Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine Kombination mehrerer Maßnahmen eine Verkehrsberuhigung in Eltersdorf zu erzielen, die sowohl die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs reduziert als auch eine Entlastung des Durchgangsverkehrs nach sich zieht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Zuge der Abstufung der Ortsdurchfahrt durch Eltersdorf sind zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geplant, die sich in Abhängigkeit des jeweiligen Planungs- und Umsetzungsaufwands in drei Kategorien gliedern lassen: kurzfristig (Planungen liegen vor bzw. sind abgestimmt; Umsetzung ist abhängig von Finanzierung und Personalkapazitäten), mittelfristig (Planungen wurden begonnen, sind aber noch nicht final abgestimmt; Finanzierung und Arbeitsprogramm in Planung) und langfristig (Planungen noch nicht begonnen). Weiterhin lassen sich erste Abschätzungen herleiten, welche zeitlichen Auswirkungen die jeweiligen Maßnahmen auf die angestrebte Fahrtzeitverlängerung bei einer Ortsdurchfahrt haben. Damit wird deutlich, dass einzelne Maßnahmen keinen nennenswerten Effekt hinsichtlich der Verkehrsberuhigung erzielen, sondern die Maßnahmen als Paket anzusehen sind, die lediglich in ihrer Gesamtheit die gewünschte Wirkung versprechen. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass die Strecke weiterhin als Umleitungsroute für die BAB A 73 vorgesehen ist und hierfür in beiden Richtungen ausreichend leistungsfähig bleiben muss.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Kurzfristige
Maßnahmen:
·
Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen die Verbreiterung des Seitenraumes in der
Fürther Straße auf einen richtlinienkonformen 2,5 m breiten gemeinsamen
Geh-/Radweg ohne Benutzungspflicht mit zusätzlich 0,5 m Sicherheitsabstand zur
Fahrbahn.
·
In diesem Zuge werden barrierefreie Buskaps an den Haltestellen „Weidenweg“ und „Am
Kreuzstein“ geschaffen. Ebenso wird die Haltestelle „Bruck Kirche“ im Rahmen
eines größeren Umbaus der Kreuzung an der Felix-Klein-Straße zu einem
barrierefreien Buskap umgebaut.
·
Eine weitere kurzfristige Maßnahme stellt eine Querungshilfe am Lindenweg sowie eine
am nördlichen Ortseingang von Eltersdorf dar, die jeweils eine
geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben werden.
In Summe kann durch
diese Maßnahmen, insbesondere durch das Halten der Busse am Fahrbahnrand, eine
Fahrtzeitverlängerung auf der gesamten Nord-Süd-Achse von maximal einer Minute
erreicht werden.
·
Die Lichtsignalanlagen an der Mendelstraße und am
Regnitzweg können im Zuge der Sanierung im nächsten Jahr zu Pförtnerampeln umfunktioniert werden.
Hierbei sind unterschiedliche Modelle denkbar, die durch längere bzw.
regelmäßige Grünzeiten für den Fußverkehr zusammen eine Fahrtzeitverlängerung
bis zu einer Minute erreichen können. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass
dadurch auch für aus Eltersdorf ausfahrende Kfz längere Wartezeiten entstehen,
Rotlichtverstöße unter Umständen zu erwarten sind sowie der Einbau von
Detektoren zur Verkehrsüberwachung erforderlich wird, da die Route auch in
Zukunft ihre Funktion als Autobahnumleitung erfüllen muss.
Mittelfristige Maßnahmen:
·
Als mittelfristige Maßnahme ist ein Radverkehrsangebot in Eltersdorf
jeweils zum Egidienplatz hin geplant. Aufgrund der Fahrbahnbreite sind ein
einseitiger Schutzstreifen oder Piktogrammketten denkbar. Die genaue
Ausgestaltung wird von der Stadtverwaltung in Abhängigkeit der Ergebnisse einer
aktuell durchgeführten Verkehrszählung festgelegt. Hierdurch entsteht eine
Fahrtzeitverlängerung, die im Sekundenbereich liegt und daher nicht genauer
beziffert werden kann.
·
Weiterhin ist ein Durchfahrtsverbot für den Schwerverkehr zwischen dem Pestalozziring
und der Eltersdorfer Straße geplant. Der Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet
Pestalozziring muss deshalb nach Osten ausfahren. Dies soll durch entsprechende
Beschilderung und Teilaufpflasterung deutlich gemacht werden. Diese Maßnahme
dient lediglich der Entlastung des Durchgangsverkehrs, wodurch keine
Fahrtzeitverlängerung entsteht.
·
Der Umbau der
T-Kreuzung am Egidienplatz zu einem
Kreisverkehr erfolgt im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Egidienplatzes.
Hierbei wird die Zufahrt aus der Weinstraße zu einem verkehrsberuhigten
Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die
Pflasterung sowie eine Engstelle in diesem Zufahrtsbereich sorgen für eine
zusätzlichen Geschwindigkeitsreduzierung.
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Eine weitere mittelfristige Maßnahme stellt das
neue Nahversorgungszentrum am
S-Bahn-Halt Eltersdorf dar, welches durch einen weiteren Kreisverkehr an die
Weinstraße angebunden werden soll.
Durch die neue Verkehrsabwicklung an den besagten Knotenpunkten, die durch die
beiden letztgenannten Maßnahmen (Egidienplatz und Nahversorgungszentrum)
entstehen, wird in Summe eine Fahrtzeitverlängerung von circa einer Minute für
die Beziehung aus bzw. nach Osten erwartet.
Langfristige
Maßnahmen:
·
Die letzte Maßnahme stellt der Umbau der Autobahnanschlussstelle südlich von Eltersdorf dar. Diese
liegt nicht in der Baulast der Stadt, sodass hier mit der längsten
Umsetzungsdauer (ab 2026) zu rechnen ist. Aktuell sind seitens der
Stadtverwaltung drei Varianten denkbar, die eine richtungsbezogene
Zuflussdosierung nach Eltersdorf ermöglichen und im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie geprüft werden sollen. Hierdurch ist eine
Fahrtzeitverlängerung bis zu einer Minute möglich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Planungsziel zur verkehrlichen Entlastung von Eltersdorf (Durchgangsverkehr) soll mit den geschilderten Maßnahmen trotz der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der Ortsumgehung Eltersdorf soweit als möglich erreicht werden. Bei der Ortsdurchfahrt kann durch das Maßnahmenpaket eine Fahrtzeitverlängerung von insgesamt bis zu drei Minuten (sowohl auf der Nord-Süd- als auch auf der Ost-Süd-Verbindung) erreicht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen nicht nur die Durchfahrenden, sondern auch die Eltersdorfer Bürgerschaft betreffen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Maßnahmenpaket Verkehrsberuhigung Eltersdorf