Betreff
Neuwahl des Jugendparlamentes
Vorlage
13-1/014/2023
Aktenzeichen
OBM/13-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Jugendparlament ist alle zwei Jahre zu wählen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Wahlberechtigt und kandidieren können alle Jugendliche, die zum Wahlzeitpunkt zwischen 12 und 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Erlangen haben.

 

Oberbürgermeister Florian Janik hat als „klassischen“ Wahlzeitraum die Woche vom 16. bis 20. Oktober festgelegt. In dieser Woche wird es Wahllokale geben in der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings, im Rathaus und wenn möglich in allen relevanten Schulen. Die Einrichtung weiterer Wahllokale ist noch in der Abstimmung. Neben der „klassischen“ Wahlwoche wird es Wahllokale geben während des Kinder- und Jugendgipfels vom 29. September bis 1. Oktober sowie bei der U18 Wahl auf dem Hugenottenplatz am 6. Oktober.

 

Gewählt werden kann an den genannten Tagen mittels Wahlzettel in den Wahllokalen. Alternativ können die Stimmen in der „klassischen“ Wahlwoche vom 16. bis 20. Oktober auch online abgegeben werden. Die Wahlberechtigten erhalten per Brief Anfang Oktober einen Aufruf, zur Wahl zu gehen. Dieser Aufruf beinhaltet eine Übersicht über die Wahllokale sowie die Zugangsdaten zur Onlinewahl. 

 

Die wahlberechtigten Jugendlichen erhalten im Juli ein Anschreiben, in welchem Sie aufgerufen werden, für die Wahl zu kandidieren. Hierfür wird es ein Onlineformular geben.

 

Um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen,

-       gibt es neben der Wahl in Wahllokalen auch die Möglichkeit, online zu wählen

-       möchte das Jugendparlament in den Schulen für die Wahl werben

-       wird über die Ströer Infotafeln geworben

-       macht der Stadtjugendring Werbung

-       macht das Jugendparlament über seine Social Media Kanäle Werbung

-       werden die Dienststellen gebeten, über ihre Netzwerke für die Stimmabgabe zu werben.

 


Anlagen: