Die Absichtserklärung zwischen der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt zur künftigen Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verkehren soll abgeschlossen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen sind als Aufgabenträger für den ÖPNV jeweils für die Planung, Organisation und Sicherstellung sowie Finanzierung des ÖPNV in ihrem Wirkungskreis („Territorialprinzip“) alleine zuständig. Die realen verkehrlichen Zusammenhänge und Erfordernisse, unter anderem die bedeutsamen Pendlerverflechtungen, gehen jedoch über die territorialen Stadt- bzw. Landkreisgrenzen hinaus, sodass die Verknüpfung des Stadtbus- und Regionalbusverkehrs grenzübergreifend einen wichtigen Beitrag zu einer umweltfreundlichen Mobilität in der Region darstellt.
Der Landkreis und die Stadt beabsichtigen, bestehende und künftige grenzüberschreitende Verkehre miteinander einvernehmlich abzustimmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die vorliegende Absichtserklärung (siehe Anlage) wurde gemeinsam mit dem Landkreis und der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH in der Arbeitsgemeinschaft „Grenzüberschreitender Nahverkehr“ erarbeitet. Es wird das Ziel gesetzt, grenzüberschreitende Linien mittels Zweckvereinbarungen zu regeln, welche unter anderem Festlegungen für Zuständigkeiten, Kostenverrechnungen und Infrastrukturnutzung/-Bereitstellung enthalten.
Ferner sollen Ziele und Maßnahmen die grenzüberschreitenden Verkehre betreffend gemeinsam erarbeitet und durch einen inhaltlichen Abgleich der Nahverkehrspläne verbindlich festgehalten werden. Dies betrifft sowohl planerische Inhalte (Linienführung, Takt etc.) als auch Qualitätsstandards (Fahrzeugstandards, Technik, Service etc.).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Abschluss der Absichtserklärung wurde bereits am 23.06.2023 im Kreisausschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt beschlossen.
Die inhaltliche Konkretisierung erfolgt nach dem Abschluss der Vereinbarung im Rahmen der bestehen Arbeitsgemeinschaft „Grenzüberschreitender Nahverkehr“.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Absichtserklärung zwischen Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt zur künftigen Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verkehren