(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gem.
§ 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.
Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2022 weist in der Gewinn-
und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von +128.362,86 € aus.
Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 675.878,28 € ergibt sich
damit ein Ergebnis i.H.v. 804.241,14 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
Der Jahresabschluss 2022 des EB 77 wurde gem.
§ 25 EBV im Mai/Juni 2023 aufgestellt.
Er enthält.
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Anlage: Erfolgsübersicht nach
Geschäftsbereichen
Die
Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte gem. Beschluss des
Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft und wurde im Mai/Juni 2023 durchgeführt.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den
Jahresabschluss 2022 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).
Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im
Wirtschaftsjahr 2022 etwas verbessert; dies ist insbesondere auf die veränderte
Zuordnung von Pensionsleistungen seitens der Stadtverwaltung zurückzuführen.
Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt
14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 22.
November 2023.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 soll gem. §
9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am
30. November 2023 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der
Betriebssatzung
(Werkleitung und Oberbürgermeister)
-
Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 25. Juli 2023
- Behandlung im Revisionsausschuss am 22. November 2023
-
Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 30. November 2023
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen: siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH
Anlagen:
Anlage 1:
EB77 Bilanz und GuV 2022
Anlage 2: EB77 Jahresabschluss 2022 mit Prüfbericht der Dr. Storg GmbH (für Mitglieder des Werkausschusses EB77 und des Stadtrats)