hier: Haushaltsmittel für Erschließungskonzept
- Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für das Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ den Nachtrag für die zusätzlich notwendigen Finanzmittel in Höhe von 50.000€ für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung bei Referat II nachzumelden.
Bisherige Behandlung in den
Gremien (auszugsweise) |
Gremium |
Termin |
Ö/N |
Vorlagenart |
Abstimmung |
Städtebaulicher Wettbewerb Entwicklung Großparkplatz (PET/030/2019) |
UVPA |
25.06.2019 |
Ö |
Beschluss |
angenommen mit Änderungen |
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am städtebaulichen Wettbewerb
Entwicklung Großparkplatz (PET/034/2019) |
UVPA |
24.09.2019 |
Ö |
Beschluss |
einstimmig angenommen |
Städtebauliche Entwicklung Großparkplatz – Weiteres Vorgehen nach dem
Wettbewerb (PET/005/2020) |
UVPA |
22.09.2020 |
Ö |
Beschluss |
einstimmig angenommen |
Städtebauliche Entwicklung Großparkplatz – Beauftragung städtebaulicher
Rahmenplan (PET/016/2021) |
Stadtrat |
22.07.2021 |
Ö |
Beschluss |
angenommen mit Änderungen |
Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier:
Projektdefinition (611/161/2023) |
Stadtrat |
19.06.2023 |
Ö |
Beschluss |
angenommen mit Änderungen |
Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier: Vorentwurf
Rahmenplan (611/166/2023) |
UVPA |
25.07.2023 |
Ö |
Mitteilung zur Kenntnis |
Kenntnisnahme |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Stadt Erlangen beabsichtigt, auf der Fläche des Großparkplatzes westlich des Bahnhofes, ein neues Stadtquartier in zentraler Lage zu entwickeln: die Regnitzstadt. Die städtebauliche Rahmenplanung soll Ende 2023/Anfang 2024 abgeschlossen sein.
Der heutige Großparkplatz weist im Bestand eine Vielzahl von Leitungen auf, die nicht zur unmittelbaren Erschließung dienen. Im Hinblick auf das städtebauliche Konzept der künftigen Regnitzstadt können diese voraussichtlich zum Großteil nicht in ihrer Lage verbleiben.
Die Machbarkeitsstudie hat im Vorgehen der nachfolgenden Erschließungsplanung gem. HOAI die grundsätzliche Klärung der künftigen leitungsgebundenen Erschließung der Regnitzstadt selbst sowie die verbleibenden/ bzw. durchquerenden Leitungen zum Gegenstand.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Durch eine Machbarkeitsstudie soll der Ver- und Entsorgungsleitungsbestand aufgenommen und im Sinne der Rahmenplanung zu einem gesamtheitlichen Erschließungskonzept neu strukturiert werden. Dabei soll auch die, durch das Projekt Regnitzstadt notwendige, neue Erschließung mit einbezogen werden. Umverlegungen der technischen Erschließung werden voraussichtlich unabdingbar für die Realisierung des Projektes sein.
Aufgrund der Ausgangslage ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts Erschließung notwendig und unabdingbar für den weiteren Prozess. Ohne eine Erstellung eines solchen im kommenden Jahr wäre mit starken Verzögerungen von mindestens einem Jahr zu rechnen, da Erschießungskonzept und städtebauliche Planung direkt aufeinander abgestimmt sein müssen und sich gegenseitig bedingen. Die weitere Planung im Prozess wäre bis zu diesem Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die Machbarkeitsstudie zum Gesamtkonzept Erschließung soll von einem externen Büro erstellt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 165.000 (davon 115.000 €
Quartierskonzept und 50.000 € |
bei IPNr.: 546.401 für HH 2024 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für das
Quartierskonzept i.H.v. 115.000 € auf IvP-Nr. 546.401 für das
Haushaltsjahr 2024
vorhanden.
für das Erschließungskonzept i.H.v. 50.000 € sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht vorhanden. Die zusätzlich benötigten Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung i. H. v. 50.000€ sind bei Ref. II zum Haushalt anzumelden.
Anlagen: