Betreff
EB77 - Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2023
Vorlage
771/020/2023
Aktenzeichen
I/EB77-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2023.

 

Entwicklung des Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2023

Zum 30.06.2023 besteht ein Überschuss i.H.v. +74 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender Daten)

Während sich das Ergebnis zum Halbjahr noch positiv darstellt, kann für den weiteren Verlauf noch keine Prognose getroffen werden. Dies hängt u.a. vom Witterungsverlauf und den damit verbundenen Auswirkungen auf Stadtgrün und den Winterdienst ab. Die im Tarifabschluss für 2023 vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wirken sich in den beim EB77 stark vertretenen unteren Entgeltgruppen prozentual stärker aus als in anderen Bereichen der Stadtverwaltung.

Erhebliche Kostensteigerungen sind auch bei den Pensionsrückstellungen zu erwarten (3 zusätzliche Beamte). Auch beim Sachaufwand bestehen z.T. noch große Schwankungsbreiten in verschiedenen Bereichen.

Investitionen / Finanzplan

Die Ausgaben für Sachanlagen liegen noch hinter dem Plan zurück (die u.a. Investitionen beruhen im Wesentlichen auf Ermächtigungen des Vorjahres). In allen Bereichen sind nach wie vor massive Lieferverzögerungen festzustellen, in Teilbereichen werden nicht einmal mehr Angebote abgegeben. Aktuell wird am Betriebsstandort der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur angegangen; bis zum Jahresende sollen 19 zusätzliche Lademöglichkeiten im Umgriff der Pforte und der Fahrzeughalle entstehen (ein Förderbescheid liegt vor).

Die eigentlich geplante Großkehrmaschine mit Brennstoffzellenantrieb (BEV mit Range-Extender auf H2-Basis) wird hingegen voraussichtlich nicht beschafft werden können, da die bislang vorgestellte Studie über einen sehr langen Radstand verfügt und keinerlei Möglichkeiten für einen Wechselaufbau (Winterdienst) bietet. Dies wird aber seitens des Fachbereichs gefordert, sodass voraussichtlich doch wieder eine Großkehrmaschine mit Diesel-Antrieb beschafft wird (Doppelnutzung im Winterdienst, kurzer Radstand für den Einsatz in der Stadt). Das batterie-elektrische Abfallsammelfahrzeug mit Range-Extender auf H2-Basis wird hingegen lt. aktueller Absprache mit dem Hersteller im November 2023 im Betrieb eintreffen und dann in Betrieb gehen.

 


Anlagen: