1.       Der vorliegende Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die dargestellten Empfehlungen zum weiteren Projektablauf werden der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt.

2.       Als nächster Schritt wird ein konzentrierter moderierter Beteiligungsprozess mit der Grund- und Mittelschule und den Akteuren im Stadtteil eingeleitet, der an den Beteiligungsergebnissen des ISEK-Prozesses anknüpft. Der Bedarf zur Vergabe dieser Leistung an ein externes Büro wird hiermit festgestellt.

3.       Es werden Haushaltsmittel zur Durchführung eines hochbaulichen/städtebaulichen Realisierungswettbewerbs zur Erreichung der Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Mittelschule und zur Gesamtkonzeption einer Grundstücksneuausrichtung im Stadtteil in Bauabschnitten benötigt und sind zum Haushalt 2024 ff. nachzumelden.

4.       Die erforderlichen finanziellen Mittel für Planung und Bau werden im Rahmen der weiteren Planungsschritte und entsprechend der Ergebnisse des städtebaulich/hochbaulichen Wettbewerbs ermittelt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Mai 2021 wurde das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Büchenbach-Nord 2035 durch den Erlanger Stadtrat als Grundlage für die weitere Entwicklung von Büchenbach-Nord im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ beschlossen.

Hierin wird die Entwicklung des Schulstandortes Büchenbach-Nord als zentrale Schlüsselmaßnahme und Leuchtturmprojekt für die soziale Stabilisierung und positive Entwicklung des Stadtteils identifiziert.

Im ISEK heißt es zur Schulstandortentwicklung Büchenbach-Nord:

„Besonders betroffen von Armut, sozialer Segregation und beengten Wohnverhältnissen sind die (mehrheitlich migrantischen) Kinder und Jugendlichen. Daher stehen die sozialen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie die Schulen vor besonderen Herausforderungen. Allerdings entsprechen der bauliche Zustand und die Flächenangebote der Schulen nicht den wachsenden Anforderungen. Die Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Schulstandorts zeigt, dass die Zusammenführung der beiden Häuser der Hermann-Hedenus-Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord, die Neugestaltung der Freiflächen sowie die integrierte Entwicklung in Kooperation mit der Mönau(Grund)schule die besten pädagogischen und baulichen Entwicklungschancen zu einer „Stadtteil-Schule“ mit internationalem und integrierendem Profil öffnen. Die Machbarkeitsstudie zeigt im gleichen Zuge die Möglichkeiten für die verbesserte Durchwegung und räumliche Verknüpfung des Stadtteils auf. Darüber hinaus bestehen altersübergreifend Handlungsbedarfe für die zugehende und aufsuchende sozial-pädagogische Beratung und eine verstärkte Netzwerkarbeit in den Wohnquartieren.“ (aus ISEK - Büchenbach Nord – Auszug aus den Empfehlungen)

 

Mit UVPA-Beschluss vom 21.09.2021 (Beschlussvorlage 610.3/022/2021) wurde die Verwaltung daher mit der Entwicklung eines baulichen Masterplans durch eine interdisziplinäre städtische Projektgruppe beauftragt.

Ziel ist es, den Schulstandort als Stadtteil-Schule weiterzuentwickeln und dabei als ersten Schritt mittelfristig die Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Schule in Büchenbach-Nord herbeizuführen.

 

Die seit 2022 tätige interdisziplinäre städtische Projektgruppe (AG) aus den Ämtern 61, 40, 41, 51, 24 und Ref IV (ab 6/23) hat sich mit der Umsetzbarkeit der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Ergebnisse intensiv beschäftigt und dabei die Hermann-Hedenus-Mittelschule und die Mönau-Grundschule einbezogen.

 

Die Definition der Stadtteil-Schule (siehe Anlage 01) sowie der Zuschnitt eines zielführenden, effektiven Beteiligungsprozesses aus Sicht der AG (siehe Anlage 02) zur Entwicklung der Stadtteil-Schule wurde im Rahmen einer Exkursion sowie eines gemeinsamen moderierten Workshops erarbeitet.

 

Prozessergebnisse der AG werden in der Anlage „Dokumentation und Reflexion der Exkursion Bildungslandschaften / Schule im Quartier 15.u.16.03.2023 Köln und Bad Honnef“ (https://secl-er.kommunalbit.de/public/download-shares/Eo1BSql5Slg0NEWsT7CWIp6jefidOLff) sowie in den von den beiden Schulen und dem Amt für Stadtteilarbeit erstellten Konzeptpapieren zur Idee der Stadtteil-Schule Büchenbach-Nord dargestellt (siehe Anlage 3 – 5).

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vorliegende Definition der Stadtteil-Schule ist Grundlage für den weiteren ca. 6-monatigen Beteiligungsprozess und die Erarberitung eines zukunftsfähigen Raumprogramms für ein anschließendes Wettbewerbsverfahren. Diese Moderation des Prozesses muss durch ein qualifiziertes, externes, auf Bildungsprojekte spezialisiertes Büro erfolgen, da dies mit den vorhandenen personellen und fachlichen Ressourcen stadtintern nicht leistbar wäre.

 

Die Beauftragung und die Betreuung dieses Beteiligungsprozesses soll in Kooperation durch das Büro für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (13.2) mit dem Sachgebiet Stadterneuerung und Stadtgestaltung im Amt für Stadtplanung und Mobilität (610.3) erfolgen.

 

Mit den Ergebnissen dieser moderierten Beteiligung unterschiedlichster Akteure in einem Kommunikationsprozess und den darin zu entwickelnden und festzuschreibenden Vereinbarungen zur Zusammenarbeit wird die notwendige Arbeitsgrundlage für ein Raum- und Funktionsprogramm und den darauffolgenden Realisierungswettbewerb geschaffen.

 

Dieser Schritt ist unumgänglich, um eine bedarfsgerechte Lösung zu entwickeln und eine weiter intensivierte Zusammenarbeit unterschiedlicher Einrichtungen und Beteiligter zur Verbesserung der zu leistenden Integrationsarbeit sowie der Lebensverhältnisse im Stadtteil auf ein tragfähiges Fundament zu stellen, das den täglichen Anforderungen und Belastungen gewachsen ist.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zeitplan:

        2023:

        Einleitung eines Vergabeverfahrens für das moderierte Beteiligungsverfahren

        2024:

      Durchführung eines zielführenden, effektiven Beteiligungsprozesses mit den beiden Schulen, den soziokulturell Beteiligten sowie Vertretern der Jugendhilfe im Stadtteil und der weiteren betroffenen Akteure im Stadtteil

      Durchführung von vorbereitenden Bausubstanzuntersuchungen

      Erarbeitung eines Raum- und Funktionsprogramms unter Berücksichtigung der Öffnung in den Stadtteil

      Einleitung eines städtebaulich/hochbaulichen Realisierungswettbewerbs (nach vorherigem Beschluss zur endgültigen Aufgabenstellung)

        2025 ff:

      Abschluss des Realisierungswettbewerbs, Planung und Baudurchführung des ersten Teilprojekts Einhäusigkeit Hermann-Hedenus-Mittelschule

      Festlegung und Priorisierung der daraus resultierenden baulichen Maßnahmen in aufeinander aufbauenden Realisierungsabschnitten, Planung und Baudurchführung weiterer Bauabschnitte am Standort

 

Zum Stand Oktober 2023 sind für die unter Punkt 2 und Punkt 3 aufgeführten Arbeitsschritte die benötigten Personalressourcen in den beteiligten Dienststellen vorhanden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

Auf Energieverbrauch im Bestand (Qualität von Bauteilen und Anlagentechnik, Bauweise und Konstruktion) und nachhaltige Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien, sowie dem Einsatz nachwachsender Rohstoffe ausgerichtete Neubauplanung

                ja, negativ*

Verlust von „grauer Energie“ bei Abbruch von Gebäudeteilen in der baulichen Umsetzung, Neubauten von Gebäuden führen Ressourcen- und Flächenerweiterungen zu weiteren Energieverbräuchen

                nein

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

2023: VE60.000 €

 

2024:    230.000 €

 

2025:    380.000 €

2026 ff.:

bei IPNr.: 211P.400 Neu

Beteiligungsverfahren

Wettbewerb/

Bestandsuntersuchungen

Planung erster Realisierungsabschnitt

Baukosten vorbehaltlich der Beschlussfassungen zu den aufeinander folgenden Bauabschnitten

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 eine VE über 60.000 € für das Beteiligungsverfahren soll 2023 von IvP-Nr. 211J.574
                       (Michael-Poeschke-Schule) umgeschichtet werden

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind ab 2024 ff. zur weiteren Projektumsetzung als VE- und Mittelbereitstellungen

                               notwendig

 


Anlagen:

 

01           Definition Stadtteil-Schule Büchenbach-Nord

02           Beteiligungskonzept Stadtteil-Schule Büchenbach-Nord

03           Stellungnahme der Hermann-Hedenus-Mittelschule zur Planung einer Stadtteil-Schule in Büchenbach-Nord

04           Ideen zur Schulstandortentwicklung Büchenbach-Nord, Mönauschule März 2023              

05           Stellungnahme des Amtes für Stadtteilarbeit