- Die Verwaltung wird beauftragt, über den aktuellen Stand der Ampelvorrangschaltung für den Rettungsdienst zu berichten.
- Der Antrag der SPD Fraktion mit der Antrags Nr. 046/2023 vom 18.04.2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Antrag 046/2023 vom 18.04.2023 bittet die SPD Fraktion um Berichterstattung zum aktuellen Stand der Ampelvorrangschaltung für den Rettungsdienst sowie GPS basierter Lösungen für den Eingriff in die Ampelschaltung. Neben dem Martinshorn ist eine Kreuzung bei zusätzlicher Grünschaltung sicherer zu passieren, weshalb dies für die Erlanger Feuerwehr sowie andere Blaulichtorganisationen zu begrüßen ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Eine Vorrangschaltung wurde 2019
im Rahmen eines Pilotprojektes der Anlage K186 (Kreuzung Frauenauracher Straße/
Gundstraße) stadtintern bereits diskutiert. Damals waren die hohen
Investitionsmittel und der geringe Nutzen für die Feuerwehr ausschlaggebend das
Projekt nicht weiter zu verfolgen. Hierzu erfolgten erste Abstimmungen mit der
Feuerwehr und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Auf eine Unterrichtung von
Stadtratsgremien wurde damals verzichtet.
In 2023 wurde zum Thema Feuerwehr-Priorisierung eine Förderskizze im Rahmen des
Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingereicht. Hierbei bestünde
ebenfalls die Gelegenheit, die Anlagentechnik mit zu erneuern und die veraltete
Infrastruktur bei der Feuerwehr zu ersetzen. Im
vorgesehenen Konzept werden über virtuelle Meldepunkte, die von den
Einsatzfahrzeugen überfahren werden, diese ans Verkehrssteuergerät gemeldet.
Jede Kreuzung erhält dabei einen separaten, bedarfsorientierten Eingriff. Diese
müssen entsprechend implementiert und programmiert werden. Für die Steuerung
der Ampelphasen findet dabei ein regelmäßiger Datenaustausch mit den einzelnen
Lichtsignalanlagen und dem Verkehrsrechner statt, mit gleichzeitigem Erfassen des
Standortes über GPS. Die Priorisierung von externen Rettungsfahrzeugen würde
bei einer Förderzusage erst in einem zweiten Schritt erfolgen.
Grund hierfür ist, dass die Umsetzung der Vorrangschaltung speziell für den Rettungsdienst in der Praxis mit folgenden Hürden verbunden ist: Eine Anmeldung an einer Lichtsignalanlage ist für einzelne Buslinien eingerichtet und richtungsabhängig. Dies ist beim Rettungsdienst allerdings nicht gewährleistet.
Zudem ist die Vorlaufzeit für die
Anmeldung bei einer Fahrt mit Sonderrechten nicht ausreichend, was bedeutet,
dass die Schaltung zu spät wirksam wäre. Die Feuerwehr hingegen schaltet sich
zentral für ganze Routen frei. Derartige Fahrten mit massiven Eingriffen in den
Verkehr finden im Gegensatz zum Rettungsdienst aber deutlich seltener statt.
Insgesamt ist die Technik sehr anspruchsvoll und kann
nur von Spezialisten durchgeführt werden, die die Anforderungslogik über Betriebsleitsysteme zentral einspeisen. Dies ist für Rettungsdienste mit unterschiedlichen
Betreibern leider nicht möglich.
Am 24.08.2023 wurde uns vom Fördergeber mitgeteilt, dass aufgrund Überzeichnung
keine Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm erfolgen kann. Die
Projektkosten von geschätzt 1,3 Mio. € übersteigen ohne Fördermittel die
Haushaltsansätze für Umbau und Erneuerung der Lichtsignalanlagen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Aus den vorgenannten Gründen wird die Verwaltung die Priorisierung der Feuerwehr mit entsprechender Aufrüstung der dafür notwendigen Infrastruktur zurückstellen. Eine Priorisierung von externen Rettungsfahrzeugen ist daher zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 046/2023 der SPD Fraktion