Betreff
Klärwerk Erlangen
Neubau 4. Reinigungsstufe
Staatliche Zuwendungen
Vorlage
EBE-2/035/2023
Aktenzeichen
ebe
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Sachbericht hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.

 


 

Die Machbarkeitsstudie in der Qualität Vorplanung zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe im Klärwerk Erlangen wurde im BWA am 18.04.2023 beschlossen. Der EBE wurde beauftragt, das Vorhaben gemäß DA Bau mit der Entwurfsplanung fortzusetzen.

 

Die Gesamtherstellungskosten des Vorhabens wurden auf 31.331.000,- Euro brutto incl. Baunebenkosten geschätzt.

 

Der Freistaat Bayern hat den Betreibern von 13 Kläranlagen der ersten Priorität die Möglichkeit eröffnet, Fördermittel für die freiwillige Nachrüstung mit einer 4. Reinigungsstufe zu beantragen.

 

Der Förderbescheid wurde am 26.07.2023 durch den Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Herrn Thorsten Glauber, im Klärwerk Erlangen überreicht. Nachfolgend ist der wesentliche Inhalt des Zuwendungsbescheids im Wortlaut aufgeführt:

 

1.    Für das Vorhaben Bau einer vierten Reinigungsstufe und energetische Optimierung auf der Kläranlage Erlangen werden staatliche Zuweisungen im Höhe von bis zu 15.000.000,- Euro in Aussicht gestellt.

Die Zuwendungen betragen
- 70 % der bis 31.12.2024 anfallenden zuwendungsfähigen Kosten
- 60 % der in 2025 anfallenden zuwendungsfähigen Kosten
- 50 % der in 2026 und danach anfallenden zuwendungsfähigen Kosten.

Die zuwendungsfähigen Positionen ergeben sich aus der baufachlichen Stellungnahme.

 

2.    Die Zuwendungen können bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro im Jahr nach Baufortschritt mit einem Baustandsbericht nach Anlage 3 RZWas 2021 abgerufen werden. Eine Schlussrate in Höhe von 750.000,00 Euro wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises nach Anlage 4 RZWas 2021 ausbezahlt.

 

 

3.    Es sind nur Zahlungen zuwendungsfähig, deren Rechtsgrund innerhalb des Bewilligungszeitraumes von 26.07.2023 bis 31.12.2026 entstanden sind. Leistungen, die nach Nr. 4.2 Satz 3 RZWas 2021 zuwendungsunschädlich vor Erlass des Zuwendungsbescheids vereinbart oder bezahlt wurden, sind grundsätzlich zuwendungsfähig.

 

4.    Dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ist anzuzeigen, wenn die Zuwendungen an einen
anderen als den in der Anschrift genannten Vorhabensträger weitergeleitet werden.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg behält sich vor, in diesem Fall weitere Auflagen
festzusetzen.

 


Anlagen: