der Weg als flache Rampe ausgebildet werden, der einen umfassenden Eingriff in den Hang erfordert.

 

Für die orange Route gilt:

-        Die orange Route/ alternative Route I verläuft oberhalb der mächtigen Verrohrungen des Bimbach entlang des Adenauerringes. Hier ist die Böschung sehr steil und das Gelände müsste für einen Gehweg stark modelliert und die Verrohrungen überbrückt werden. Ein potenzieller Weg im unmittelbaren, flacheren Gelände würde unweigerlich vor den mächtigen Verrohrungen des Bimbachs vorbeiführen und ebenfalls durch die naturräumlichen Restriktionen beeinflusst sein. Eine Überbrückung in diesem Bereich ist aufgrund des möglichen zu führenden Bachwassers nicht sinnvoll.

 

Für beide Routen gilt:

-        Der Ausbau eines weiterführenden Weges in Richtung Bolzplatz Kernbergstraße kann nicht gesichert werden. Der Weg könnte lediglich über das Grundstück Kernbergstraße 11 (Flur-Nr. 2765) geführt werden. Das Grundstück wird allerdings in Erbpacht durch die Sportschützengesellschaft SSG Erlangen-Büchenbach 1958 e.V. genutzt und ist mit Schützenheim mit Schießanlagen und Vereinsheim bebaut.

 

-        Die Errichtung von Brückenbauwerk und Gehwegen machen Rodungen erforderlich, die einer Zustimmung durch das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten bedürfen. Im Zuge von Rodungen wären Ersatzaufforstungen notwendig. Ersatzflächen, Planungsleistung und Pflanzleistungen können (aufgrund von Personalmangel) seitens der Stadtförsterei nicht geleistet werden.

 

-        Öffentliche Gehwege etc. unterliegen der Verkehrssicherungspflicht durch den öffentlichen Straßenbaulastträger. Entstehende Kosten und Aufwand für eine erforderliche externe Firma können von Seiten EB77 nicht getragen werden. Eine Verkehrssicherung von Flächen ist von Seiten EB77 nicht zu leisten und wird abgelehnt.

 

Fazit:

Aufgrund der obig beschriebenen Restriktionen und Rahmenbedingungen wird von Seiten der Verwaltung keine Möglichkeit gesehen, eine gleichzeitig naturraumverträgliche sowie sichere und barrierefreie Querung über den Bimbach einschließlich Wegeanbindung zu schaffen. Deshalb wird diese Maßnahme Nr. 14a aus dem ISEK Büchenbach-Nord 2035 nicht weiterverfolgt.

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Anlagen:

Anlage 1 Bimbach Informelle Querung und Wege

Anlage 2 Ausschnitt Flächennutzungsplan

Anlage 3 Bimbach Restriktionen