Budget und Arbeitsprogramm 2023 - Stand: 31.07.2023
1. Das Budget und Arbeitsprogramm 2023 - Stand: 31.07.2023 -
wird zur Kenntnis genommen.
2. Zur Konsolidierung werden 500.000 € aus der Budgetrücklage herangezogen. Dieser Betrag setzt sich aus den nicht verplanten Budgetrücklagenmitteln 2022 (40.000 €) sowie der Personalkosten-Gutschrift des 1. Halbjahres 2023 (460.000 €) zusammen. Die restlichen Mittel sind zu beantragen.
3. Mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das Arbeitsprogramm 2024 besteht Einverständnis.
Eine Beschlussfassung im HFPA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung im JHA.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen zu können, sind weitere Mittel erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erhöhung des Budgets des Stadtjugendamtes, wie in der Haushaltsaufstellung 2023 zugesichert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Siehe Anlage „Amt 51 Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2023“.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Amt 51 Budget und Arbeitsprogramm 2023 - Stand: 31.07.2023