1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Antrag 165/2022 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
|
Der gegenständliche Antrag fordert, der Verwaltung eine Messmethode an
die Hand zu geben, die es ermöglicht, den Kosten von zu beschließenden,
„klimaschonenden“ Maßnahmen, die hierdurch erzielte CO2-Einsparung
quantifiziert gegenüberzustellen.
Idealerweise sollen in einer Kosten-Nutzen-Relation die Kosten der zu
beschließenden Maßnahme bezogen werden auf
a) die mit der Maßnahme
insgesamt eingesparte Menge an CO2-Emmissionen,
b) die durch die Maßnahme
pro Jahr eingesparten CO2-Emissionen sowie
c) eine einzelne, durch
die Umsetzung der Maßnahme eingesparte Tonne (1.000 kg) von CO2-Emissionen.
Zu dem idealtypischen Ansatz ist festzustellen, dass die Kosten einer
zu beschließenden Maßnahme, etwa Fahrzeugbeschaffung, bestenfalls unscharf in
solche Kostenanteile gesplittet werden können, die für die Maßnahme an sich
entstehen und solche, die gesondert, für eine dadurch erzielte CO2-Emmissions-Einsparung
aufgewendet werden. Noch deutlicher bestehen solche Unschärfen bei der
Berechnung von CO2-Vermeidungskosten etwa der Beschaffung von
Mobiliar oder Dienstkleidung. Dies wurde auch im Rahmen der Beteiligung der
Stadt Erlangen am Forschungsprojekt des „Instituts für Systemische
Energieberatung (ISE)“ der Hochschule Landshut bestätigt.
Weiter hat der vorliegende Antrag zum Ziel, „… vor dem Hintergrund
zunehmend angespannter Haushaltslagen … Maßnahmen zu priorisieren und bevorzugt
diejenigen zu beschließen, welche den maximalen Klimaschutzeffekt pro
eingesetztem Euro ergeben, …“
Dieses Ziel kann allein durch eine Weiterentwicklung der Klima-Checks
der Beschlussvorlagen nicht erreicht werden. Vielmehr bräuchte es hierzu einen
Priorisierungsprozess, ähnlich dem im Stellenplanantragsverfahren. Die
quantifizierte Berechnung der CO2-Einsparung der zu beschließenden Maßnahme und
der damit verbundenen Kosten ist hierfür nur die erste, notwendige
Voraussetzung am Prozessbeginn. Anschließend müssten alle zu beschließenden,
positiv klimarelevanten Maßnahmen nebeneinandergestellt, verglichen und nach
ihren jeweiligen Kosten-Nutzen-Relationen priorisiert werden. Die
Kommunalverwaltung wäre mit einem solchen Prozess durch den erforderlichen
zeitlichen und personellen Aufwand weit überfordert.]
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Beteiligung der Stadt Erlangen am Forschungsprojekt des „Instituts
für Systemische Energieberatung (ISE)“ der Hochschule Landshut führte zur
Bereitstellung der web-basierten Klimacheck-Anwendung „Klima+“.
„Klima+“ bietet, neben der Bewertung von baulichen Maßnahmen,
Berechnungsmöglichkeiten im Bereich der Mobilität und der allgemeinen
Verwaltung, wenn auch in beschränktem Umfang. Im Anwendungsbereich Mobilität
können nur Beschaffungen im Fuhrpark und die Auswirkung von
Geschwindigkeitsbegrenzungen bewertet werden. Im Bereich der allgemeinen
Verwaltung ist die klimarelevante Auswirkung der Beschaffung von Druckern oder
etwa Papiers auswertbar.
Diese Ergebnisse sind vor dem Hintergrund des mittlerweile auf allen
Handlungsfeldern der Erlanger Stadtverwaltung real umgesetzten Priorität des
Klimaschutzes weitgehend obsolet.
Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von „Klima+“ durch die Uni
Landshut ist derzeit nicht absehbar. Die Hochschule beabsichtigt, das Tool an
einen gewerblichen Betreiber zu verkaufen.
Die von „Klima+“ für den Baubereich erzeugbaren Berechnungsergebnisse
wären grundsätzlich für das Gebäudemanagement, Amt 24, nutzbar. In diesem
Sektor hat sich die Stadtverwaltung jedoch für die xls.-Anwendung
„Sanierungsfahrplan“ des Heidelberger Instituts für Energie- und
Umweltforschung (IFEU) entschieden.
Zur grundsätzlichen Aufgabe der Weiterentwicklung der Klimachecks in
Beschlussvorlagen als Bestandteil der 52 Sofortmaßnahmen, bzw. des Ziels
„Klimaneutrale Verwaltung vor 2030“ im Rahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch,
wird in einer gesonderten Vorlage berichtet werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Ergebnisse aus „Sanierungsfahrplan“ des IFEU sind, neben ihrer
Entscheidungsrelevanz für eine klimaschonende Durchführung von
Gebäudesanierungen im Einzelfall, vor allem für den „Klimahaushalt“ (Maßnahme
Nr. S 3 des Fahrplans Klima-Aufbruch), unentbehrlich. Nur daraus können die für
die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität erforderlichen Kosten von
baulichen Investitionen berechnet und prognostiziert werden.
Die Anwendung „Sanierungsfahrplan“ ermöglicht die CO2- und kostenrelevante Auswertung unterschiedlicher baulicher Maßnahmen an städtischen Gebäuden. Es können sowohl Einzelmaßnahmen, wie Ausbau mit PV, Heizkesseltausch, Beleuchtungsumrüstung, Fernwärmeanschluss, als auch energetische Gesamtsanierungen und Neubauten betrachtet werden. Auch eine Vorabbewertung künftig, bis hin zum Jahr 2030 erforderlicher Sanierungen ist möglich. Diese Vorausschau bildet die Grundvoraussetzung für die Aufstellung des Klimahaushalts. Die Anwendung steht GME seit Februar 2023 zur Verfügung. Fehlende personelle Ressourcen verhindern bisher die Nutzung des Tools. Im 4. Quartal 2023 soll mittels der Anwendung die Aufstellung des Klimahaushalts begonnen werden.
Quantifizierte CO2-Einsparung und darauf bezogene, entstehende Kosten können derzeit in anderen als den baulichen Beschlussvorlagen von GME nicht berechnet werden. Die oben genannte, bevorstehende Vorlage zur grundsätzlichen Weiterentwicklung der Klima-Checks in Beschlussvorlagen wird dazu weitere Ausführungen enthalten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag Nr. 165/2022 der FDP, CSU und Freien Wähler