1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Ressourcen für das STEK für die jeweiligen Haushalte der kommenden Jahre anzumelden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Vergabe von Konzept, Moderation und Durchführung des Beteiligungsprozesses vorzubereiten und die Ausschreibung nach Genehmigung des Haushalts 2024 einzuleiten.

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In Erlangen ist in den zurückliegenden Jahren eine hohe Dynamik stadtentwicklungsrelevanter Projekte zu beobachten. Diese werden dabei sowohl durch die Stadt selbst als auch durch andere öffentliche und private Träger initiiert und umgesetzt. Neben einer gezielten Projektentwicklung basiert die Erlanger Stadtentwicklung aktuell auf einer Vielzahl an fachlichen sowie teilräumlichen Konzepten. Zu den städtischen Konzepten zählen u. a. der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan, das Grünkonzept, das städtebauliche Einzelhandelskonzept oder die integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte für Erlangen Südost oder Büchenbach Nord. Erlangen hat im Mai 2019 als erste bayerische Kommune den Klimanotstand ausgerufen. Verschiedene Klimagutachten und -konzepte auf gesamtstädtischer Ebene zeugen von der Relevanz dieses Querschnittsthemas für die Entwicklung von Erlangen; eine aktuelle Grundlage für das Verwaltungshandeln stellt der Fahrplan Klima-Aufbruch dar. Die vorliegenden Konzepte sind jeweils in sich stimmig, Zielkonflikte bei einer Überlagerung sind jedoch nicht auszuschließen. Eine gesamtstädtische Entwicklungsstrategie, die die vielfältigen Anforderungen verschiedener Handlungsbereiche und räumlicher Teilbereiche miteinander verknüpft und Lösungen von Zielkonflikten herausarbeitet, liegt aktuell nicht vor.

 

Das STEK als integriertes Gesamtkonzept für die Stadt Erlangen dient dazu, die Gesamtstadt Erlangen bedarfs- und zukunftsorientiert sowie strategisch weiterzuentwickeln. Ein inhaltlicher Auftakt fand bereits im Oktober 2021 mit einer Kommunalklausur statt. Unter dem Titel „Stadtentwicklungskonzept – Erlangen mutig gestalten“, resultierend aus den Ergebnissen der Kommunalklausur, wird die Projektbearbeitung nach Besetzung einer im Jahr 2023 dafür geschaffenen Stelle aufgenommen und die nächsten Schritte werden eingeleitet.

 

Das STEK soll sich um einen Konsens zwischen konkurrierenden Interessenslagen bemühen und geeignete Schwerpunkte setzen, um Entwicklungsräume für Erlangen zu schaffen. Ziel ist es, möglichst einen Grundkonsens zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung über das zukünftige Leben in Erlangen herzustellen. Die öffentliche Akzeptanz für einzelne Projekte wird gestärkt, wenn diese sich erkennbar und nachvollziehbar in den Gesamtrahmen einfügen. Die Notwendigkeit dafür hat sich in der Vergangenheit u. a. am Beispiel der Vorbereitenden Untersuchungen für Erlangen West III oder der Landesgartenschau gezeigt.

 

Für ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept liegt keine einheitliche oder gar gesetzliche Definition zu Inhalten, fachlicher Tiefe oder der Organisation des Prozesses vor. Zudem werden eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe synonym verwendet, wie u. a. Stadtentwicklungskonzept, ‑strategie oder Masterplan. Es handelt sich immer um ein informelles Planungsinstrument (i. S. d. BauGB §1 Abs. 6 Nr. 11), das inhaltlich individuell auf den Untersuchungsraum abgestimmt ist. Für Erlangen setzen die Ergebnisse der Kommunalklausur einen ersten inhaltlichen Rahmen. Im Prozess gilt es nun, unter Beteiligung verschiedener Akteure den Erlanger Weg für die Stadtentwicklung aufzuzeigen. Dabei fängt die Erarbeitung keinesfalls bei „Null“ an, sondern bedient sich an bereits vorhandenen Konzepten und Strategien.

 

Um die Ziele und Aufgaben des STEK für Erlangen von den bereits vorliegenden fachlichen und teilräumlichen Konzepten abzugrenzen, werden die Unterschiede der Planungsebenen nachfolgend aufgezeigt (vgl. Anlage 1):

 

  • Ein Fachkonzept formuliert i. d. R. auf gesamtstädtischer Ebene Ziele und Maßnahmen für ein konkretes Thema; ggfs. werden räumliche Fokusbereiche gezielt näher betrachtet. Eine Verschneidung mit weiteren Fachthemen erfolgt i. d. R. nicht oder nur geringfügig.
  • Bei teilräumlichen Konzepten hingegen werden für einen konkreten Raum innerhalb des Stadtgefüges (bspw. ein Stadtteil) alle dort wirkenden Themenfelder betrachtet. Es handelt sich um ganzheitliche Betrachtungen eines räumlich abgegrenzten Gebietes, bei der Ziele und Maßnahmen auf einer kleineren Maßstabsebene formuliert werden können. Der Prozess sieht in der Regel eine höhere Beteiligung der Öffentlichkeit vor als bei Fachkonzepten.
  • Das Stadtentwicklungskonzept vereint die beiden genannten Konzeptansätze. Es umfasst zum einen den gesamtstädtischen Raum Erlangens und berücksichtigt zum anderen alle stadtentwicklungsrelevanten Fachthemen. Es stellt damit einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Gesamtstadt dar. Der Prozess und damit auch das Ergebnis bauen auf einem umfangreichen Beteiligungsprozess auf.

 

Ein wichtiger Fokus des STEK liegt auf der zukünftigen räumlichen Entwicklung. Die Verwaltung versteht das STEK daher auch als Vorbereitung für die formelle Planung – der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP); der aktuelle FNP ist seit 2003 wirksam. Trotz mehrfacher Änderungen von Darstellungen in Teilbereichen sind die hinterlegten Grundlagen, Prognosen und städtischen Ziele in ihrer Gesamtheit nicht mehr aktuell und bedürfen daher einer Überarbeitung.

 

Es gilt zu berücksichtigen, dass alle Ebenen stets in gegenseitiger Wechselwirkung stehen und das STEK keinesfalls eines der vorhandenen Fach- oder Teilraumkonzepte in Erlangen ersetzen soll und kann. Vielmehr knüpft es an deren Zielrichtungen an. Aufgrund des größeren Maßstabs eines Stadtentwicklungskonzeptes ist ohnehin die fachliche Tiefe und der räumliche Fokus, den die Fach- und Teilraumkonzepte leisten, nicht möglich. Es betrachtet die Stadt ganzheitlich und umfassend, sodass bestehende Leitlinien, Strategien und Ziele im Gesamtprozess evaluiert und ggfs. weiterentwickelt werden. Das STEK bietet dabei eine Verbindung zwischen den Fach- und Teilraumkonzepten und greift Querschnittsthemen der vorliegenden Konzepte auf. Es ist kein abschließendes Dokument, sondern bietet einen breit abgestimmten Rahmen, innerhalb dessen sich Erlangen flexibel weiterentwickeln kann. Gleichzeitig soll und wird sich die Stadt auch während der Erarbeitungsphase des Stadtentwicklungskonzeptes kontinuierlich weiterentwickeln. Laufende bzw. anstehende Projekte und Vorhaben werden in Wechselwirkung mit den jeweiligen Zwischenergebnissen des STEK und den vorhandenen Konzepten und Grundlagen der Stadt abgestimmt, in den gesamtstädtischen Kontext eingebunden und somit zukunftsorientiert ausgerichtet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Wunsch nach einem möglichst schlanken Stadtentwicklungskonzept aufgrund der Vielzahl an vorhandenen Konzepten ist ein wesentliches Ergebnis der Kommunalklausur 2021. Generell dienen die Ergebnisse der Kommunalklausur (vgl. Vorlage 611/101/2022) als Grundlage für die Formulierung der Handlungsbereiche und Leitthemen, die im STEK prioritär behandelt werden sollen. Ausgewählte Zielformulierungen und Erkenntnisse aus den jeweilig vorliegenden Grundlagen sind nicht nur in der Analyse, sondern ebenso im Zielsystem des Stadtentwicklungskonzeptes zu berücksichtigen. Dies bezieht sich u. a. auf den beschlossenen Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 oder den Fahrplan Klima-Aufbruch. Auch Planungen und Einzelvorhaben, die die Stadtentwicklung aktuell prägen, sind zu berücksichtigen. Beispielhaft genannt seien der Siemens Campus, die Regnitzstadt, die StUB oder auch der Masterplan Universität. Im Rahmen des Konzeptes muss daher eine Abstimmung der Zielsetzungen unter den Fachdienststellen der Stadt Erlangen sowie mit der gesamten Stadtgesellschaft erfolgen.

 

Der Erarbeitungsprozess kann in verschiedene Bausteine untergliedert werden (vgl. Anlage 2):

·         Baustein 1: Analyse
Der erste Baustein umfasst die Ermittlung und Auswertung relevanter Grundlagen und eine Bestandsaufnahme und -analyse Erlangens, die anhand der zu definierenden Leitthemen durchgeführt wird. Die Erarbeitung mündet in eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Stärken und Schwächen sowie Chancen und Potenziale von Erlangen, die gleichzeitig den Ausgangspunkt für die Definition der wesentlichen Handlungsfelder und räumlichen Schwerpunkte der Erlanger Stadtentwicklung darstellt. Um eine möglichst breite Basis für die Zielkonzeptionierung zu legen, ist ein Beschluss der ersten Ergebnisse durch die Gremien des Stadtrates vorgesehen.

·         Baustein 2: Konzeption
Der zweite Baustein des Prozesses befasst sich mit dem Zielsystem des STEK. Im Fokus steht dabei die Formulierung einer Perspektive für die Zukunft der Erlanger Stadtentwicklung. Daraus abgeleitet sollen Oberziele für die einzelnen Handlungsfelder und die räumlichen Schwerpunktbereiche erarbeitet werden, deren Inhalte zusammengefasst in ein räumliches Entwicklungskonzept münden. Dieses gilt als wichtigstes Scharnier zwischen der informellen und formellen Planung. Wie die formulierten Ziele zu erreichen sind, zeigen schließlich zu erarbeitende Strategien und Leuchtturmprojekte sowie weitere Maßnahmen auf.

  • Baustein 3: Beteiligung, Kommunikation und Information
    Der inhaltliche Erfolg der Bausteine 1 und 2 setzt die Bearbeitung eines dritten Bausteins voraus: Beteiligung, Kommunikation und Information. Die umfassende Beteiligung möglichst vieler Erlanger Akteure ist ein wesentliches und tragendes Element im Erarbeitungsprozess. Für einen ergebnisorientierten Prozess ist folgendes Beteiligungskonzept vorgesehen:

 

o   Verwaltungsinterne Abstimmung: Um das weitere Vorgehen sowie die fachlichen Inhalte, insbesondere in Hinblick auf die einzelnen Fachkonzepte und bestehenden Zielstellungen, verwaltungsintern zu diskutieren und abzustimmen, wird eine Arbeitsgruppe STEK aus Vertretenden relevanter Fachdienststellen eingerichtet.

o   Dialog mit der Politik: Die zuständigen Gremien des Stadtrates werden regelmäßig über den Fortschritt des Prozesses informiert und beschließen Meilensteine sowie schließlich das STEK. Im Laufe des Prozesses werden neben den offiziellen Sitzungsterminen weitere Mitwirkungsmöglichkeiten erfolgen.

o   Öffentlicher Dialog: Im Zentrum des öffentlichen Dialogs steht der Austausch mit der Erlanger Stadtgesellschaft. Bürgerinnen und Bürger sowie Stakeholder werden im Laufe des Prozesses in verschiedenen Formaten die Möglichkeit haben, bei der Konzepterarbeitung mitzuwirken, und können sich in die zukünftige Stadtentwicklung einbringen. Um unterschiedliche Zielgruppen zu einer Beteiligung zu motivieren, sind verschiedene Beteiligungsformate denkbar: Neben öffentlichen Informations- und Workshop-Veranstaltungen können spezifische Formate, wie z. B. Schlüsselgespräche oder Befragungen, zu einem erfolgreichen Beteiligungsprozess beitragen.

 

Zudem ist vorgesehen, die laufende Information und Kommunikation mit der Stadtgesellschaft durch eine projektbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen. Ziel ist es, durch die frühzeitige und laufende Information und Beteiligung einen möglichst großen Konsens und eine Akzeptanz der Ergebnisse zu erreichen. Um der Beteiligung der Stadtgesellschaft sowie der Politik den für das Projekt erforderlichen Raum zu geben, soll der Prozess ergebnisoffen und dynamisch gestaltet werden. Somit kann der Umfang von Baustein 3 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert werden und wird den Gegebenheiten des Prozesses angepasst.

 

Die hohe Relevanz des Projektes erfordert nicht nur einen starken Blick von innen – der Stadtgesellschaft Erlangen – heraus, sondern auch einen neutralen Blick von außen. Infolgedessen wird die Unterstützung durch einen externen Dienstleister bei der Projektbearbeitung als sinnvoll und zielführend erachtet. Dadurch können zum einen wichtige Impulse gegeben werden und zum anderen eine erhöhte Akzeptanz des Gesamtergebnisses in der Stadtgesellschaft erwartet werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Projektverantwortung liegt im Amt für Stadtplanung und Mobilität. Als Ergebnis der Kommunalklausur wurde die Schaffung von zwei Stellen zur Bearbeitung des Projektes in Verbindung mit der Bereitstellung von finanziellen Ressourcen als erforderlich festgehalten. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde eine der zwei Stellen geschaffen; eine weitere Stelle wurde bis dato nicht geschaffen. Das beschriebene Vorgehen für die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes, die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister sowie die damit einhergehende Zeitplanung und Kostenschätzung wurden daher auf die vorhandenen Kapazitäten in der Stadtverwaltung ausgerichtet. Die in der Kommunalklausur gesetzte Zielmarke eines Projektabschlusses in 2025 ist aufgrund dessen nicht zu erreichen.

 

Als Projektleitung obliegt der Verwaltung fachlich und organisatorisch die Federführung bei der Erarbeitung des STEK. Mit den vorhandenen fachlichen Kompetenzen ist sie für die Projektinhalte, deren Freigabe und den Prozess als solchen verantwortlich. Die einzelnen Bausteine werden während der Projektlaufzeit jedoch von der Verwaltung mit dem zu beauftragenden Dienstleister eng abgestimmt und vorgegeben.

 

Eine intensivere eigenständige Erarbeitung von Inhalten ist aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen auf Seiten der Stadt nicht leistbar. Aufgrund des Projektumfangs ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Ressourcen besonders an die Steuerung, Organisation und Kommunikation des Projektes gebunden werden. Dass für eine vollständig fachliche Erarbeitung innerhalb der Stadtverwaltung hohe personelle Kapazitäten erforderlich wären, zeigte bei der Kommunalklausur 2021 das Beispiel der Stadt Regensburg: Der RegensburgPlan wurde mit einem Projektteam aus 5 Mitarbeitenden in insgesamt 4 Vollzeitstellen bearbeitet, die Moderation wurde zusätzlich an einen externen Dienstleister vergeben.

 

Ausschreibung und Zeitplan

In Hinblick auf die aufgeführten Punkte ergibt sich für Erlangen eine Ausschreibung der analytischen und konzeptionellen Erarbeitung des STEK in Verbindung mit der Durchführung und Moderation eines umfangreichen Beteiligungsprozesses an einen externen Dienstleister.

 

Umfassende Fachkenntnisse bei stadtentwicklungsrelevanten Themen und Erfahrung in der Umsetzung von interdisziplinären Stadtentwicklungsprojekten und komplexer Beteiligungsprozesse sind dabei Grundvoraussetzungen.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 ist die Ausschreibung für das dritte Quartal 2024 vorgesehen. Eine Beauftragung und damit ein Projektauftakt wird, u. a. auch bedingt durch Vergabefristen, für das erste Quartal 2025 angestrebt.

 

Für die Erarbeitung des STEK ist von einem mehrjährigen Prozess (vsl. einschl. 2029 bei Beauftragung Anfang 2025) auszugehen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Siehe Vorlagennr. 611/188/2024 (n.ö.)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                  werden nicht benötigt

                  sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Abgrenzung des Stadtentwicklungskonzeptes zu den weiteren Planungsebenen

Anlage 2 – Ablaufschema zur Aufstellung des Stadtentwicklungskonzeptes