1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 287.227,55 € gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4.
Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse
zu Gunsten des Haushalts um saldiert
-2.618.304,76 € gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
5. Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 702.643,45 € sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 13, 14, 30, 31, 33, 37, 39, 44, 51 und 55 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 329.739,55 € gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
6.
Bei den Ämtern 46 und 50, die mit einem
negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste
(s. Anlage 1b) gemäß folgender Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag nach den
Budgetierungsregeln |
Beschlussvorschlag |
Gutachten HFPA |
|
|
|
|
|
46 |
-47.284,01 € |
Nach
Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 46 in Höhe von
47.284,01 € zum Ausgleich des Verlustes kann ein Verlustvortrag vermieden
werden. |
KFA
05.07.2023: Entsprechend den Budgetierungsregeln wird als
Ausgleich des Verlustes einer Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von
37.684,01 EUR zugestimmt. Für das Minus des Kunstmuseums werden abweichend von
den Budgetierungsregeln 9.600,00 € aus dem städtischen Haushalt gedeckt |
a) dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus
der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 47.284,01 € wird
zugestimmt. (nach Budgetierungsregeln) mit
... gegen ... Stimmen
mit
... gegen ... Stimmen |
50 |
-3.637.419,21 € |
-3.466.913,69 € nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in
Höhe von 170.505,52 € zum Ausgleich des Verlustes |
SGA 27.09.2023 Dem
Verlustvortrag des Amtes 50 in Höhe von -3.637.419,21 € wird zugestimmt. Eine
Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis zum Ausgleich des Verlustes
findet nicht statt. |
Dem bereinigten Budgetergebnis 2022 des Amtes 50
i.H.v. -3.637.419,21 € und a) dem nach der Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis des Amtes von 170.505,52 € verbleibenden Verlustvortrag von -3.466.913,69
€ wird zugestimmt. (nach Budgetierungsregeln) mit
... gegen ... Stimmen
Eine Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis zum Ausgleich des Verlustes findet nicht statt. (Vorschlag
Fachamt) mit
... gegen ... Stimmen |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sachmittelbudgets
2022 |
Erträge
|
Aufwendungen
|
Zuschussbedarf
(-) |
Budgetvolumen |
128.866.100 |
-167.722.600 |
-38.856.500 |
+
Veränderungen im Haushaltsjahr * |
121.852 |
-10.629.819 |
-10.507.967 |
=Fortgeschriebene Budgets |
128.987.952 |
-178.352.419 |
-49.364.467 |
Ist-Ergebnis |
141.357.146 |
-189.888.629 |
-48.531.483 |
Ergebnis
Sachmittelbudgets |
12.369.193 |
-11.536.210 |
832.983 |
* wie Mittelnachbewilligungen,
Einbuchung der Personalkostendefizite sowie aus dem Vorjahr übertragene
Haushaltsermächtigungen
Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen
Übersicht „Budgetabrechnung 2022 – Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in Euro“ in
Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in
Höhe von in Höhe von 832.983,74 € (VJ. 2,4 Mio. €) abgeschlossen.
Nach Durchführung der zwischen den Fachämtern und der Stadtkämmerei
einvernehmlich vereinbarten Bereinigungen von saldiert -2.618.304,76 € zu
Gunsten des städtischen Haushalts (Vj. 1,1 Mio. € zu Lasten des städtischen
Haushaltes) errechnet sich ein negatives bereinigtes Gesamtbudgetergebnis 2022
der Fachämter von -1.785.321,02 €. Dieses Gesamtbudgetergebnis setzt sich
zusammen aus positiven bereinigten Gesamtbudgetergebnissen von insgesamt 2,2
Mio. € und negativen bereinigten Gesamtbudgetergebnissen von zusammen 4,0 Mio.
€. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den
Bereinigungen“ in „Anlage 3 Bereinigungen 2022“ nachzulesen.
Die Budgetierungsregeln 2022 sehen vor, dass vom
Fachamt 70 Prozent des bereinigten (positiven) Gesamt-Budgetergebnisses an den
Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden in voller
Höhe als Verlust vorgetragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der
Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 1.200.899,02
€ (Vj. 3,0 Mio. €).
Durch den Verzicht von 13 Ämtern auf den Übertrag
ihres positiven Ergebnisses bzw. eines Teils des Ergebnisses fließt ein Betrag
von 702.643,45 € an den städtischen Haushalt zurück.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit
einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben, insgesamt 287.227,55 € (Vj.
394 T€) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der
Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung
Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.
Entsprechend den Budgetierungsregeln werden durch
Entnahmen aus der jeweiligen Budgetrücklage bei 7 Ämtern Verlustvorträge
vermieden. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt 329.071,83 €
(Vj. 887 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. Einzig bei
Amt 50 verbleibt ein Verlust in Höhe von 3.637.419,21 €, der in das Jahr 2023
vorgetragen wird. Hier ist anzumerken, dass für das Jahr 2022 keine Kosten im
Bereich Asylbewerberleistungsgesetz von der Regierung von Mittelfranken ersetzt
wurden.
Es steht hier ein angemeldeter Betrag in Höhe von
11,6 Mio. € zur Erstattung aus, der selbst bei zunächst nur anteiliger
Ausreichung den Verlustvortrag decken sollte. Aus vorgenannten Gründen wird bei
Amt 50 auf eine Entnahme aus der Budgetrücklage zur Deckung des Verlustes
verzichtet.
Abweichend von den Budgetierungsregeln beschloss der
KFA in seiner Sitzung vom 05.07.2023 auf Vorschlag der Verwaltung, den Verlust
des Kunstmuseums (Bestandteil des Budgets von Amt 46) in Höhe von 9.600,00 €
aus Mitteln des allgemeinen Haushalts zu decken.
Die ermittelten Überträge und Verlustvorträge sind
der Übersicht „Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag in Euro“ in
Anlage 1b zu entnehmen.
Die Personalkostenabrechnung 2022 der Fachämter
(ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (siehe Anlage
2 „Personalkostenbudgetierung – Gesamtergebnis 2022“), schließt mit einem
Überschuss von saldiert 1.126.361,54 € ab.
Die Personalkosten werden vom Personal- und
Organisationsamt halbjährlich abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften werden
in die Sachmittelbudgets der Ämter eingebucht und führen somit unmittelbar zu
einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften
hingegen erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen
Amts, erhöhen damit die Budgetmittel also nicht unmittelbar. Die Personalkosten-Gutschriften
verbleiben vollständig beim Fachamt, solange ein Anteil von 1,5 Prozent an den
Gesamtpersonalkosten des Amts nicht überschritten wird. Übersteigende
Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.
Auf die vielfältigen Gründe für die positiven und
negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse wurde bzw. wird von den
Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.
Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:
|
2022 in Euro |
2021 in Euro |
Stand: 01.01. |
2.344.069,54 |
2.629.451,70 |
Entnahmen aufgrund
Verwendungsbeschluss |
-1.023.498,44 |
-920.909,24 |
Entnahmen -unterjährig- zur
Deckung von Personalkosten |
|
|
Entnahme aufgrund
Personalkostenerstattung |
-281.065,10 |
-39.683,01 |
Entnahmen im Rahmen der
Einigungsgespräche zum HH |
|
|
Zweckgebundene Entnahme |
|
|
Zuführung aus
Personalkostenabrechnung |
1.501.576,73 |
1.575.786,75 |
Stand: 31.12. |
2.541.082,73 |
3.244.646,20 |
|
|
|
Buchungen nach
Budgetbeschluss: |
|
|
Entnahmen infolge
freiwilliger Rückgabe |
-329.739,55 |
-407.493,58 |
Entnahmen zum Ausgleich
negativer Budgetergebnisse |
-329.071,83 |
-887.301,84 |
Zuführung Budgetergebnisse |
287.227,55 |
394.218,76 |
|
|
|
Stand: nach
Budgetabrechnung |
2.169.498,90 |
2.344.069,54 |
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2022 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
-----
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2022 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 287.227,55 €
zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 658.811,38 € entnommen, davon
329.071,83 € zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 329.739,55 € im
Wege der freiwilligen Rückgabe.
Anlagen:
Anlage 1a Budgetabrechnung 2022
Anlage 1b
Budgetabrechnung 2022 Übertrag
Anlage 2 Abrechnung
Personalaufwendungen 2022
Anlage 3
Bereinigungen 2022
Anlage 4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2022