Betreff
Bargeldloses Zahlen – Antrag der SPD-Fraktion vom 18.04.2023 Nr. 047/2023
Vorlage
II/WA/028/2023
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der SPD-Fraktion 047/2023 „Bargeldloses Bezahlen“ vom 18.04.2023 ist damit hinsichtlich der Forderung einer Beratungs- und Informationskampagne durch die Stadtverwaltung bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag vom 18.04.2023 fordert die SPD-Fraktion die Einführung einer Informations- und Beratungskampagne zur Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten im Einzelhandel und der Gastronomie.

 

Die zunehmende Digitalisierung und der damit verbundene gesellschaftliche Wandel stellt gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine Herausforderung dar. Dies betrifft auch das veränderte Zahlungsverhalten der Kundinnen und Kunden. Bedingt durch die Coronapandemie und das Aufkommen kontaktloser Bezahlmöglichkeiten ist in den vergangenen Jahren der Anteil der Zahlungen mit Kreditkarte oder girocard deutlich gestiegen, wobei der Anteil der bargeldlosen Transaktionen stark zurückgegangen ist.

 

Ein wichtiger Faktor für die Kundenzufriedenheit und damit verbunden auch ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Einzelhandel und die Gastronomie ist es, den Kundinnen und Kunden die Bezahlmöglichkeit anzubieten, die diese auch nutzen möchten. Um sich an diesen gesellschaftlichen Wandel anzupassen und damit auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein zu können, benötigen
gerade kleinere Gewerbetreibende im Einzelhandel und der Gastronomie nicht selten Beratung und Unterstützung.

 


2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Freistaat Bayern sowie der Bund bieten daher bereits kostenlose Informations- und
Beratungsmöglichkeiten sowie Förderprogramme an.

 

So hat das Bayerische Wirtschaftsministerium in der Coronapandemie die Initiative „Bayern hilft seinen Händlern“ gestartet, auf welche inzwischen die Initiative „Erfolgreich Handeln“ gefolgt ist.
Im Rahmen dieser Initiativen wurden und werden den bayerischen Gewerbetreibenden kostenlose Workshops und Webinare angeboten, die sich unter anderem mit der Einführung von bargeldlosen Bezahlmöglichkeiten befassen. Diese Webinare werden in der Regel aufgezeichnet und im Nachgang kostenlos online (inklusive Handout) zur Verfügung gestellt

(https://www.stmwi.bayern.de/erfolgreich-handeln/veranstaltungskalender/detail/on-und-offine-bezahlen-wie-kommen-haendler-an-ihr-geld/).

 

Zudem bietet der Bund das Förderprogramm „go-digital“ an. Mit den bereitgestellten Fördermitteln kann ein Beratungsunternehmen beauftragt werden, das das betroffene Unternehmen u.a. bei der Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten unterstützen und begleiten kann (Modul: Digitalisierte Geschäftsprozesse).

 

Damit besteht schon heute ein staatliches Informations- und Beratungsangebot für Gewerbetreibende im Einzelhandel und in der Gastronomie. Zudem hat sich in Gesprächen herausgestellt, dass sich einige der EinzelhändlerInnen und GastronomInnen bewusst gegen die Einführung eines bargeldlosen Bezahlsystems entscheiden und dies nicht unbedingt am Informations- bzw. Beratungsbedarf liegen muss.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Wirtschaftsförderung informiert daher weiterhin interessierte Gewerbetreibende über die bestehenden Informations- und Beratungsangebote sowie Förderprogramme.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 


5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag SPD-Fraktion Nr. 047/2023