1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 287.227,55 € gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zu Gunsten des Haushalts um saldiert 
-2.618.304,76 € gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 702.643,45 € sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 13, 14, 30, 31, 33, 37, 39, 44, 51 und 55 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 329.739,55 € gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

6.    Bei den Ämtern 46 und 50, die mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß folgender Einzelgutachten vorzutragen:


 

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschlussvorschlag
 des Fachamtes für den Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

 

46

 

-47.284,01 €

 

Nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 46 in Höhe von 47.284,01 € zum Ausgleich des Verlustes kann ein Verlustvortrag vermieden werden.

 

KFA 05.07.2023:

Entsprechend den Budgetierungsregeln wird als Ausgleich des Verlustes einer Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 37.684,01 EUR zugestimmt.

Für das Minus des Kunstmuseums werden abweichend von den Budgetierungsregeln 9.600,00 € aus dem städtischen Haushalt gedeckt

 


Dem bereinigten Budgetergebnis 2022 des Amtes 46 i.H.v. -47.284,01 € und

 

a) dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 47.284,01 € wird zugestimmt. (nach Budgetierungsregeln)

 

mit ... gegen ... Stimmen


b) dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 37.684,01 € wird zugestimmt. Für das Minus des Kunstmuseums werden abweichend von den Budgetierungsregeln 9.600,00 € aus dem städtischen Haushalt gedeckt. (Vorschlag Fachamt)

 

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

50

 

 

-3.637.419,21 €

 

-3.466.913,69 € nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von 170.505,52 € zum Ausgleich des Verlustes

 

 

SGA 27.09.2023
(Kenntnisnahme):

 

Dem Verlustvortrag des Amtes 50 in Höhe von -3.637.419,21 € wird zugestimmt.

 

Eine Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis zum Ausgleich des Verlustes findet nicht statt.

 

Dem bereinigten Budgetergebnis 2022 des Amtes 50 i.H.v. -3.637.419,21 € und

 

a) dem nach der Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 170.505,52 € verbleibenden Verlustvortrag von -3.466.913,69 € wird zugestimmt. (nach Budgetierungsregeln)

 

mit ... gegen ... Stimmen



b) 
dem Verlustvortrag des Amtes in Höhe von
-3.637.419,21 € wird zugestimmt.

Eine Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis zum Ausgleich des Verlustes findet nicht statt. (Vorschlag Fachamt)

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Sachmittelbudgets 2022
-ohne GME-

Erträge
in Euro

Aufwendungen
in Euro

Zuschussbedarf (-)
in Euro

Budgetvolumen

128.866.100

-167.722.600

-38.856.500

 + Veränderungen im Haushaltsjahr *

121.852

-10.629.819

-10.507.967

=Fortgeschriebene Budgets

 

128.987.952

-178.352.419

-49.364.467

Ist-Ergebnis

141.357.146

-189.888.629

-48.531.483

Ergebnis Sachmittelbudgets

12.369.193

-11.536.210

832.983

 

* wie Mittelnachbewilligungen, Einbuchung der Personalkostendefizite sowie aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen

 

Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2022 – Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in Euro“ in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von in Höhe von 832.983,74 € (VJ. 2,4 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung der zwischen den Fachämtern und der Stadtkämmerei einvernehmlich vereinbarten Bereinigungen von saldiert -2.618.304,76 € zu Gunsten des städtischen Haushalts (Vj. 1,1 Mio. € zu Lasten des städtischen Haushaltes) errechnet sich ein negatives bereinigtes Gesamtbudgetergebnis 2022 der Fachämter von -1.785.321,02 €. Dieses Gesamtbudgetergebnis setzt sich zusammen aus positiven bereinigten Gesamtbudgetergebnissen von insgesamt 2,2 Mio. € und negativen bereinigten Gesamtbudgetergebnissen von zusammen 4,0 Mio. €. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage 3 Bereinigungen 2022“ nachzulesen.

Die Budgetierungsregeln 2022 sehen vor, dass vom Fachamt 70 Prozent des bereinigten (positiven) Gesamt-Budgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden in voller Höhe als Verlust vorgetragen.

In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 1.200.899,02 (Vj. 3,0 Mio. €).

Durch den Verzicht von 13 Ämtern auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses bzw. eines Teils des Ergebnisses fließt ein Betrag von 702.643,45 € an den städtischen Haushalt zurück.

Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben, insgesamt 287.227,55 € (Vj. 394 T€) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.

Entsprechend den Budgetierungsregeln werden durch Entnahmen aus der jeweiligen Budgetrücklage bei 7 Ämtern Verlustvorträge vermieden. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt 329.071,83 € (Vj. 887 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. Einzig bei Amt 50 verbleibt ein Verlust in Höhe von 3.637.419,21 €, der in das Jahr 2023 vorgetragen wird. Hier ist anzumerken, dass für das Jahr 2022 keine Kosten im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz von der Regierung von Mittelfranken ersetzt wurden.


Es steht hier ein angemeldeter Betrag in Höhe von 11,6 Mio. € zur Erstattung aus, der selbst bei zunächst nur anteiliger Ausreichung den Verlustvortrag decken sollte. Aus vorgenannten Gründen wird bei Amt 50 auf eine Entnahme aus der Budgetrücklage zur Deckung des Verlustes verzichtet.

Abweichend von den Budgetierungsregeln beschloss der KFA in seiner Sitzung vom 05.07.2023 auf Vorschlag der Verwaltung, den Verlust des Kunstmuseums (Bestandteil des Budgets von Amt 46) in Höhe von 9.600,00 € aus Mitteln des allgemeinen Haushalts zu decken.

Die ermittelten Überträge und Verlustvorträge sind der Übersicht „Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag in Euro“ in Anlage 1b zu entnehmen.

Die Personalkostenabrechnung 2022 der Fachämter (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (siehe Anlage 2 „Personalkostenbudgetierung – Gesamtergebnis 2022“), schließt mit einem Überschuss von saldiert 1.126.361,54 € ab.

Die Personalkosten werden vom Personal- und Organisationsamt halbjährlich abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften werden in die Sachmittelbudgets der Ämter eingebucht und führen somit unmittelbar zu einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften hingegen erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Amts, erhöhen damit die Budgetmittel also nicht unmittelbar. Die Personalkosten-Gutschriften verbleiben vollständig beim Fachamt, solange ein Anteil von 1,5 Prozent an den Gesamtpersonalkosten des Amts nicht überschritten wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.

Auf die vielfältigen Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse wurde bzw. wird von den Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.

Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:

 

 

2022 in Euro

2021 in Euro

Stand: 01.01.

2.344.069,54

2.629.451,70

Entnahmen aufgrund Verwendungsbeschluss

-1.023.498,44

-920.909,24

Entnahmen -unterjährig- zur Deckung von Personalkosten

 

 

Entnahme aufgrund Personalkostenerstattung

-281.065,10

-39.683,01

Entnahmen im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH

 

 

Zweckgebundene Entnahme

 

 

Zuführung aus Personalkostenabrechnung

1.501.576,73

1.575.786,75

Stand: 31.12.

2.541.082,73

3.244.646,20

 

 

 

Buchungen nach Budgetbeschluss:

 

 

Entnahmen infolge freiwilliger Rückgabe

-329.739,55

-407.493,58

Entnahmen zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse

-329.071,83

-887.301,84

Zuführung Budgetergebnisse

287.227,55

394.218,76

 

 

 

Stand: nach Budgetabrechnung

2.169.498,90

2.344.069,54

 

 


2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Verwendung der Budgetüberträge 2022 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

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4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Rahmen der Jahresrechnung 2022 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 287.227,55 € zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 658.811,38 € entnommen, davon 329.071,83 € zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 329.739,55 € im Wege der freiwilligen Rückgabe.

 

 


Anlagen:       
Anlage 1a Budgetabrechnung 2022

Anlage 1b Budgetabrechnung 2022 Übertrag

Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen 2022

Anlage 3 Bereinigungen 2022
Anlage 4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2022