Neubau 4. Reinigungsstufe
Staatliche Zuwendungen
Der Sachbericht hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Die Machbarkeitsstudie in der
Qualität Vorplanung zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe im Klärwerk
Erlangen wurde im BWA am 18.04.2023 beschlossen. Der EBE wurde beauftragt, das
Vorhaben gemäß DA Bau mit der Entwurfsplanung fortzusetzen.
Die Gesamtherstellungskosten
des Vorhabens wurden auf 31.331.000,- Euro brutto incl. Baunebenkosten
geschätzt.
Der Freistaat Bayern hat den
Betreibern von 13 Kläranlagen der ersten Priorität die Möglichkeit eröffnet,
Fördermittel für die freiwillige Nachrüstung mit einer 4. Reinigungsstufe zu
beantragen.
Der Förderbescheid
wurde am 26.07.2023 durch den Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz,
Herrn Thorsten Glauber, im Klärwerk Erlangen überreicht. Nachfolgend ist der
wesentliche Inhalt des Zuwendungsbescheids im Wortlaut aufgeführt:
1.
Für das
Vorhaben Bau einer vierten Reinigungsstufe und energetische Optimierung auf der
Kläranlage Erlangen werden staatliche Zuweisungen im Höhe von bis zu
15.000.000,- Euro in Aussicht gestellt.
Die Zuwendungen betragen
- 70 % der bis 31.12.2024 anfallenden zuwendungsfähigen Kosten
- 60 % der in 2025 anfallenden zuwendungsfähigen Kosten
- 50 % der in 2026 und danach anfallenden zuwendungsfähigen Kosten.
Die zuwendungsfähigen Positionen ergeben sich aus der baufachlichen
Stellungnahme.
2.
Die Zuwendungen können bis zu einer Höhe von 5
Mio. Euro im Jahr nach Baufortschritt mit einem Baustandsbericht nach Anlage 3
RZWas 2021 abgerufen werden. Eine Schlussrate in Höhe von 750.000,00 Euro wird
erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises nach Anlage 4 RZWas 2021
ausbezahlt.
3.
Es sind nur Zahlungen zuwendungsfähig, deren
Rechtsgrund innerhalb des Bewilligungszeitraumes von 26.07.2023 bis 31.12.2026
entstanden sind. Leistungen, die nach Nr. 4.2 Satz 3 RZWas 2021
zuwendungsunschädlich vor Erlass des Zuwendungsbescheids vereinbart oder
bezahlt wurden, sind grundsätzlich zuwendungsfähig.
4.
Dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ist
anzuzeigen, wenn die Zuwendungen an einen
anderen als den in der Anschrift genannten Vorhabensträger weitergeleitet
werden.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg behält sich vor, in diesem Fall weitere
Auflagen
festzusetzen.
Anlagen: