Betreff
Umgestaltung des Egidienplatzes in Eltersdorf
hier: Beschluss der Vorentwurfsplanung
Vorlage
611/167/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) zur Umgestaltung des Egidienplatzes (Anlage 1 „Übersichtsplan“ und Anlage 2 „Vorentwurfsplanung“) die Entwurfsplanung zu erstellen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2025 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen ist bestrebt, die historischen Ortskerne zu qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Lebensräumen weiterzuentwickeln.

Ziel der Umgestaltung ist es, aus einer derzeit vollversiegelten Straßenkreuzung eine Dorfmitte zu schaffen, die eine hohe Aufenthaltsqualität bietet, entsiegelt und begrünt werden kann. Der Eltersdorfer Bach, der momentan am Egidienplatz entlang durch eine tiefliegende Kanalisierung fließt, bietet Gestaltungspotenzial: Sitzstufen am Bach und eine Renaturierung des Uferbereichs, ebenso wie ein erweiterter Hochwasserschutz in diesem Bereich sollen umgesetzt werden. Gleichzeitig soll auf die Belange der alljährlich stattfindenden Ortsteil-Kirchweih Rücksicht genommen werden, welche im Ort einen hohen Stellenwert innehat.

Im Lauf der Planungsphase wurde das Planfeststellungsverfahren zur Realisierung der Ortsumfahrung Eltersdorf eingestellt. (Siehe hierzu UVPA-Beschluss Nr. 66/113/2022 „Ortsumgehung Eltersdorf; Präsentation der Ergebnisse der Neukartierung und Prüfung der Umstufung“ vom 17. Mai 2022) Die entlastende Wirkung auf das hohe Verkehrsaufkommen im Ort soll nun alternativ durch ein Maßnahmenpaket zur Verkehrsberuhigung erreicht werden, welches zum Ziel hat, den (Durchgangs-)Verkehr zu entschleunigen und dadurch auch zu reduzieren. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. auch ein Mini-Kreisverkehr am Egidienplatz und eine Fahrbahneinengung auf der nördlichen Seite der Weinstraße.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

In der Vorentwurfsplanung zur Neugestaltung des Egidienplatzes wurden verschiedene Varianten sowohl in Bezug auf die verkehrliche Situation, als auch auf die Gestaltungsmöglichkeiten geprüft.

Hierbei stellte es sich vor allem als schwierig heraus, die Aufstellfläche für den 16 x 32 Meter großen Autoscooter, welcher traditionell auf dem Egidienplatz während der Kirchweih im September aufgestellt wird, nachzuweisen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Entsprechend des Beschlusses 611/033/2021 wurde basierend auf dem Siegerentwurf des Ideenteils des Wettbewerbs „Neubau einer Bäckereifiliale mit Gewerbe/Wohnen und Neugestaltung Egidienplatz in Erlangen / Eltersdorf“ die Planung ausgeschrieben und an adlerolesch Landschaftsarchitekten GmbH aus Nürnberg stufenweise, zunächst bis Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“, vergeben.

 

Umgestaltung Knoten Eltersdorfer Straße / Weinstraße

 

Auch ohne die Realisierung der Ortsumfahrung Eltersdorf soll eine größtmögliche verkehrliche Entlastung von Eltersdorf erreicht werden.

Mit der Abstufung der Ortsdurchfahrt durch Eltersdorf sind zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geplant, die sowohl die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs reduzieren, als auch eine Entlastung des Durchgangsverkehrs nach sich ziehen werden.

(Siehe hierzu UVPA-Beschluss Nr. 66/113/2022 „Ortsumgehung Eltersdorf; Präsentation der Ergebnisse der Neukartierung und Prüfung Umstufung“ vom 17.05.2022 und Stadtratsbeschluss Nr. 66/185/2023 „OU Eltersdorf: Beschlussvorlage zur Umstufung – Fraktionsanträge 165/2021 + 211/2021“ vom 27.07.2023.)

 

Der Egidienplatz stellt eine entscheidende Rolle im zukünftigen Verkehrskonzept in Eltersdorf dar.

Die Leistungsfähigkeit am Egidienplatz wurde im Zuge eines Verkehrsgutachtens geprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass eine unsignalisierte T-Kreuzung, wie sie derzeit besteht, schon jetzt und auch in Zukunft nicht leistungsfähig ist. Ein Kreisverkehr hingegen ist ausreichend leistungsfähig.

Die Vorzugsvariante ist hier dementsprechend ein platzsparender Minikreisverkehr, der sich dadurch auszeichnet, dass er eine für den Schwerlastverkehr und die landwirtschaftlichen Fahrzeuge überfahrbare gepflasterte Kreisinsel hat.

 

Der Kreisverkehr hat den Vorteil, in alle Fahrtrichtungen eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung auf den Verkehr auszuüben. Bei einer Beibehaltung der T-Kreuzung wäre die Eltersdorfer Straße weiterhin vorfahrtsberechtigt und ein zügiges Durchfahren in Nord-Süd-Richtung würde gefördert werden. Die derzeitige Kreuzungssituation hat in den vergangenen Jahren zu einigen Unfällen geführt. Der Minikreisverkehr erhöht die Verkehrssicherheit und bietet auch zu Fuß Gehenden mehrere sichere Querungsstellen in Form von Inseln.

 

In der Weinstraße wurde am Eingang zum Platz (vor Hausnummer 7) zudem eine Einengung mit Baum in der Fahrbahn vorgesehen. An dieser Stelle muss der von Osten kommende Verkehr warten und dem entgegenkommenden Verkehr vom Egidienplatz Vorfahrt gewähren. Dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur gewünschten Verkehrsberuhigung in Eltersdorf, dafür muss jedoch in Kauf genommen werden, dass es in der Weinstraße zeitweise zu Rückstauerscheinungen bzw. zähfließendem Verkehr kommen wird. Eine Verkehrssimulation hat die regulierende Wirkung hinsichtlich der Zuflussdosierung am Minikreisverkehr aufgezeigt: Durch die Engstelle entstehen notwendige Lücken für den aus Süden kommenden Verkehr.

Insgesamt ist aber zu beachten, dass durch die Veränderungen nicht nur die Durchfahrenden, sondern auch die Eltersdorfer Bürgerschaft selbst betroffen sein werden.

 

Umgestaltung Egidienplatz

 

Die Eltersdorfer Kirchweih ist die größte der Ortsteil-Kirchweihen und hat einen hohen Stellenwert in der Eltersdorfer Bevölkerung und darüber hinaus.

Die Berücksichtigung der Aufstellfläche für den Autoscooter, welcher traditionell auf dem Egidienplatz zu stehen kommt, war auf Anraten des Ortsbeirates sowohl Bestandteil des Wettbewerbsverfahrens, als auch der im Anschluss beauftragten Vorentwurfsplanung. Der Autoscooter hat eine Aufstellfläche von ca.16 x 32 Metern und wiegt 60 Tonnen. Er wird mit einem Schwerlastfahrzeug transportiert, welches entsprechend rangieren können muss. Bordsteinkanten oder Einbauten wie Verkehrsinseln sind im betroffenen Bereich möglichst niedrig zu halten bzw. mobil auszuführen. Da die Eltersdorfer Straße für den Kirchweihumzug und aus verkehrlichen Gründen frei zu halten ist, entstand zunächst ein Entwurf, bei dem der Egidienplatz weder begrünt noch entsiegelt werden konnte, um die für das Fahrgeschäft notwendige Aufstellfläche anbieten zu können.

 

Öffentliche Informationsveranstaltung im Oktober 2022

 

Am 22.Oktober 2022 fand die Informationsveranstaltung „Pläne und Projekte für die Zukunft von Eltersdorf“ in der Turnhalle der Grundschule Eltersdorf statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde u.a. die zum damaligen Zeitpunkt aktuelle Planung zum Egidienplatz vorgestellt. Die Veranstaltung war mit zeitweise ca. 100-120 Teilnehmer*innen gut besucht.

 

Während und auch im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurde die vorgestellte Planung seitens der Eltersdorfer Bürgerschaft teils vehement kritisiert: der Autoscooter verhindere wegen 4 Tagen Kirchweih eine ansprechende Platzgestaltung mit Aufenthaltsqualität und Begrünung bzw. Entsiegelung für das gesamte Jahr.

Basierend auf diesen Rückmeldungen wurde ein Alternativentwurf bis Leistungsphase 2 / Vorentwurf in Auftrag gegeben, welcher die Aufstellfläche für den Autoscooter nicht berücksichtigt.

 

Die Erarbeitung einer zweiten Variante ohne den Autoscooter auf dem Egidienplatz sowie das weitere Vorgehen wurden im April 2023 durch Vertreter der Verwaltung mit Vertretern von Kirchweihvereinen und Ortsbeirat erörtert.

 

Öffentliche Informationsveranstaltung und Bürgerbeteiligung im Juli 2023

 

Die Planung in den beiden Varianten wurden am 18. Juli 2023 während einer Veranstaltung zur Umgestaltung des Egidienplatzes vorgestellt. Um ein möglichst tragfähiges Stimmungsbild von der gesamten Eltersdorfer Bürgerschaft zu erhalten, wurden alle Wahlberechtigten (in Eltersdorf als wohnhaft gemeldet und über 18 Jahre alt) nicht nur über diese Veranstaltung per Brief informiert, sondern erhielten zusätzlich die Möglichkeit vom 08. bis zum 25. Juli 2023 per Postkarte oder online über einen QR-Code Anmerkungen und Anregungen zu den beiden vorgestellten und auch in der Einladung abgedruckten Vorentwurfs-Varianten abzugeben. Die Befragung erfolgte anonym und passwortgeschützt, um sicherzustellen, dass jeweils nur einmal abgestimmt werden konnte.

Die Veranstaltung war mit ca. 200 Teilnehmer*innen gut besucht. Während des vorgegebenen Zeitfensters gingen insgesamt 249 Rückmeldungen ein.

 

Während es bei der Veranstaltung am 18. Juli den Eindruck machte, als wären die Meinungen zu den beiden Entwurfsvarianten relativ ausgewogen, zeichneten die schriftlich eingegangenen Antworten der Bürger*innen ein anderes Bild: innerhalb der angegebenen Frist gingen 195 Rückmeldungen ein, deren Absender eindeutig den Wunsch äußerten, die Variante ohne den Autoscooter umzusetzen. Dies entspricht 78 % der eingegangenen Antworten. 37 Rückmeldungen (15 %) wünschten sich die Variante mit dem Autoscooter, 17 Bürger*innen (7 %) gaben Anregungen ohne sich explizit für eine Variante auszusprechen.

 

Alternative Aufstellflächen auf städtischem Grund im Umfeld des Festgeländes wurden geprüft, jedoch wies keine die dafür notwendigen Voraussetzungen auf.

 

Bei der Veranstaltung am 18. Juli wurde diesbezüglich darauf hingewiesen, dass private Flächen, die die notwendigen Maße aufweisen, seitens der Verwaltung nicht mit einbezogen werden konnten.

Im Nachgang zu der Veranstaltung erklärte sich daraufhin der nördliche Nachbar (Egidienplatz 1: „Hotel Haber“) bereit, seine Hoffläche für den Autoscooter zur Verfügung zu stellen. (s. Anlage 4 „Aufstellfläche Autoscooter“) Hier kann dieser halb auf privatem, halb auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, ohne dass es entscheidende Einschränkungen für die Umgestaltung des Egidienplatzes geben wird: die Entwurfsvariante, die auch seitens der Bürger in der Befragung favorisiert wurde, kann umgesetzt werden, ohne dass auf den Autoscooter verzichtet werden muss. Einzig die Straßenflächen in dem betroffenen Bereich müssen den Anforderungen des Autoscooters entsprechend gestaltet werden.

Somit bietet sich nun eine Lösung, die die beiden, sich zunächst entgegenstehenden Prioritäten - Aufstellfläche für den Autoscooter und Aufenthaltsqualität auf dem umgestalteten Egidienplatz - vereinen kann.

 

Mit dem damit vorliegenden Vorentwurf entsteht in der Mitte des Ortes ein ansprechender Dorfplatz. Die Bäume wirken raumbildend und unterstützen die bremsende Wirkung des Kreisverkehrs. Sie spenden Schatten und wirken sich positiv auf das Klima aus. Das anfallende Regenwasser kann zu den Staudenbeeten um den Baumpflanzungen geleitet werden und dort versickern. Festinstallierte Sitzgelegenheiten können auch unabhängig von der vorhandenen Gastronomie genutzt werden und gleichzeitig kann die Fläche auch immer noch anderweitig während der Kirchweih genutzt werden.

 

Bereits im Wettbewerbsverfahren wurde die Erlebbarmachung des Eltersdorfer Bachs als Ziel formuliert. Sitzstufen führen zum Bach und dienen dem Aufenthalt am Wasser, das renaturierte Ufer auf der Nordseite des Baches wird mit geeigneten Stauden und Bäumen bepflanzt, soll aber aus Gründen des Gewässerschutzes nicht als Aufenthaltsbereich dienen. Der Eltersdorfer Bach wird an dieser Stelle aus seiner tiefliegenden steinernen Kanalisierung befreit und gleichzeitig ein größeres Retentionsvolumen für den Hochwasserfall geschaffen. Genaue Berechnungen folgen im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens im weiteren Planungsverlauf.

 

Des Weiteren wäre auch ein Brunnen auf dem Egidienplatz möglich. Entsprechende Vorschläge kamen auch aus der Eltersdorfer Bevölkerung und die Möglichkeit, einen Osterbrunnen schmücken zu können wurde begrüßt. In den Rückmeldungen aus der Bürgerschaft wurde zudem auch ein Trinkwasserbrunnen vorgeschlagen (entsprechend den Standorten in der Innenstadt). Über die Umsetzung wird im weiteren Planungsverlauf entschieden.

 

Kosten

 

Die Kostenschätzung beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf brutto 2.510.000 €. Die jährlichen Folgekosten für den Grünunterhalt belaufen sich auf 5.500 € brutto.

 

Die Neugestaltung des Egidienplatzes ist als Einzelmaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden. Die Umgestaltung fällt in das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“. Es wird eine Förderung von 60% der förderfähigen Kosten erwartet, jedoch max. eine Höhe von 50% der Gesamtsumme.

Die Ausgaben sind im Investitionsprogramm zum HH 2024 für die Jahre 2025 (670.000 €) und 2026 (1.380.000 €) vorgesehen.

 

 4.           Klimaschutz:

 

Auf der Nordseite des Baches werden 5 neue Bäume (Auengehölze, da Überflutungsbereich) gepflanzt, auf dem Egidienplatz selbst sind 5 klimatolerante Laubbäume erster Ordnung (= hochwüchsig) geplant. Diese stehen in offenen, mit pflegearmen Stauden bepflanzten Baumscheiben, zu denen das auf dem Platz anfallende Regenwasser hingeleitet werden soll.

Da der Platz weiterhin auch für Veranstaltungen wie die Kirchweih nutzbar sein soll, werden hauptsächlich die Flächen unter den Bäumen entsiegelt.

Der Eltersdorfer Bach erhält ein renaturiertes Bachufer, die bestehende Kanalisierung wird aufgeweitet, Steine und Beton durch ein mit Bäumen und Stauden bepflanztes Bachufer ersetzt.

Zudem wird der Retentionsraum vergrößert, der für den Eltersdorfer Bach an dieser Stelle bei einem Hochwasser zur Verfügung steht. Die Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs wirkt sich dementsprechend positiv auf den Klimaschutz aus.

 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:

2.510.000 €

bei IPNr. 541S.26

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

5.500 € /Jahr für den Grünflächenunterhalt

bei Sachkonto: EB77

Korrespondierende Einnahmen

1.000.000 € 

 

bei IPNr. 541S.26EB und 541.S26ES im Investitionsprogramm zum HH 2024 in Form von Bundes - bzw. Staatszuweisungen vorgesehen.

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind auf IPV-Nr. 541S.26 „Egidienplatz Umgestaltung“ gem. Investitionsprogramm zum HH 2024 für 2025 in Höhe von 670.000 € und für 2026 in Höhe von 1.380.000 € vorgesehen. Der Fehlbetrag in Bezug auf die Kostenschätzung in Höhe von 460.000 € wird für das Investitionsprogramm zum HH 2025 angemeldet.          

                         sind nicht vorhanden und anzumelden


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Vorentwurfsplanung

Anlage 3: Erläuterungsbericht

Anlage 4: Aufstellfläche Autoscooter