Gießwasserbecken auf dem Gelände der Kläranlage
Die Ausführungen der Verwaltung
werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 064/2023 vom 16.05.2023 ist hiermit abschließend bearbeitet.
Auf dem Gelände der Kläranlage Erlangen findet keine
zentrale Regenwasserableitung statt, die einem Gießwasserbecken zugeleitet
werden könnte. Das anfallende Regenwasser der Betriebswege und Dachflächen wird
in der Regel dezentral und ortsnah versickert und somit der Vegetation und der
Grundwasserneubildung zugeführt.
Bezüglich der
Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser aus dem Ablauf des Klärwerks
Erlangen ist folgendes auszuführen:
Ein Drittel des
Gebietes der Europäischen Union ist heute ganzjährig durch Wasserstress
gekennzeichnet. Auch in Deutschland ist davon auszugehen, dass regionale
Wasserverknappungen bezüglich Örtlichkeit und Ausmaß zunehmen. Langanhaltende
Trockenperioden gerade in den Frühjahrs- und Sommermonaten resultieren in
manchen Regionen schon heute in ausgeprägten Nutzungskonflikten für
Oberflächengewässer, um den gleichzeitigen Bedarf für die landwirtschaftliche
Bewässerung, für Kühl- und Prozesswasser im Energie- und Fertigungssektor, die
öffentliche Trinkwasserversorgung sowie die Sicherung von ökologischen
Mindestabflüssen zu sichern.
Eine eingeschränkte Wasserverfügbarkeit ist daher auch in Deutschland schon
heute regional
eine Herausforderung.
Die EU-Kommission
hat daher im Mai 2018 den Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
publiziert, der erstmalig einheitliche Mindestanforderungen für eine
Wasserwiederverwendung formuliert. Diese Anforderungen orientieren sich an
internationalen Regelwerken sowie dem Konzept des „Water Safety Plans“ der
Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die ab Juni 2023
geltende Verordnung für die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft
legt Mindestanforderungen an die Wasserqualität, das Risikomanagement und die
Überwachung fest (Ziele des Europäischen Green Deals).
Art und Umfang der Aufbereitung von gereinigtem Abwasser für die
Wiederverwendung ist
abhängig von der geplanten Nutzung.
Für die Nutzung von gereinigtem Abwasser als Gießwasser im öffentlichen
Raum ist eine
Hygienisierung (Badegewässerrichtlinie EU-Richtlinie 2006/7/EG) erforderlich.
Mit der aktuell für die 4. Reinigungsstufe geplanten Verfahrenstechnik
kann die erforderliche
Hygienisierung nicht sichergestellt werden.
Die Hygienisierung durch UV-Bestrahlung erfolgt im Rahmen des Projekts
„Wassertankstelle Klärwerk Erlangen“.
Anlagen: 064/2023