Betreff
Antrag Nr. 046/2023 der SPD Fraktion: Berichtsantrag zum Stand der Ampelvorrangschaltung für den Rettungsdienst
Vorlage
613/250/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über den aktuellen Stand der Ampelvorrangschaltung für den Rettungsdienst zu berichten.
  2. Der Antrag der SPD Fraktion mit der Antrags Nr. 046/2023 vom 18.04.2023 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Antrag 046/2023 vom 18.04.2023 bittet die SPD Fraktion um Berichterstattung zum aktuellen Stand der Ampelvorrangschaltung für den Rettungsdienst sowie GPS basierter Lösungen für den Eingriff in die Ampelschaltung. Neben dem Martinshorn ist eine Kreuzung bei zusätzlicher Grünschaltung sicherer zu passieren, weshalb dies für die Erlanger Feuerwehr sowie andere Blaulichtorganisationen zu begrüßen ist.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Vorrangschaltung wurde 2019 im Rahmen eines Pilotprojektes der Anlage K186 (Kreuzung Frauenauracher Straße/ Gundstraße) stadtintern bereits diskutiert. Damals waren die hohen Investitionsmittel und der geringe Nutzen für die Feuerwehr ausschlaggebend das Projekt nicht weiter zu verfolgen. Hierzu erfolgten erste Abstimmungen mit der Feuerwehr und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Auf eine Unterrichtung von Stadtratsgremien wurde damals verzichtet.

In 2023 wurde zum Thema Feuerwehr-Priorisierung eine Förderskizze im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingereicht. Hierbei bestünde ebenfalls die Gelegenheit, die Anlagentechnik mit zu erneuern und die veraltete Infrastruktur bei der Feuerwehr zu ersetzen. Im vorgesehenen Konzept werden über virtuelle Meldepunkte, die von den Einsatzfahrzeugen überfahren werden, diese ans Verkehrssteuergerät gemeldet. Jede Kreuzung erhält dabei einen separaten, bedarfsorientierten Eingriff. Diese müssen entsprechend implementiert und programmiert werden. Für die Steuerung der Ampelphasen findet dabei ein regelmäßiger Datenaustausch mit den einzelnen Lichtsignalanlagen und dem Verkehrsrechner statt, mit gleichzeitigem Erfassen des Standortes über GPS. Die Priorisierung von externen Rettungsfahrzeugen würde bei einer Förderzusage erst in einem zweiten Schritt erfolgen.

 

Grund hierfür ist, dass die Umsetzung der Vorrangschaltung speziell für den Rettungsdienst in der Praxis mit folgenden Hürden verbunden ist: Eine Anmeldung an einer Lichtsignalanlage ist für einzelne Buslinien eingerichtet und richtungsabhängig. Dies ist beim Rettungsdienst allerdings nicht gewährleistet.

Zudem ist die Vorlaufzeit für die Anmeldung bei einer Fahrt mit Sonderrechten nicht ausreichend, was bedeutet, dass die Schaltung zu spät wirksam wäre. Die Feuerwehr hingegen schaltet sich zentral für ganze Routen frei. Derartige Fahrten mit massiven Eingriffen in den Verkehr finden im Gegensatz zum Rettungsdienst aber deutlich seltener statt.
Insgesamt ist die Technik sehr anspruchsvoll und kann nur von Spezialisten durchgeführt werden, die die Anforderungslogik über Betriebsleitsysteme zentral einspeisen. Dies ist für Rettungsdienste mit unterschiedlichen Betreibern leider nicht möglich.
Am 24.08.2023 wurde uns vom Fördergeber mitgeteilt, dass aufgrund Überzeichnung keine Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm erfolgen kann. Die Projektkosten von geschätzt 1,3 Mio. € übersteigen ohne Fördermittel die Haushaltsansätze für Umbau und Erneuerung der Lichtsignalanlagen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus den vorgenannten Gründen wird die Verwaltung die Priorisierung der Feuerwehr mit entsprechender Aufrüstung der dafür notwendigen Infrastruktur zurückstellen. Eine Priorisierung von externen Rettungsfahrzeugen ist daher zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht vorgesehen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 046/2023 der SPD Fraktion