Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung
Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und
das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu
unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01. bis
30.06.2023.
Entwicklung des
Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2023
Zum 30.06.2023 besteht ein
Überschuss i.H.v. +74 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender Daten)
Während sich das Ergebnis zum Halbjahr noch positiv darstellt, kann
für den weiteren Verlauf noch keine Prognose getroffen werden. Dies hängt u.a.
vom Witterungsverlauf und den damit verbundenen Auswirkungen auf Stadtgrün und
den Winterdienst ab. Die im Tarifabschluss für 2023 vereinbarten
Inflationsausgleichszahlungen wirken sich in den beim EB77 stark vertretenen
unteren Entgeltgruppen prozentual stärker aus als in anderen Bereichen der
Stadtverwaltung.
Erhebliche Kostensteigerungen sind auch bei den
Pensionsrückstellungen zu erwarten (3 zusätzliche Beamte). Auch beim
Sachaufwand bestehen z.T. noch große Schwankungsbreiten in verschiedenen
Bereichen.
Investitionen / Finanzplan
Die Ausgaben für Sachanlagen liegen noch
hinter dem Plan zurück (die u.a. Investitionen beruhen im Wesentlichen auf
Ermächtigungen des Vorjahres). In allen Bereichen sind nach wie vor massive
Lieferverzögerungen festzustellen, in Teilbereichen werden nicht einmal mehr
Angebote abgegeben. Aktuell wird am Betriebsstandort der weitere Ausbau der
Ladeinfrastruktur angegangen; bis zum Jahresende sollen 19 zusätzliche
Lademöglichkeiten im Umgriff der Pforte und der Fahrzeughalle entstehen (ein
Förderbescheid liegt vor).
Die eigentlich geplante Großkehrmaschine mit
Brennstoffzellenantrieb (BEV mit Range-Extender auf H2-Basis) wird hingegen
voraussichtlich nicht beschafft werden können, da die bislang vorgestellte
Studie über einen sehr langen Radstand verfügt und keinerlei Möglichkeiten für
einen Wechselaufbau (Winterdienst) bietet. Dies wird aber seitens des
Fachbereichs gefordert, sodass voraussichtlich doch wieder eine
Großkehrmaschine mit Diesel-Antrieb beschafft wird (Doppelnutzung im
Winterdienst, kurzer Radstand für den Einsatz in der Stadt). Das
batterie-elektrische Abfallsammelfahrzeug mit Range-Extender auf H2-Basis wird
hingegen lt. aktueller Absprache mit dem Hersteller im November 2023 im Betrieb
eintreffen und dann in Betrieb gehen.
Anlagen: