Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Bezugnehmend
auf den Protokollvermerk vom 27.04.2023 „Innenstadtentwicklung Erlangen -
Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt“
(vgl. Anhang) nimmt das Amt für Stadtplanung und Mobilität (Amt 61), nach
Rücksprache mit der Wirtschaftsförderung (WA), dem Bürgeramt (33) sowie einem Interessenvertreter
der Gastronomie wie folgt Stellung:
1. Eine Standardgröße von Schirmen
gibt es aus Sicht der Verwaltung nicht. Die Wahl der Größe sollte sich an den
individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der jeweiligen Standorte
orientieren.
2. Aus gestalterischer Sicht sollten
die Schirme im Innenstadtbereich möglichst klein gehalten werden, da sie in der
Regel eine große Raumwirkung haben. Durch die Größe der Schirme soll eine
angemessene Proportionalität zum städtischen Raum gewährleistet und eine
dominante Wirkung der Schirme vermieden werden. Im Vordergrund steht dabei
stets die harmonische Integration der Schirme in das Stadtbild.
3. Die Vorgabe zur Größe der Schirme
in der Richtlinie stellt lediglich ein Richtmaß dar. Bei der Bewertung fließen
immer auch die individuellen Gegebenheiten des Standorts ein. In begründeten
Einzelfällen sind Ausnahmen von den Vorgaben möglich.
4.
Schirme, die bereits als unbefristete Sondernutzung genehmigt wurden,
bleiben von der Neuauflage der Richtlinie unberührt.
Anlagen:
- Protokollvermerk aus der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen; Tagesordnungspunkt 17