1. Mit der vorgeschlagenen Bestellung des neuen
Referenten für Planen und Bauen, Herrn Harald Lang, in die genannten
Aufsichtsräte, Verbandsversammlungen von Zweckverbänden und in den
Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Nürnberg zum 1. Oktober 2023 bis
zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode besteht Einverständnis.
2. Die als Stellvertretung von Herrn Josef Weber bestellten stellvertretenden Verbandsräte werden ab 1. Oktober 2023 bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode zu Stellvertretern von Herrn Harald Lang bestellt.
3. Die Vertretung der Stadt Erlangen wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss der GEWOBAU Erlangen GmbH herbeizuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch den Wechsel der Referatsleitung Planen und Bauen (Referat VI) zum 01.10.2023 ist die Neubesetzung der freiwerdenden Sitze in Aufsichtsräten, Zweckverbänden und im Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Nürnberg erforderlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es wird vorgeschlagen, dass der neue Referent für Planen und Bauen, Herr Harald Lang, ab seinem Dienstantritt am 1. Oktober 2023 bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode (30. April 2026) in den Aufsichtsräten, Zweckverbänden und im Planungsausschuss die Aufgaben des bisherigen Referenten Herrn Josef Weber übernimmt:
GEWOBAU Erlangen GmbH Aufsichtsratsmitglied (nicht-stimmberechtigt)
GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied (nicht-stimmberechtigt)
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg
– Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) Verbandsrat
Zweckverband Kommunale Verkehrsüber-
wachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) Verbandsrat
Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Stellvertretung von Verbandsrat
Nürnberg (ZVGN) Herrn
Dr. Florian Janik
Planungsausschuss des Planungs- 1. Stellvertretung von Planungsausschuss-
verbandes Region Nürnberg Mitglied Herrn Dr. Florian Janik
Stellvertretungen für Verbandsräte in Zweckverbänden sind immer für die Stellvertretung einer konkreten Person für deren Verhinderungsfall bestellt. Scheidet ein Verbandsrat aus einem Zweckverband aus, ist automatisch auch die Bestellung seiner Stellvertretung aufgehoben und eine Neubestellung der Stellvertretung erforderlich. Es wird vorgeschlagen, es bei den bisherigen Stellvertreterregelungen zu belassen, also wieder Herrn Dr. Christian Korda (Abt. 613) zum Stellvertreter von Herrn Lang in seiner Funktion als Verbandsrat des ZV StUB und Herrn Harald Einwag (Abt. 614) zum Stellvertreter von Herrn Lang in seiner Funktion als Verbandsrat des ZV KVÜ zu bestellen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Durch Beschlussfassung gemäß § 3 Nr. 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden