- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Antrag der Klimaliste Erlangen mit der Antrags Nr. 042/2023 vom 03.04.2023 ist damit bearbeitet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In dem Antrag 042/2023 vom 03.04.2023 stellt
die Klimaliste Erlangen die Forderung, 70 neue Ladepunkte im Erlanger
Stadtgebiet bis Ende 2024 zu schaffen. Davon sollen mindestens 30 Ladepunkte im
Innenstadtgebiet errichtet werden. Die Standorte sollen bevorzugt in der
Innenstadt gewählt werden. Dadurch sollen Lademöglichkeiten für Pendler*innen
und Besucher*innen gefördert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Insbesondere Ladepunkte im privaten Bereich und auf firmeneigenen Flächen werden zukünftig eine zentrale Rolle spielen, um den entstehenden Ladebedarf zu decken. Durch das 2021 in Kraft getretene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), welches Vorgaben zum Ausbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur an Neubauten, bei Renovierungen und bestehenden Gebäuden beinhaltet, werden bis 2025 zusätzliche Lademöglichkeiten an privaten und öffentlichen Gebäuden entstehen. Ziel des Gesetzes der Bundesregierung ist es dabei, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und andererseits die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu wahren. Betroffen sind Wohnungsgebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen, worunter auch öffentliche Gebäude der Kommunen fallen. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass die errichtete Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen der Gebäude öffentlich zugänglich sein muss.
Das Gebäudemanagement der Stadt Erlangen kooperiert mit den ESTW, um die Anforderungen des GEIG für die städtischen Liegenschaften zu erfüllen. In Abstimmung mit den ESTW werden öffentliche Ladepunkte geschaffen, die sich in unmittelbarer Nähe der betroffenen öffentlichen Liegenschaften befinden und diesen nach §12 (GEIG) zugeordnet.
Der Zeitplan sieht vor, dass die geforderten Ladepunkte, sofern die Finanzierung geklärt ist, bis Ende 2025 in Betrieb gehen. Zuletzt wurde eine Ladesäule an der Moltkestr. 14 in Betrieb genommen, momentan befinden sich Ladesäulen am Bahnhof Erlangen und in der Frankenalbstraße in Büchenbach im Bau (s. Anlage 1).
Die ESTW planen in regelmäßigen Abständen den Ausbau der öffentlichen Elektromobilitätsinfrastruktur im Stadtgebiet (s. Anlage 2). Dabei wird auch auf eine barrierereduzierte Umsetzung geachtet. Seit Ende 2022 sind durch die ESTW in Erlangen 10 Ladesäulen mit insgesamt 21 Ladepunkten in Betrieb (Kurt-Eisner-Platz: 3 Ladepunkte, alle anderen Ladesäulen: 2 Ladepunkte). Bisher sind im Jahr 2023 20 zusätzliche ESTW-Ladepunkte geschaffen worden, vier weitere Ladepunkte stehen kurz vor der Fertigstellung (s. Anlage 1). Damit wurde die Anzahl der Ladepunkte in 2023 ungefähr verdoppelt. Ziel ist es, in fast jedem Stadtteil Lademöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2023/2024 wurde ein Förderantrag von den ESTW an das Land Bayern (3. Förderaufruf) für 64 neue Ladepunkte gestellt. Diese Ladepunkte sollen gemäß der Strategie von Stadt und Stadtwerken möglichst in dicht bebauten Gebieten (Geschoßwohnungsbau) oder in der Nähe von städtischer Infrastruktur aufgestellt werden. Am 8.8.2023 wurde den ESTW vom Fördergeber mitgeteilt, dass mit einer Förderung, wegen Überzeichnung des Fördermittelprogramms, nicht zu rechnen ist. Daher wird die Wirtschaftlichkeit des geplanten Ausbaus derzeit neu bewertet. Aufgrund der Absage des Förderprogramms kann zum jetzigen Zeitpunkt keine genau Anzahl für die Umsetzung von Lademöglichkeiten für das Jahr 2024 genannt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Aufgabe der Stadt Erlangen besteht ausschließlich darin, private Anbieter*innen beim Ausbau eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturnetzes für das Stadtgebiet zu unterstützen. Dabei werden die von den privaten Anbieter*innen vorgeschlagenen Standorte auf verkehrliche, städtebauliche und elektrotechnische Rahmenbedingungen durch die Stadtverwaltung überprüft und abschließend verkehrsrechtlich angeordnet. Die Umsetzung und der Betrieb der Ladesäulen liegen jedoch in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters. Eine Verpflichtung der Kommunen zur Bereitstellung eines öffentlichen Ladeinfrastrukturnetzes besteht nicht. Lediglich im Rahmen des GEIG stehen die Kommunen in der Verpflichtung, Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen an öffentlichen Gebäuden zu errichten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Standorte 2023 – 2025 GEIG
Anlage 2 Ladesäulenausbau ESTW 2023 – 2025
Anlage 3 Antrag Klimaliste Schaffung 70 von neuen Ladepunkten