Betreff
Klima-Checks der Beschlussvorlagen um CO2-Bilanz ergänzen - Fraktionsantrag Nr. 165/2022 vom 29.09.2022 der FDP, CSU und Freien Wähler
Vorlage
31/195/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Antrag 165/2022 ist hiermit bearbeitet.

 

 

 


1.         Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

Der gegenständliche Antrag fordert, der Verwaltung eine Messmethode an die Hand zu geben, die es ermöglicht, den Kosten von zu beschließenden, „klimaschonenden“ Maßnahmen, die hierdurch erzielte CO2-Einsparung quantifiziert gegenüberzustellen.

Idealerweise sollen in einer Kosten-Nutzen-Relation die Kosten der zu beschließenden Maßnahme bezogen werden auf

a)         die mit der Maßnahme insgesamt eingesparte Menge an CO2-Emmissionen,

b)         die durch die Maßnahme pro Jahr eingesparten CO2-Emissionen sowie

c)         eine einzelne, durch die Umsetzung der Maßnahme eingesparte Tonne (1.000 kg) von CO2-Emissionen.

 

Zu dem idealtypischen Ansatz ist festzustellen, dass die Kosten einer zu beschließenden Maßnahme, etwa Fahrzeugbeschaffung, bestenfalls unscharf in solche Kostenanteile gesplittet werden können, die für die Maßnahme an sich entstehen und solche, die gesondert, für eine dadurch erzielte CO2-Emmissions-Einsparung aufgewendet werden. Noch deutlicher bestehen solche Unschärfen bei der Berechnung von CO2-Vermeidungskosten etwa der Beschaffung von Mobiliar oder Dienstkleidung. Dies wurde auch im Rahmen der Beteiligung der Stadt Erlangen am Forschungsprojekt des „Instituts für Systemische Energieberatung (ISE)“ der Hochschule Landshut bestätigt.

 

Weiter hat der vorliegende Antrag zum Ziel, „… vor dem Hintergrund zunehmend angespannter Haushaltslagen … Maßnahmen zu priorisieren und bevorzugt diejenigen zu beschließen, welche den maximalen Klimaschutzeffekt pro eingesetztem Euro ergeben, …“

Dieses Ziel kann allein durch eine Weiterentwicklung der Klima-Checks der Beschlussvorlagen nicht erreicht werden. Vielmehr bräuchte es hierzu einen Priorisierungsprozess, ähnlich dem im Stellenplanantragsverfahren. Die quantifizierte Berechnung der CO2-Einsparung der zu beschließenden Maßnahme und der damit verbundenen Kosten ist hierfür nur die erste, notwendige Voraussetzung am Prozessbeginn. Anschließend müssten alle zu beschließenden, positiv klimarelevanten Maßnahmen nebeneinandergestellt, verglichen und nach ihren jeweiligen Kosten-Nutzen-Relationen priorisiert werden. Die Kommunalverwaltung wäre mit einem solchen Prozess durch den erforderlichen zeitlichen und personellen Aufwand weit überfordert.]

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Beteiligung der Stadt Erlangen am Forschungsprojekt des „Instituts für Systemische Energieberatung (ISE)“ der Hochschule Landshut führte zur Bereitstellung der web-basierten Klimacheck-Anwendung „Klima+“.

„Klima+“ bietet, neben der Bewertung von baulichen Maßnahmen, Berechnungsmöglichkeiten im Bereich der Mobilität und der allgemeinen Verwaltung, wenn auch in beschränktem Umfang. Im Anwendungsbereich Mobilität können nur Beschaffungen im Fuhrpark und die Auswirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen bewertet werden. Im Bereich der allgemeinen Verwaltung ist die klimarelevante Auswirkung der Beschaffung von Druckern oder etwa Papiers auswertbar.

Diese Ergebnisse sind vor dem Hintergrund des mittlerweile auf allen Handlungsfeldern der Erlanger Stadtverwaltung real umgesetzten Priorität des Klimaschutzes weitgehend obsolet.

 

Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von „Klima+“ durch die Uni Landshut ist derzeit nicht absehbar. Die Hochschule beabsichtigt, das Tool an einen gewerblichen Betreiber zu verkaufen.

 

Die von „Klima+“ für den Baubereich erzeugbaren Berechnungsergebnisse wären grundsätzlich für das Gebäudemanagement, Amt 24, nutzbar. In diesem Sektor hat sich die Stadtverwaltung jedoch für die xls.-Anwendung „Sanierungsfahrplan“ des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU) entschieden.

 

Zur grundsätzlichen Aufgabe der Weiterentwicklung der Klimachecks in Beschlussvorlagen als Bestandteil der 52 Sofortmaßnahmen, bzw. des Ziels „Klimaneutrale Verwaltung vor 2030“ im Rahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch, wird in einer gesonderten Vorlage berichtet werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Ergebnisse aus „Sanierungsfahrplan“ des IFEU sind, neben ihrer Entscheidungsrelevanz für eine klimaschonende Durchführung von Gebäudesanierungen im Einzelfall, vor allem für den „Klimahaushalt“ (Maßnahme Nr. S 3 des Fahrplans Klima-Aufbruch), unentbehrlich. Nur daraus können die für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität erforderlichen Kosten von baulichen Investitionen berechnet und prognostiziert werden.

 

      Die Anwendung „Sanierungsfahrplan“ ermöglicht die CO2- und kostenrelevante Auswertung unterschiedlicher baulicher Maßnahmen an städtischen Gebäuden. Es können sowohl Einzelmaßnahmen, wie Ausbau mit PV, Heizkesseltausch, Beleuchtungsumrüstung, Fernwärmeanschluss, als auch energetische Gesamtsanierungen und Neubauten betrachtet werden. Auch eine Vorabbewertung künftig, bis hin zum Jahr 2030 erforderlicher Sanierungen ist möglich. Diese Vorausschau bildet die Grundvoraussetzung für die Aufstellung des Klimahaushalts. Die Anwendung steht GME seit Februar 2023 zur Verfügung. Fehlende personelle Ressourcen verhindern bisher die Nutzung des Tools. Im 4. Quartal 2023 soll mittels der Anwendung die Aufstellung des Klimahaushalts begonnen werden.

      Quantifizierte CO2-Einsparung und darauf bezogene, entstehende Kosten können derzeit in anderen als den baulichen Beschlussvorlagen von GME nicht berechnet werden. Die oben genannte, bevorstehende Vorlage zur grundsätzlichen Weiterentwicklung der Klima-Checks in Beschlussvorlagen wird dazu weitere Ausführungen enthalten.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Fraktionsantrag Nr. 165/2022 der FDP, CSU und Freien Wähler