Betreff
Antrag Nr.064/2023
Gießwasserbecken auf dem Gelände der Kläranlage
Vorlage
EBE-2/034/2023
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 064/2023 vom 16.05.2023 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


Auf dem Gelände der Kläranlage Erlangen findet keine zentrale Regenwasserableitung statt, die einem Gießwasserbecken zugeleitet werden könnte. Das anfallende Regenwasser der Betriebswege und Dachflächen wird in der Regel dezentral und ortsnah versickert und somit der Vegetation und der Grundwasserneubildung zugeführt.

 

Bezüglich der Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser aus dem Ablauf des Klärwerks
Erlangen ist folgendes auszuführen:

 

Ein Drittel des Gebietes der Europäischen Union ist heute ganzjährig durch Wasserstress gekennzeichnet. Auch in Deutschland ist davon auszugehen, dass regionale Wasserverknappungen bezüglich Örtlichkeit und Ausmaß zunehmen. Langanhaltende Trockenperioden gerade in den Frühjahrs- und Sommermonaten resultieren in manchen Regionen schon heute in ausgeprägten Nutzungskonflikten für Oberflächengewässer, um den gleichzeitigen Bedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung, für Kühl- und Prozesswasser im Energie- und Fertigungssektor, die öffentliche Trinkwasserversorgung sowie die Sicherung von ökologischen Mindestabflüssen zu sichern.
Eine eingeschränkte Wasserverfügbarkeit ist daher auch in Deutschland schon heute regional
eine Herausforderung.

 

Die EU-Kommission hat daher im Mai 2018 den Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung publiziert, der erstmalig einheitliche Mindestanforderungen für eine Wasserwiederverwendung formuliert. Diese Anforderungen orientieren sich an internationalen Regelwerken sowie dem Konzept des „Water Safety Plans“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

 

Die ab Juni 2023 geltende Verordnung für die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft
legt Mindestanforderungen an die Wasserqualität, das Risikomanagement und die Überwachung fest (Ziele des Europäischen Green Deals).

 

 

 

 

Art und Umfang der Aufbereitung von gereinigtem Abwasser für die Wiederverwendung ist
abhängig von der geplanten Nutzung.

 

Für die Nutzung von gereinigtem Abwasser als Gießwasser im öffentlichen Raum ist eine
Hygienisierung (Badegewässerrichtlinie EU-Richtlinie 2006/7/EG) erforderlich.

 

Mit der aktuell für die 4. Reinigungsstufe geplanten Verfahrenstechnik kann die erforderliche

Hygienisierung nicht sichergestellt werden.

 

Die Hygienisierung durch UV-Bestrahlung erfolgt im Rahmen des Projekts
„Wassertankstelle Klärwerk Erlangen“.

 


Anlagen:        064/2023