Betreff
Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für Photovoltaikanlagen auf Flugdächern
Vorlage
31/201/2023
Aktenzeichen
IIV/31
Art
Beschlussvorlage

Es wird beschlossen, dass die Stadt Erlangen im Rahmen einer Modellprojektförderung drei neu installierte Flugdach-Photovoltaikanlagen (Flugdach-PV) gemäß der Richtlinie "Modellprojektförderung der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für Photovoltaikanlagen auf Flugdächern" bezuschusst. Voraussetzung für die Modellprojektförderung ist die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (ROI).


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind besondere Anstrengungen zum Ausbau von erneuerbaren Energien erforderlich. Auf Basis des Fahrplans Klima-Aufbruch (Maßnahme E4) ist ein jährlicher Zubau von 14 MWp pro Jahr zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 erforderlich.

Im Stadtgebiet gibt es zahlreiche versiegelte unbebaute und unverschattete Freiflächen, in der Regel Parkplätze, die sich für eine Doppelnutzung durch Photovoltaikanlagen auf Flugdächern eignen. Das Potential dieser versiegelten Flächen soll für die regenerative Stromerzeugung genutzt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Flugdach-PV im Sinne der Modellprojektförderung ist ein neu zu errichtendes eigenständiges Dachbauwerk, das lediglich auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf zumindest drei Seiten offen ist. Es sollen ausschließlich Anlagen gefördert werden, die auf bereits bestehenden versiegelten Flächen errichtet werden. Die Fläche muss einer Doppelnutzung zugeführt werden (zum Beispiel Parken und Nutzung erneuerbarer Energie).

 

Für die Errichtung der Flugdach-PV fallen erhebliche Investitionskosten (Tragwerkskonstruktion, Überkopfverglasung, Niederschlagsmanagement etc.) an. Es steht daher im Raum, ob für die Errichtung einer Flugdach-PV ein zusätzlicher Anreiz, z.B. in Form einer Förderung notwendig ist, um die Wirtschaftlichkeit darzustellen. Zur Klärung dieser Frage soll eine Modellprojektförderung für drei Anlagen gewährt werden. Voraussetzung ist die Offenlegung der Wirtschaftlichkeits-betrachtung des Begünstigten.

 

 

Auf Grundlage der Erfahrungen dieser Modellprojektförderung soll entschieden werden, ob eine Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Flugdach-PV aufgelegt wird. Hierfür wird ein erneuter Beschluss herbeigeführt.



 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Antragsberechtigt sind Unternehmer und Vereine.

Fördersatz
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses, gestaffelt nach der installierten Leistung:

 

Die Förderung beträgt maximal 20 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Der maximale Fördersatz beträgt 77.500 €.

 

·    10 - 100 kWp   400 €/kWp, max. 40.000 €
·  101 - 225 kWp   300 €/kWp, max. 37.500 €

 

Voraussetzung für die Modellprojektförderung ist die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (ROI).

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

232.500 Mio. €

bei IPNr.: 561.K880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K880      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   3100900     

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             - Richtlinie Modellprojektförderung drei neu installierte Flugdach-Photovoltaikanlage