- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Ressourcen für das STEK für die jeweiligen Haushalte der kommenden Jahre anzumelden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Vergabe von Konzept, Moderation und Durchführung des Beteiligungsprozesses vorzubereiten und die Ausschreibung nach Genehmigung des Haushalts 2024 einzuleiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In Erlangen ist in
den zurückliegenden Jahren eine hohe Dynamik stadtentwicklungsrelevanter
Projekte zu beobachten. Diese werden dabei sowohl durch die Stadt selbst als
auch durch andere öffentliche und private Träger initiiert und umgesetzt. Neben
einer gezielten Projektentwicklung basiert die Erlanger Stadtentwicklung
aktuell auf einer Vielzahl an fachlichen sowie teilräumlichen Konzepten. Zu den
städtischen Konzepten zählen u. a. der Verkehrsentwicklungs- und
Mobilitätsplan, das Grünkonzept, das städtebauliche Einzelhandelskonzept oder
die integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte für Erlangen Südost oder
Büchenbach Nord. Erlangen hat im Mai 2019 als erste bayerische Kommune den
Klimanotstand ausgerufen. Verschiedene Klimagutachten und -konzepte auf
gesamtstädtischer Ebene zeugen von der Relevanz dieses Querschnittsthemas für
die Entwicklung von Erlangen; eine aktuelle Grundlage für das
Verwaltungshandeln stellt der Fahrplan Klima-Aufbruch dar. Die vorliegenden
Konzepte sind jeweils in sich stimmig, Zielkonflikte bei einer Überlagerung
sind jedoch nicht auszuschließen. Eine gesamtstädtische Entwicklungsstrategie,
die die vielfältigen Anforderungen verschiedener Handlungsbereiche und
räumlicher Teilbereiche miteinander verknüpft und Lösungen von Zielkonflikten
herausarbeitet, liegt aktuell nicht vor.
Das STEK als
integriertes Gesamtkonzept für die Stadt Erlangen dient dazu, die Gesamtstadt
Erlangen bedarfs- und zukunftsorientiert sowie strategisch weiterzuentwickeln.
Ein inhaltlicher Auftakt fand bereits im Oktober 2021 mit einer Kommunalklausur
statt. Unter dem Titel „Stadtentwicklungskonzept – Erlangen mutig gestalten“,
resultierend aus den Ergebnissen der Kommunalklausur, wird die
Projektbearbeitung nach Besetzung einer im Jahr 2023 dafür geschaffenen Stelle
aufgenommen und die nächsten Schritte werden eingeleitet.
Das STEK soll sich
um einen Konsens zwischen konkurrierenden Interessenslagen bemühen und
geeignete Schwerpunkte setzen, um Entwicklungsräume für Erlangen zu schaffen.
Ziel ist es, möglichst einen Grundkonsens zwischen Stadtgesellschaft, Politik
und Verwaltung über das zukünftige Leben in Erlangen herzustellen. Die
öffentliche Akzeptanz für einzelne Projekte wird gestärkt, wenn diese sich
erkennbar und nachvollziehbar in den Gesamtrahmen einfügen. Die Notwendigkeit
dafür hat sich in der Vergangenheit u. a. am Beispiel der Vorbereitenden
Untersuchungen für Erlangen West III oder der Landesgartenschau gezeigt.
Für ein
gesamtstädtisches Entwicklungskonzept liegt keine einheitliche oder gar
gesetzliche Definition zu Inhalten, fachlicher Tiefe oder der Organisation des
Prozesses vor. Zudem werden eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe synonym
verwendet, wie u. a. Stadtentwicklungskonzept, ‑strategie oder
Masterplan. Es handelt sich immer um ein informelles Planungsinstrument (i. S.
d. BauGB §1 Abs. 6 Nr. 11), das inhaltlich individuell auf den
Untersuchungsraum abgestimmt ist. Für Erlangen setzen die Ergebnisse der
Kommunalklausur einen ersten inhaltlichen Rahmen. Im Prozess gilt es nun, unter
Beteiligung verschiedener Akteure den Erlanger Weg für die Stadtentwicklung
aufzuzeigen. Dabei fängt die Erarbeitung keinesfalls bei „Null“ an, sondern
bedient sich an bereits vorhandenen Konzepten und Strategien.
Um die Ziele und
Aufgaben des STEK für Erlangen von den bereits vorliegenden fachlichen und
teilräumlichen Konzepten abzugrenzen, werden die Unterschiede der
Planungsebenen nachfolgend aufgezeigt (vgl.
Anlage 1):
- Ein Fachkonzept formuliert i. d. R.
auf gesamtstädtischer Ebene Ziele und Maßnahmen für ein konkretes Thema;
ggfs. werden räumliche Fokusbereiche gezielt näher betrachtet. Eine
Verschneidung mit weiteren Fachthemen erfolgt i. d. R. nicht oder nur
geringfügig.
- Bei teilräumlichen Konzepten hingegen
werden für einen konkreten Raum innerhalb des Stadtgefüges (bspw. ein
Stadtteil) alle dort wirkenden Themenfelder betrachtet. Es handelt sich um
ganzheitliche Betrachtungen eines räumlich abgegrenzten Gebietes, bei der
Ziele und Maßnahmen auf einer kleineren Maßstabsebene formuliert werden
können. Der Prozess sieht in der Regel eine höhere Beteiligung der
Öffentlichkeit vor als bei Fachkonzepten.
- Das Stadtentwicklungskonzept vereint
die beiden genannten Konzeptansätze. Es umfasst zum einen den
gesamtstädtischen Raum Erlangens und berücksichtigt zum anderen alle
stadtentwicklungsrelevanten Fachthemen. Es stellt damit einen
übergeordneten Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Gesamtstadt
dar. Der Prozess und damit auch das Ergebnis bauen auf einem umfangreichen
Beteiligungsprozess auf.
Ein wichtiger Fokus
des STEK liegt auf der zukünftigen räumlichen Entwicklung. Die Verwaltung
versteht das STEK daher auch als Vorbereitung für die formelle Planung – der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP);
der aktuelle FNP ist seit 2003 wirksam. Trotz mehrfacher Änderungen von
Darstellungen in Teilbereichen sind die hinterlegten Grundlagen, Prognosen und
städtischen Ziele in ihrer Gesamtheit nicht mehr aktuell und bedürfen daher
einer Überarbeitung.
Es gilt zu
berücksichtigen, dass alle Ebenen stets in gegenseitiger Wechselwirkung stehen
und das STEK keinesfalls eines der vorhandenen Fach- oder Teilraumkonzepte in
Erlangen ersetzen soll und kann. Vielmehr knüpft es an deren Zielrichtungen an.
Aufgrund des größeren Maßstabs eines Stadtentwicklungskonzeptes ist ohnehin die
fachliche Tiefe und der räumliche Fokus, den die Fach- und Teilraumkonzepte
leisten, nicht möglich. Es betrachtet die Stadt ganzheitlich und umfassend,
sodass bestehende Leitlinien, Strategien und Ziele im Gesamtprozess evaluiert
und ggfs. weiterentwickelt werden. Das STEK bietet dabei eine Verbindung
zwischen den Fach- und Teilraumkonzepten und greift Querschnittsthemen der
vorliegenden Konzepte auf. Es ist kein abschließendes Dokument, sondern bietet
einen breit abgestimmten Rahmen, innerhalb dessen sich Erlangen flexibel
weiterentwickeln kann. Gleichzeitig soll und wird sich die Stadt auch während
der Erarbeitungsphase des Stadtentwicklungskonzeptes kontinuierlich
weiterentwickeln. Laufende bzw. anstehende Projekte und Vorhaben werden in
Wechselwirkung mit den jeweiligen Zwischenergebnissen des STEK und den
vorhandenen Konzepten und Grundlagen der Stadt abgestimmt, in den
gesamtstädtischen Kontext eingebunden und somit zukunftsorientiert
ausgerichtet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Wunsch nach
einem möglichst schlanken Stadtentwicklungskonzept aufgrund der Vielzahl an
vorhandenen Konzepten ist ein wesentliches Ergebnis der Kommunalklausur 2021. Generell dienen die Ergebnisse der Kommunalklausur (vgl. Vorlage 611/101/2022) als Grundlage für die
Formulierung der Handlungsbereiche und Leitthemen, die im STEK prioritär
behandelt werden sollen. Ausgewählte Zielformulierungen und
Erkenntnisse aus den jeweilig vorliegenden Grundlagen sind nicht nur in der
Analyse, sondern ebenso im Zielsystem des Stadtentwicklungskonzeptes zu
berücksichtigen. Dies
bezieht sich u. a. auf den beschlossenen Verkehrsentwicklungs- und
Mobilitätsplan 2030 oder den Fahrplan Klima-Aufbruch. Auch Planungen und
Einzelvorhaben, die die Stadtentwicklung aktuell prägen, sind zu
berücksichtigen. Beispielhaft genannt seien der Siemens Campus, die Regnitzstadt, die StUB oder auch der Masterplan
Universität. Im Rahmen des Konzeptes muss daher eine Abstimmung der
Zielsetzungen unter den Fachdienststellen der Stadt Erlangen sowie mit der
gesamten Stadtgesellschaft erfolgen.
Der Erarbeitungsprozess kann in verschiedene Bausteine
untergliedert werden (vgl. Anlage 2):
·
Baustein 1: Analyse
Der erste Baustein umfasst die Ermittlung und Auswertung relevanter Grundlagen
und eine Bestandsaufnahme und -analyse Erlangens, die anhand der zu
definierenden Leitthemen durchgeführt wird. Die Erarbeitung mündet in eine
zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Stärken und Schwächen sowie
Chancen und Potenziale von Erlangen, die gleichzeitig den Ausgangspunkt für die
Definition der wesentlichen Handlungsfelder und räumlichen Schwerpunkte der
Erlanger Stadtentwicklung darstellt. Um eine möglichst breite Basis für die
Zielkonzeptionierung zu legen, ist ein Beschluss der ersten Ergebnisse durch
die Gremien des Stadtrates vorgesehen.
·
Baustein 2: Konzeption
Der zweite Baustein des Prozesses befasst sich mit dem Zielsystem des STEK. Im
Fokus steht dabei die Formulierung einer Perspektive für die Zukunft der
Erlanger Stadtentwicklung. Daraus abgeleitet sollen Oberziele für die einzelnen
Handlungsfelder und die räumlichen Schwerpunktbereiche erarbeitet werden, deren
Inhalte zusammengefasst in ein räumliches Entwicklungskonzept münden. Dieses
gilt als wichtigstes Scharnier zwischen der informellen und formellen Planung.
Wie die formulierten Ziele zu erreichen sind, zeigen schließlich zu
erarbeitende Strategien und Leuchtturmprojekte sowie weitere Maßnahmen auf.
- Baustein 3: Beteiligung, Kommunikation
und Information
Der inhaltliche Erfolg der Bausteine 1 und 2 setzt die Bearbeitung eines dritten Bausteins voraus: Beteiligung, Kommunikation und Information. Die umfassende Beteiligung möglichst vieler Erlanger Akteure ist ein wesentliches und tragendes Element im Erarbeitungsprozess. Für einen ergebnisorientierten Prozess ist folgendes Beteiligungskonzept vorgesehen:
o
Verwaltungsinterne Abstimmung: Um das weitere Vorgehen sowie die
fachlichen Inhalte, insbesondere in Hinblick auf die einzelnen Fachkonzepte und
bestehenden Zielstellungen, verwaltungsintern zu diskutieren und abzustimmen,
wird eine Arbeitsgruppe STEK aus Vertretenden relevanter
Fachdienststellen eingerichtet.
o
Dialog mit der Politik: Die zuständigen Gremien des Stadtrates
werden regelmäßig über den Fortschritt des Prozesses informiert und beschließen
Meilensteine sowie schließlich das STEK. Im Laufe des Prozesses werden neben
den offiziellen Sitzungsterminen weitere Mitwirkungsmöglichkeiten erfolgen.
o
Öffentlicher Dialog: Im Zentrum des öffentlichen Dialogs steht
der Austausch mit der Erlanger Stadtgesellschaft. Bürgerinnen und Bürger sowie
Stakeholder werden im Laufe des Prozesses in verschiedenen Formaten die
Möglichkeit haben, bei der Konzepterarbeitung mitzuwirken, und können sich in
die zukünftige Stadtentwicklung einbringen. Um unterschiedliche Zielgruppen zu
einer Beteiligung zu motivieren, sind verschiedene Beteiligungsformate denkbar:
Neben öffentlichen Informations- und Workshop-Veranstaltungen können
spezifische Formate, wie z. B. Schlüsselgespräche oder Befragungen, zu einem
erfolgreichen Beteiligungsprozess beitragen.
Zudem ist vorgesehen, die laufende Information und Kommunikation mit der
Stadtgesellschaft durch eine projektbegleitende Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen. Ziel ist es, durch die frühzeitige und
laufende Information und Beteiligung einen möglichst großen Konsens und eine
Akzeptanz der Ergebnisse zu erreichen. Um der Beteiligung der Stadtgesellschaft
sowie der Politik den für das Projekt erforderlichen Raum zu geben, soll der
Prozess ergebnisoffen und dynamisch gestaltet werden. Somit kann der Umfang von
Baustein 3 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert werden und
wird den Gegebenheiten des Prozesses angepasst.
Die hohe Relevanz des Projektes erfordert nicht nur einen starken Blick
von innen – der Stadtgesellschaft Erlangen – heraus, sondern auch einen
neutralen Blick von außen. Infolgedessen wird die Unterstützung durch einen
externen Dienstleister bei der Projektbearbeitung als sinnvoll und zielführend
erachtet. Dadurch können zum einen wichtige Impulse gegeben werden und zum
anderen eine erhöhte Akzeptanz des Gesamtergebnisses in der Stadtgesellschaft
erwartet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Projektverantwortung liegt im Amt für Stadtplanung und Mobilität. Als Ergebnis
der Kommunalklausur wurde die Schaffung von zwei Stellen zur Bearbeitung des
Projektes in Verbindung mit der Bereitstellung von finanziellen Ressourcen als
erforderlich festgehalten. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde eine der zwei
Stellen geschaffen; eine weitere Stelle wurde bis dato nicht geschaffen. Das
beschriebene Vorgehen für die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes, die
Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister sowie die damit einhergehende
Zeitplanung und Kostenschätzung wurden daher auf die vorhandenen Kapazitäten in
der Stadtverwaltung ausgerichtet. Die in der Kommunalklausur gesetzte Zielmarke
eines Projektabschlusses in 2025 ist aufgrund dessen nicht zu erreichen.
Als Projektleitung
obliegt der Verwaltung fachlich und organisatorisch die Federführung bei der
Erarbeitung des STEK. Mit den vorhandenen fachlichen Kompetenzen ist sie für
die Projektinhalte, deren Freigabe und den Prozess als solchen verantwortlich.
Die einzelnen Bausteine werden während der Projektlaufzeit jedoch von der
Verwaltung mit dem zu beauftragenden Dienstleister eng abgestimmt und
vorgegeben.
Eine intensivere
eigenständige Erarbeitung von Inhalten ist aufgrund der eingeschränkten
personellen Ressourcen auf Seiten der Stadt nicht leistbar. Aufgrund des
Projektumfangs ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Ressourcen besonders
an die Steuerung, Organisation und Kommunikation des Projektes gebunden werden.
Dass für eine vollständig fachliche Erarbeitung innerhalb der Stadtverwaltung
hohe personelle Kapazitäten erforderlich wären, zeigte bei der Kommunalklausur
2021 das Beispiel der Stadt Regensburg: Der RegensburgPlan wurde mit einem
Projektteam aus 5 Mitarbeitenden in insgesamt 4 Vollzeitstellen bearbeitet, die
Moderation wurde zusätzlich an einen externen Dienstleister vergeben.
Ausschreibung und Zeitplan
In Hinblick auf die
aufgeführten Punkte ergibt sich für Erlangen eine Ausschreibung der
analytischen und konzeptionellen Erarbeitung des STEK in Verbindung mit der
Durchführung und Moderation eines umfangreichen Beteiligungsprozesses an einen
externen Dienstleister.
Umfassende
Fachkenntnisse bei stadtentwicklungsrelevanten Themen und Erfahrung in der
Umsetzung von interdisziplinären Stadtentwicklungsprojekten und komplexer
Beteiligungsprozesse sind dabei Grundvoraussetzungen.
Vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2024 ist die Ausschreibung für das dritte Quartal
2024 vorgesehen. Eine Beauftragung und damit ein Projektauftakt wird, u. a.
auch bedingt durch Vergabefristen, für das erste Quartal 2025 angestrebt.
Für die Erarbeitung
des STEK ist von einem mehrjährigen Prozess (vsl. einschl. 2029 bei
Beauftragung Anfang 2025) auszugehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Siehe Vorlagennr. 611/188/2024 (n.ö.)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Abgrenzung des Stadtentwicklungskonzeptes zu den weiteren Planungsebenen
Anlage 2 – Ablaufschema zur Aufstellung des Stadtentwicklungskonzeptes