- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
- Die Anträge 167/2021 und 229/2021 sind bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die gegenständlichen Anträge verfolgen eine Signalwirkung für den
Klimaschutz und eine andere Nutzung des öffentlichen Raums. Sie fordern die
Durchführung regelmäßiger, weiträumiger, autofreier Sonn-, Feiertage oder
Wochenenden in der Erlanger Innenstadt. Diese autofreien Tage sollen an Events
der Erlanger Kulturszene und Sportvereine gekoppelt, sowie mit Aktivitäten der
Bürger*innen und Gewerbetreibenden in den gesperrten Bereichen verbunden sein
Öffentlicher Raum ist kostbar. Viele Flächen sind jedoch durch private PKWs
belegt. Machen die privaten Autos Platz, kann der freiwerdende Raum für
vielerlei Aktivitäten, wie in den Anträgen aufgeführt, genutzt und bespielt
werden. Eine temporäre Umnutzung des öffentlichen Raumes kann Lust auf mehr
machen und Möglichkeiten einer Umgestaltung unserer Stadt für mehr
Lebensqualität aufzeigen. Diese Umgestaltung ist im Zeichen des Klimawandels
notwendig. Wir benötigen mehr Platz für Bäume (grüne Infrastruktur) und der
Speicherung von Wasser (blaue Infrastruktur), um die Lebensqualität in unserer
Stadt zu behalten und um vor Hitzeperioden sowie Starkregenereignissen
gewappnet zu sein. Diese Umgestaltung geht mit einer Mobilitätswende einher.
Diese ist u.a. in der Maßnahme M1 Menschenfreundliche Quartiere des Fahrplans
Klimaaufbruchs beschrieben. Hier wird empfohlen in Modellquartieren anzufangen
und aufbauend auf den Zielen und Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans
klimafreundliche Mobilität gegenüber der Nutzung des PKW zu stärken und Platz
für Rad- und Fußwege, Naherholung und Verkehrssicherheit zu schaffen, der
derzeit durch private PKWs im öffentlichen Raum belegt ist. Diese Maßnahme ist
eine der Leuchtturmmaßnahmen. Deshalb wurden im Zuge der Antragsbearbeitung
Möglichkeiten überprüft, die Aktion in einem Bereich durchzuführen, der
mittelfristig eine realistische Perspektive aufweist, tatsächlich
verkehrsberuhigt oder autofrei zu werden. Dadurch soll ein „Strohfeuer-Effekt“
vermieden und zugleich in den Dialog mit der Bevölkerung gegangen werden wie
diese Maßnahme umgesetzt werden kann und welche Ideen sie dazu haben.
Sollen autofreie Tage die gewünschte Signalwirkung für Klimaschutz und Nutzung
des öffentlichen Raums als Freizeit- und Gestaltungsfläche für Bürger*innen
erzielen, müssen diese Tage „in großem Stil“ aufgezogen und durchgeführt
werden. Zur Untersuchung der Machbarkeit eines solchen Vorhabens hat Amt 31
mehrere Abstimmungsgespräche mit verschiedenen, potentiell zu beteiligenden
Dienststellen (Sport-, Kultur-, Straßenverkehrs- und Stadtplanungsamt) geführt.
Von dort flossen Erfahrungen aus bereits durchgeführten, vergleichbaren
Veranstaltungen (Erlanger Sternennacht, Night-Skate, Bismarckstraßen-Fest,
Zollhaus-Fest, Deutschlandtour, „Frei Bordsteinkante“, …) ein.
Im Ergebnis wurde bestätigt, dass für derartige Veranstaltungen sehr große
Planungs-, Organisations- und Durchführungsaufwände verschiedener Ämter
(Straßenverkehrs-, Planungs-, Ordnungs-, Kultur-, Sportamt, Polizei, …) sowie
ehrenamtlicher Organisationen erforderlich sind.
Es bedarf u.a.
• der Identifizierung eines
geeigneten, innerstädtischen Quartiers, das die Perspektive auf mittelfristig
herbeizuführende, dauerhafte Verkehrsberuhigung aufweist;
• der Sicherstellung der Aktivierung
der anwohnenden Bürger*innen und Gewerbetreibenden für eigene, wiederkehrende,
nachhaltige, alternative Gestaltungsformen der Straßennutzung;
• der Motivation durch Erleichterung
bzw. Niederschwelligkeit des Sondernutzungs-Genehmigungsverfahrens oder etwa
der Erteilung von Schankerlaubnissen;
• der Vereinfachung der Erfüllung von
lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen bei der Darreichung von Speisen;
• der Findung (Ausschreibung) eines
Betreibers für eine zentrale Bühne mit Anlagentechnik und Sanitäreinrichtungen;
• straßenverkehrsrechtlicher
Sonderregelungen für die Umleitung des ÖPNV, des Lieferver-kehrs, der Zufahrt
für Rettungsfahrzeuge;
• alternativer Transportmittel für
Anwohner*innen, die zur Mobilität auf motorisierten Individu-alverkehr (MIV)
angewiesen sind;
• sowie personeller Ressourcen, sowohl
zur Planung, Organisation der Veranstaltung, als auch bei der Überwachung und
Durchsetzung der Sonderregelungen;
Grundsätzlich steht der Sperrung von Autoverkehrsstraßen für MIV überdies die
straßenrechtliche Widmung entgegen. Ihre Wirkung kann aufgehoben werden u.a.
durch Anordnungen zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens,
der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder
verkehrsregelnder Maßnahmen.
Voraussetzung solcher Anordnungen ist jedoch immer eine bestehende Gefahr für
die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs im Bereich einer Sperrung. Eine
solche Gefahr ist im gegebenen Fall nicht ersichtlich.
Ein Austausch mit dem Sportamt, das anlässlich der Deutschlandtour, autofreie
Zonen im Stadtgebiet eingerichtet hatte, erbrachte, dass eine Unterbindung von
Autofahrten nicht ohne autorisierte Ordnungskräfte und Ahndung von Verstößen
durchführbar ist. Eine Anwendung von Zwang widerspricht jedoch dem im
Vordergrund stehenden Zweck, den Bürger*innen mit der Veranstaltung positive
Motivation, Energie und Gestaltungsfreude für eine autofreie Innenstadt zu
vermitteln.
Zur Planung, Organisation und Durchführung eines solchen, wie gewünscht,
wiederkehrenden Ereignisses wäre die Einrichtung eines interdisziplinären Stabs
aus Mitarbeitenden der beteiligten Ämter und Institutionen (s.o., zuzüglich
ETM, Sport- und Kulturvereine sowie Initiativen) erforderlich. Angesichts der
bestehenden Belastung der Stadtverwaltung mit zunehmenden Pflicht- und
Linienaufgaben kann dieses Vorhaben nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen
angegangen werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Anforderungen und Aufwände zur
Umsetzung der gegenständlichen Anträge kann die Verwaltung deren Ziele in der
beabsichtigten Form nicht verwirklichen. Autofreie Sonntage, bzw. Wochenenden
werden in Erlangen nicht erneut wie im Rahmen der Deutschlandtour 2021,
verbunden mit Straßensperrungen und Veranstaltungscharakter durchgeführt, da
sie sehr hohe Ressourcen und Kapazitäten benötigen und der Effekt für eine
dauerhafte Umnutzung des öffentlichen Raumes und der Mobilitätswende unklar
ist.
Die Stadt Erlangen wird für eine
Mobilitätswende geeignetere Maßnahmen im Sinne verstetigter und ausgeweiteter
Öffentlichkeitsarbeit identifizieren. Dieses Vorgehen entspricht dem Fahrplan
Klima-Aufbruch (Leuchtturm-Maßnahme S10). Die Möglichkeit eines „Tages ohne
Auto“ für 2024 wurde als eine Option erkannt.
Die Verwaltung schlägt folgendes Vorgehen vor:
Die Etablierung eines autofreien Tages mit aktiven Beiträgen von Einrichtungen,
Wirtschaft und Stadtgesellschaft bei der Ausgestaltung ist eine denkbare
Art von Öffentlichkeitsarbeit in Form des „Feierns“, mit der Erlanger
Bürger*innen für die Vorteile der Mobilitätswende gewonnen werden können.
Da die Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz bei Amt 31
beschränkt sind, kann jedoch nicht der erstbeste, prima vista, als geeignet
erscheinende Ansatz verwirklicht werden.
Dies umso mehr, als in der Stadt Erlangen bereits seit Längerem, z.T.
regelmäßige Veranstaltungen, die den Straßenraum anders nutzen oder andere
Mobilitätsarten als das Auto in den Fokus rücken, durchgeführt werden. Diese
hatten allerdings den Fokus nicht allein auf dem Thema Mobilitätswende.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Fahrplan Klima-Aufbruch ist mit der Leuchtturmmaßnahme S 10 der Auftrag zur
Verstetigung und Ausweitung von Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Diese hat u.a.
zum Ziel, bei allen Erlanger*innen Akzeptanz für die Maßnahmen der Energie- und
Mobilitätswende zu schaffen.
Damit dies gelingt, wird die Verwaltung geeignete Vorschläge zur Vorbereitung
einer für die Erlanger Bedingungen spezifischen Maßnahme zur Unterstützung der
Mobilitätswende entwickeln.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anträge 167/2021, „Autofreies Wochenende …“, der Klimaliste
und Stadtratsfraktion Grüne Liste
und 229/2021; „Autofreie Sonntage …“ der SPD-Stadtratsfraktion