Es wird beschlossen, dass die Stadt Erlangen im Rahmen einer Modellprojektförderung drei neu installierte Flugdach-Photovoltaikanlagen (Flugdach-PV) gemäß der Richtlinie "Modellprojektförderung der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für Photovoltaikanlagen auf Flugdächern" bezuschusst. Voraussetzung für die Modellprojektförderung ist die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (ROI).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind besondere Anstrengungen zum Ausbau von erneuerbaren Energien erforderlich. Auf Basis des Fahrplans Klima-Aufbruch (Maßnahme E4) ist ein jährlicher Zubau von 14 MWp pro Jahr zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 erforderlich.
Im Stadtgebiet gibt es zahlreiche versiegelte unbebaute und unverschattete Freiflächen, in der Regel Parkplätze, die sich für eine Doppelnutzung durch Photovoltaikanlagen auf Flugdächern eignen. Das Potential dieser versiegelten Flächen soll für die regenerative Stromerzeugung genutzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Eine Flugdach-PV im Sinne der Modellprojektförderung ist ein neu zu errichtendes eigenständiges Dachbauwerk, das lediglich auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf zumindest drei Seiten offen ist. Es sollen ausschließlich Anlagen gefördert werden, die auf bereits bestehenden versiegelten Flächen errichtet werden. Die Fläche muss einer Doppelnutzung zugeführt werden (zum Beispiel Parken und Nutzung erneuerbarer Energie).
Für die Errichtung der Flugdach-PV fallen erhebliche Investitionskosten (Tragwerkskonstruktion, Überkopfverglasung, Niederschlagsmanagement etc.) an. Es steht daher im Raum, ob für die Errichtung einer Flugdach-PV ein zusätzlicher Anreiz, z.B. in Form einer Förderung notwendig ist, um die Wirtschaftlichkeit darzustellen. Zur Klärung dieser Frage soll eine Modellprojektförderung für drei Anlagen gewährt werden. Voraussetzung ist die Offenlegung der Wirtschaftlichkeits-betrachtung des Begünstigten.
Auf Grundlage der Erfahrungen dieser Modellprojektförderung soll entschieden werden, ob eine Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Flugdach-PV aufgelegt wird. Hierfür wird ein erneuter Beschluss herbeigeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Antragsberechtigt sind Unternehmer und Vereine.
Fördersatz
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses,
gestaffelt nach der installierten Leistung:
Die Förderung beträgt maximal 20 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Der maximale Fördersatz beträgt 77.500 €.
· 10
- 100 kWp 400 €/kWp, max. 40.000 €
· 101 - 225 kWp 300 €/kWp, max. 37.500 €
Voraussetzung für die Modellprojektförderung ist die Vorlage
einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (ROI).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
232.500 Mio. € |
bei IPNr.: 561.K880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 3100900
sind nicht vorhanden
Anlagen: - Richtlinie Modellprojektförderung drei neu installierte Flugdach-Photovoltaikanlage