Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Anfrage (Stadtrat): Änderung der zulässigen Schirmgrößen in der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt
Vorlage
610.3/060/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Bezugnehmend auf den Protokollvermerk vom 27.04.2023 „Innenstadtentwicklung Erlangen - Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt“ (vgl. Anhang) nimmt das Amt für Stadtplanung und Mobilität (Amt 61), nach Rücksprache mit der Wirtschaftsförderung (WA), dem Bürgeramt (33) sowie einem Interessenvertreter der Gastronomie wie folgt Stellung:

 

1.    Eine Standardgröße von Schirmen gibt es aus Sicht der Verwaltung nicht. Die Wahl der Größe sollte sich an den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der jeweiligen Standorte orientieren.

 

2.    Aus gestalterischer Sicht sollten die Schirme im Innenstadtbereich möglichst klein gehalten werden, da sie in der Regel eine große Raumwirkung haben. Durch die Größe der Schirme soll eine angemessene Proportionalität zum städtischen Raum gewährleistet und eine dominante Wirkung der Schirme vermieden werden. Im Vordergrund steht dabei stets die harmonische Integration der Schirme in das Stadtbild.

 

3.    Die Vorgabe zur Größe der Schirme in der Richtlinie stellt lediglich ein Richtmaß dar. Bei der Bewertung fließen immer auch die individuellen Gegebenheiten des Standorts ein. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von den Vorgaben möglich.

 

4.       Schirme, die bereits als unbefristete Sondernutzung genehmigt wurden, bleiben von der Neuauflage der Richtlinie unberührt.

 


Anlagen:

- Protokollvermerk aus der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen; Tagesordnungspunkt 17