Betreff
Antrag 020/2023 der SPD Stadtratsfraktion vom 07.03.2023. Abschaltung der Beleuchtung des Kreuzbauwerkes über die A3 von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr
Vorlage
66/188/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen im Sachbericht werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag 020/2023 der SPD Stadtratsfraktion vom 07.03.2023 ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die Verwaltung hat erneut Kontakt zur Autobahn aufgenommen, um eine Abschaltung der Beleuchtung des Kreuzbauwerkes über die A3 von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr zu erreichen.

Folgende Stellungnahme ist am 04.05.2023 eingegangen:

„Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2023 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 

        Die Planung, der Bau und die Gestaltung der insgesamt zehn Über- und Unterführungen am Autobahnkreuz Fürth/Erlangen folgte dem Prinzip der maximalen Transparenz, um insbesondere die Verkehrssicherheit in diesem stark befahrenen Autobahnkreuz zu erhöhen. Soweit technisch möglich, wurden die Überführungen stützenfrei als Bogenbrücken konzipiert. Dem eigentlichen mittigen Kreuzungsbauwerk fehlt jedoch dieses Gestaltungselement. Um das Gestaltungselement auf dem Kreuzungsbauwerk A 73/A3 weiterzuführen, wurde der Bogen durch je 11 Lichtstelen pro Fahrbahn auf der A73 nachempfunden. Durch dieses Gestaltungselement reiht sich das Kreuzungsbauwerk A3/A73 in die Gesamtgestaltung der Bögen ein. Teil des Gestaltungskonzepts des AK Fürth/Erlangen ist somit die Beleuchtung der Stelen des Kreuzungsbauwerks A3/A73. Dadurch wird diese Landmarke auch bei Dunkelheit wahrgenommen. Sowohl das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als auch das bayerische Staatministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die Stadt Erlangen hat diese Illumination befürwortet.

 

        Im unmittelbaren Umfeld des Autobahnkreuzes besteht eine erhebliche „Licht-Vorbelastung“ durch die vorhandene Siedlungs- und Gewerbebebauung, sowie durch ein nächtliches, vom Kfz-Verkehr erzeugtes, Leuchtband. Eine Verschlechterung für die Insektenfauna ist daher nicht zu befürchten. Dennoch wurde bei der Auswahl der Beleuchtungsanlage strikt darauf geachtet, dass die Illumination der Bögen dezent ausfällt und keine Blendwirkung erzeugt. Es wurden modernste energieeffiziente warmweiß leuchtende LED-Lichtkörper entsprechend moderner Straßenbeleuchtungen mit einem Lichtstrom von ca. 3000 lm gewählt. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erzeugt die gewählte Lichtstärke nur eine vernachlässigbare Anlockwirkung auf Insekten.

 

        Darüber hinaus ist die Beleuchtungsanlage mit der tageslichtabhängigen Steuerung der städtischen Straßenbeleuchtung gekoppelt. So wird in der helleren und wärmeren Jahreszeit die Beleuchtung auf das Minimum reduziert. Aufgrund der sehr geringen Anschlussleistung von nur 38 Watt würde der Aufwand für die Umstellung der Beleuchtung des Kreuzungsbauwerks A73 / A3 das mögliche Einsparpotential voraussichtlich übersteigen. Es ist daher von Seiten der Autobahn GmbH nicht beabsichtigt die derzeitige Einstellung der Beleuchtungsanlage zu ändern.“

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag 020/2023 der SPD Stadtratsfraktion vom 07.03.2023