Die Verwaltung wird beauftragt ein Förderprogramm für die Gewährung von Zuschüssen für die energetische Sanierung und die Nutzung von erneuerbaren Energien in Mietwohnungsbauten in Kraft zu setzen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der hohe Energieverbrauch von Bestandsgebäuden trägt gravierend zum Klimawandel bei. Entsprechend der im Fahrplan Klima-Aufbruch Erlangen vom Stadtrat beschlossenen Maßnahme S 7, „Ausweitung und Anpassung Förderprogramme“, ist die finanzielle Förderung der energetischen Sanierung von großen Mehrfamilienhäusern vorgesehen:
„Durch eine gezielte Förderung wird sichergestellt, dass sich alle
Erlanger*innen Klimaschutz leisten können. Die Förderprogramme sind stets im
Kontext der Förderprogramme des Bundes und des Landes zu sehen und sollen diese
sinnvoll ergänzen. Eine Förderlücke wird aktuell speziell im Bereich der
sozialen Wärmewende gesehen“.
„Eine finanzielle Förderung der
energetischen Sanierung von vermieteten Mehrfamilienhäusern hat eine direkte
positive Auswirkung auf eine soziale Wärmewende. Nach § 559 des Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) können 8% der Gesamtkosten für die energetische Sanierung auf
die jährliche Miete umgelegt werden, abzüglich Förderung und
Instandhaltungskosten.“
Daneben werden auch die Heizkosten deutlich verringert, was
sich wiederum positiv auf die Warmmiete auswirkt.
Mit der Senkung der Fördersätze der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) ist die Sanierungsquote deutlich gegenüber den Vorjahren gesunken. Das städtische Förderprogramm versucht dennoch Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Ohne zusätzliche Anreize ist eine Steigerung der Sanierungsquote nicht erreichbar.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch finanzielle Anreize soll im Bereich des Mietwohnungsbaus die Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtert werden, ohne Mieter*innen über Gebühr zu belasten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gefördert werden sollen die Wärmedämmung der Gebäudehülle und energieeffiziente anlagentechnische Maßnahmen. Die Förderung von Photovoltaikanlagen beschränkt sich auf Mieterstrommodelle, alternativ werden steckerfertige Balkonkraftanlagen (Plug-In PV) gefördert, die den Mieter*innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die Fördersätze für Sanierung des Daches oder der Fassade liegen jeweils bei 500 € pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss je Gewerk beträgt 18.000 €. Bei Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 250 € pro Wohneinheit; max. 9.000 € pro Gewerk gewährt.
Bei einer Vollsanierung der Gebäudehülle mit Dach, Fassade und Kellerdecke sowie das Erreichen des Effizienzhausstandards 70 wäre somit für das Gebäude mit 36 oder mehr Wohneinheiten ein Zuschuss in Höhe von 57.600 € zu erteilen. Bei der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe erhöht sich der maximale Fördersatz auf 80.100 €.
Im Übrigen wird auf die Fördersätze gemäß der Förderrichtlinie verwiesen.
Begünstigt werden
·
kleine und mittlere
Unternehmen der Bestandhaltung von Mietwohnungen (KMU, Definition EU 1.1.2005:
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte und einem Umsatz bis zu 50
Millionen/a oder Bilanzsumme bis zu 43 Millionen/a sowie
·
Gemeinnützige
Stiftungen des bürgerlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sowie
vergleichbare Gesellschaften und Unternehmen
·
Genossenschaftliche
Wohnbaugesellschaften sowie
·
Natürliche Personen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1 Mio. € |
bei IPNr.: 561.K880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 3100900
sind nicht vorhanden
Anlage: Förderrichtlinie der Stadt Erlangen
zur Gewährung von Zuschüssen
für CO2-mindernde
Maßnahmen an Mietwohnungsbauten