Betreff
Anträge Nr. 167/2021, „Autofreies Wochenende …“ der Klimaliste Erlangen und der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN sowie Nr. 229/2021, „Autofreie Sonntage …“ der SPD-Fraktion
Vorlage
31/198/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Anträge 167/2021 und 229/2021 sind bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die gegenständlichen Anträge verfolgen eine Signalwirkung für den Klimaschutz und eine andere Nutzung des öffentlichen Raums. Sie fordern die Durchführung regelmäßiger, weiträumiger, autofreier Sonn-, Feiertage oder Wochenenden in der Erlanger Innenstadt. Diese autofreien Tage sollen an Events der Erlanger Kulturszene und Sportvereine gekoppelt, sowie mit Aktivitäten der Bürger*innen und Gewerbetreibenden in den gesperrten Bereichen verbunden sein

Öffentlicher Raum ist kostbar. Viele Flächen sind jedoch durch private PKWs belegt. Machen die privaten Autos Platz, kann der freiwerdende Raum für vielerlei Aktivitäten, wie in den Anträgen aufgeführt, genutzt und bespielt werden. Eine temporäre Umnutzung des öffentlichen Raumes kann Lust auf mehr machen und Möglichkeiten einer Umgestaltung unserer Stadt für mehr Lebensqualität aufzeigen. Diese Umgestaltung ist im Zeichen des Klimawandels notwendig. Wir benötigen mehr Platz für Bäume (grüne Infrastruktur) und der Speicherung von Wasser (blaue Infrastruktur), um die Lebensqualität in unserer Stadt zu behalten und um vor Hitzeperioden sowie Starkregenereignissen gewappnet zu sein. Diese Umgestaltung geht mit einer Mobilitätswende einher. Diese ist u.a. in der Maßnahme M1 Menschenfreundliche Quartiere des Fahrplans Klimaaufbruchs beschrieben. Hier wird empfohlen in Modellquartieren anzufangen und aufbauend auf den Zielen und Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans klimafreundliche Mobilität gegenüber der Nutzung des PKW zu stärken und Platz für Rad- und Fußwege, Naherholung und Verkehrssicherheit zu schaffen, der derzeit durch private PKWs im öffentlichen Raum belegt ist. Diese Maßnahme ist eine der Leuchtturmmaßnahmen. Deshalb wurden im Zuge der Antragsbearbeitung Möglichkeiten überprüft, die Aktion in einem Bereich durchzuführen, der mittelfristig eine realistische Perspektive aufweist, tatsächlich verkehrsberuhigt oder autofrei zu werden. Dadurch soll ein „Strohfeuer-Effekt“ vermieden und zugleich in den Dialog mit der Bevölkerung gegangen werden wie diese Maßnahme umgesetzt werden kann und welche Ideen sie dazu haben.

Sollen autofreie Tage die gewünschte Signalwirkung für Klimaschutz und Nutzung des öffentlichen Raums als Freizeit- und Gestaltungsfläche für Bürger*innen erzielen, müssen diese Tage „in großem Stil“ aufgezogen und durchgeführt werden. Zur Untersuchung der Machbarkeit eines solchen Vorhabens hat Amt 31 mehrere Abstimmungsgespräche mit verschiedenen, potentiell zu beteiligenden Dienststellen (Sport-, Kultur-, Straßenverkehrs- und Stadtplanungsamt) geführt. Von dort flossen Erfahrungen aus bereits durchgeführten, vergleichbaren Veranstaltungen (Erlanger Sternennacht, Night-Skate, Bismarckstraßen-Fest, Zollhaus-Fest, Deutschlandtour, „Frei Bordsteinkante“, …) ein.

Im Ergebnis wurde bestätigt, dass für derartige Veranstaltungen sehr große Planungs-, Organisations- und Durchführungsaufwände verschiedener Ämter (Straßenverkehrs-, Planungs-, Ordnungs-, Kultur-, Sportamt, Polizei, …) sowie ehrenamtlicher Organisationen erforderlich sind.

Es bedarf u.a.
     der Identifizierung eines geeigneten, innerstädtischen Quartiers, das die Perspektive auf mittelfristig herbeizuführende, dauerhafte Verkehrsberuhigung aufweist;
     der Sicherstellung der Aktivierung der anwohnenden Bürger*innen und Gewerbetreibenden für eigene, wiederkehrende, nachhaltige, alternative Gestaltungsformen der Straßennutzung;
     der Motivation durch Erleichterung bzw. Niederschwelligkeit des Sondernutzungs-Genehmigungsverfahrens oder etwa der Erteilung von Schankerlaubnissen;
     der Vereinfachung der Erfüllung von lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen bei der Darreichung von Speisen;
     der Findung (Ausschreibung) eines Betreibers für eine zentrale Bühne mit Anlagentechnik und Sanitäreinrichtungen;
     straßenverkehrsrechtlicher Sonderregelungen für die Umleitung des ÖPNV, des Lieferver-kehrs, der Zufahrt für Rettungsfahrzeuge;
     alternativer Transportmittel für Anwohner*innen, die zur Mobilität auf motorisierten Individu-alverkehr (MIV) angewiesen sind;
     sowie personeller Ressourcen, sowohl zur Planung, Organisation der Veranstaltung, als auch bei der Überwachung und Durchsetzung der Sonderregelungen;

Grundsätzlich steht der Sperrung von Autoverkehrsstraßen für MIV überdies die straßenrechtliche Widmung entgegen. Ihre Wirkung kann aufgehoben werden u.a. durch Anordnungen zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
Voraussetzung solcher Anordnungen ist jedoch immer eine bestehende Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs im Bereich einer Sperrung. Eine solche Gefahr ist im gegebenen Fall nicht ersichtlich.

Ein Austausch mit dem Sportamt, das anlässlich der Deutschlandtour, autofreie Zonen im Stadtgebiet eingerichtet hatte, erbrachte, dass eine Unterbindung von Autofahrten nicht ohne autorisierte Ordnungskräfte und Ahndung von Verstößen durchführbar ist. Eine Anwendung von Zwang widerspricht jedoch dem im Vordergrund stehenden Zweck, den Bürger*innen mit der Veranstaltung positive Motivation, Energie und Gestaltungsfreude für eine autofreie Innenstadt zu vermitteln.
Zur Planung, Organisation und Durchführung eines solchen, wie gewünscht, wiederkehrenden Ereignisses wäre die Einrichtung eines interdisziplinären Stabs aus Mitarbeitenden der beteiligten Ämter und Institutionen (s.o., zuzüglich ETM, Sport- und Kulturvereine sowie Initiativen) erforderlich. Angesichts der bestehenden Belastung der Stadtverwaltung mit zunehmenden Pflicht- und Linienaufgaben kann dieses Vorhaben nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen angegangen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Anforderungen und Aufwände zur Umsetzung der gegenständlichen Anträge kann die Verwaltung deren Ziele in der beabsichtigten Form nicht verwirklichen. Autofreie Sonntage, bzw. Wochenenden werden in Erlangen nicht erneut wie im Rahmen der Deutschlandtour 2021, verbunden mit Straßensperrungen und Veranstaltungscharakter durchgeführt, da sie sehr hohe Ressourcen und Kapazitäten benötigen und der Effekt für eine dauerhafte Umnutzung des öffentlichen Raumes und der Mobilitätswende unklar ist.

Die Stadt Erlangen wird für eine Mobilitätswende geeignetere Maßnahmen im Sinne verstetigter und ausgeweiteter Öffentlichkeitsarbeit identifizieren. Dieses Vorgehen entspricht dem Fahrplan Klima-Aufbruch (Leuchtturm-Maßnahme S10). Die Möglichkeit eines „Tages ohne Auto“ für 2024 wurde als eine Option erkannt.

Die Verwaltung schlägt folgendes Vorgehen vor:

Die Etablierung eines autofreien Tages mit aktiven Beiträgen von Einrichtungen, Wirtschaft und Stadtgesellschaft bei der Ausgestaltung ist eine denkbare Art von Öffentlichkeitsarbeit in Form des „Feierns“, mit der Erlanger Bürger*innen für die Vorteile der Mobilitätswende gewonnen werden können.
Da die Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz bei Amt 31 beschränkt sind, kann jedoch nicht der erstbeste, prima vista, als geeignet erscheinende Ansatz verwirklicht werden.
Dies umso mehr, als in der Stadt Erlangen bereits seit Längerem, z.T. regelmäßige Veranstaltungen, die den Straßenraum anders nutzen oder andere Mobilitätsarten als das Auto in den Fokus rücken, durchgeführt werden. Diese hatten allerdings den Fokus nicht allein auf dem Thema Mobilitätswende.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Fahrplan Klima-Aufbruch ist mit der Leuchtturmmaßnahme S 10 der Auftrag zur Verstetigung und Ausweitung von Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Diese hat u.a. zum Ziel, bei allen Erlanger*innen Akzeptanz für die Maßnahmen der Energie- und Mobilitätswende zu schaffen.
Damit dies gelingt, wird die Verwaltung geeignete Vorschläge zur Vorbereitung einer für die Erlanger Bedingungen spezifischen Maßnahme zur Unterstützung der Mobilitätswende entwickeln.



4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk      

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anträge 167/2021, „Autofreies Wochenende …“, der Klimaliste und Stadtratsfraktion Grüne Liste

                        und 229/2021; „Autofreie Sonntage …“ der SPD-Stadtratsfraktion