Betreff
Stadtentwicklungsprojekt "Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt"
hier: Haushaltsmittel für Erschließungskonzept
Vorlage
611/173/2023
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ den Nachtrag für die zusätzlich notwendigen Finanzmittel in Höhe von 50.000€ für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung bei Referat II nachzumelden.

 

 

 

 

Bisherige Behandlung in den Gremien (auszugsweise)

Gremium

Termin

Ö/N

Vorlagenart

Abstimmung

Städtebaulicher Wettbewerb Entwicklung Großparkplatz

(PET/030/2019)

UVPA

25.06.2019

Ö

Beschluss

angenommen mit Änderungen

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am städtebaulichen Wettbewerb Entwicklung Großparkplatz

(PET/034/2019)

UVPA

24.09.2019

Ö

Beschluss

einstimmig

angenommen

Städtebauliche Entwicklung Großparkplatz – Weiteres Vorgehen nach dem Wettbewerb

(PET/005/2020)

UVPA

22.09.2020

Ö

Beschluss

einstimmig

angenommen

Städtebauliche Entwicklung Großparkplatz – Beauftragung städtebaulicher Rahmenplan

(PET/016/2021)

Stadtrat

22.07.2021

Ö

Beschluss

angenommen mit Änderungen

Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier: Projektdefinition

(611/161/2023)

Stadtrat

19.06.2023

Ö

Beschluss

angenommen mit Änderungen

Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier: Vorentwurf Rahmenplan

(611/166/2023)

UVPA

25.07.2023

Ö

Mitteilung zur Kenntnis

Kenntnisnahme

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen beabsichtigt, auf der Fläche des Großparkplatzes westlich des Bahnhofes, ein neues Stadtquartier in zentraler Lage zu entwickeln: die Regnitzstadt. Die städtebauliche Rahmenplanung soll Ende 2023/Anfang 2024 abgeschlossen sein.

 

Der heutige Großparkplatz weist im Bestand eine Vielzahl von Leitungen auf, die nicht zur unmittelbaren Erschließung dienen. Im Hinblick auf das städtebauliche Konzept der künftigen Regnitzstadt können diese voraussichtlich zum Großteil nicht in ihrer Lage verbleiben.

 

Die Machbarkeitsstudie hat im Vorgehen der nachfolgenden Erschließungsplanung gem. HOAI die grundsätzliche Klärung der künftigen leitungsgebundenen Erschließung der Regnitzstadt selbst sowie die verbleibenden/ bzw. durchquerenden Leitungen zum Gegenstand.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Durch eine Machbarkeitsstudie soll der Ver- und Entsorgungsleitungsbestand aufgenommen und im Sinne der Rahmenplanung zu einem gesamtheitlichen Erschließungskonzept neu strukturiert werden. Dabei soll auch die, durch das Projekt Regnitzstadt notwendige, neue Erschließung mit einbezogen werden. Umverlegungen der technischen Erschließung werden voraussichtlich unabdingbar für die Realisierung des Projektes sein.

       

        Aufgrund der Ausgangslage ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts Erschließung notwendig und unabdingbar für den weiteren Prozess. Ohne eine Erstellung eines solchen im kommenden Jahr wäre mit starken Verzögerungen von mindestens einem Jahr zu rechnen, da Erschießungskonzept und städtebauliche Planung direkt aufeinander abgestimmt sein müssen und sich gegenseitig bedingen. Die weitere Planung im Prozess wäre bis zu diesem Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Machbarkeitsstudie zum Gesamtkonzept Erschließung soll von einem externen Büro erstellt werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 165.000

(davon 115.000 € Quartierskonzept und 50.000 €
Erschließungskonzept)

bei IPNr.: 546.401 für HH 2024

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind für das Quartierskonzept i.H.v. 115.000 € auf IvP-Nr. 546.401 für das
                       Haushaltsjahr 2024 vorhanden.
     

                         für das Erschließungskonzept i.H.v. 50.000 € sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht                           vorhanden. Die zusätzlich benötigten Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 sowie                      für die mittelfristige Finanzplanung i. H. v. 50.000€         sind bei Ref. II zum Haushalt                      anzumelden.


Anlagen: