Budget und Arbeitsprogramm 2023 – Stand 31.07.2023
Budget
und Arbeitsprogramm 2023 – Stand: 31.07.2023 – werden zur Kenntnis genommen.
Mit
der Verschiebung der unter Punkt 4.2 des Zwischenberichtes aufgeführten
Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege
finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das
Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und
Arbeitsprogramm 2023 – Stand 31.07.2023 – des Amtes 20"
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2023 – Stand 31.07.2023 – des Amtes 20