Betreff
OU Eltersdorf: Beschlussvorlage zur Umstufung - Fraktionsanträge 165/2021 + 211/2021
Vorlage
66/185/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

1.    Das abgestimmte Umstufungskonzept wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt die in der Begründung dargestellten weiteren Schritte

 

1. Abstimmung einer Umstufungsvereinbarung,

2. Einstellung des Planfeststellungsverfahren OU Eltersdorf,

3. Rückgabe der Plangenehmigung für die Brückenverbreiterung aus dem Planfeststellungsbeschluss der DB Netz AG

 

zu veranlassen.

 

 

3.    Die Fraktionsanträge 165/2021 und 211/2021 sind hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Das Planungsziel zur verkehrlichen Entlastung von Eltersdorf soll trotz der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der Ortsumgehung Eltersdorf soweit als möglich erreicht werden. Die derzeit durch Eltersdorf verlaufende Staatsstraße St 2242 soll deshalb zur Ortsstraße abgestuft und die Staatsstraße St 2242 künftig unmittelbar an die Bundesautobahn A 73 über die BAB-Anschlussstelle „Eltersdorf“ geführt werden.

      Im Zuge der Abstufung der Ortsdurchfahrt durch Eltersdorf sind zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geplant, die sowohl die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs reduzieren, als auch eine Entlastung des Durchgangsverkehrs nach sich ziehen werden.
Die Maßnahmen lassen sich dabei in drei Kategorien gliedern, deren Umsetzung in Abhängigkeit des entsprechenden Planungs- und Bauaufwands ab 2024 (kurzfristig), ab 2025 (mittelfristig) bzw. ab 2026 (langfristig) möglich ist.
Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen die Verbreiterung des Geh- und Radweges in der Fürther Straße, in dessen Zuge barrierefreie Buskaps an den Haltestellen „Weidenweg“ und „Am Kreuzstein“, sowie eine Querungshilfe am Lindenweg, sowie eine am nördlichen Ortseingang von Eltersdorf gebaut werden und eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben werden. Weiterhin ist ein Radverkehrsangebot in Eltersdorf jeweils zum Egidienplatz hin geplant. Die genaue Ausgestaltung wird von der Stadtverwaltung in Abhängigkeit der Ergebnisse einer aktuell durchgeführten Verkehrszählung festgelegt. Die beiden Lichtsignalanlagen an der Mendelstraße und am Regnitzweg können im Zuge der Sanierung im nächsten Jahr zu Pförtnerampeln umfunktioniert werden. Hierbei sind unterschiedliche Modelle denkbar, die jedoch längere Wartezeiten auch für aus Eltersdorf ausfahrende Kfz bedeuten sowie den Einbau von Schleifen zur Verkehrsüberwachung erforderlich machen. Eine mögliche Umsetzung ist derzeit in Ausarbeitung.
Als mittelfristige Maßnahme ist ein Durchfahrtsverbot für den Schwerverkehr zwischen dem Pestalozziring und der Eltersdorfer Straße geplant. Der Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet Pestalozziring muss deshalb nach Osten ausfahren. Dies soll durch entsprechende Beschilderung und Teilaufpflasterung deutlich gemacht werden.

      Der Umbau des Egidienplatzes zu einem Kreisverkehr erfolgt voraussichtlich ab 2025, sodass eine Fertigstellung im Jahr 2026 angestrebt wird. Hierbei wird die Zufahrt aus der Weinstraße zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Pflasterung und eine Engstelle in diesem Zufahrtsbereich sorgen für eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung.
Das neue Nahversorgungszentrum am S-Bahn-Halt Eltersdorf soll durch einen weiteren Kreisverkehr an die Weinstraße angebunden werden. Hierbei ist ebenfalls ein Durchfahrtsverbot für den Lieferverkehr nach Westen zur Eltersdorfer Straße, analog zur Regelung am Pestalozziring, vorgesehen.
Die letzte Maßnahme stellt der Umbau der Autobahnauffahrt südlich von Eltersdorf dar. Diese liegt nicht in der Baulast der Stadt, sodass hier mit der längsten Umsetzungsdauer (ab 2026) zu rechnen ist.
Aktuell sind seitens der Stadtverwaltung drei Varianten denkbar, die eine richtungsbezogene Zuflussdosierung ermöglichen und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden sollen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Entsprechend dem Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 17.05.2022 wurde von der Stadt Erlangen in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken ein Umstufungskonzept zur Abstufung der Ortsdurchfahrt Eltersdorf und der Anpassung des vorhandenen Staatsstraßennetzes erarbeitet.

 

Im Wesentlichen beinhaltet das abgestimmte Umstufungskonzept folgende Änderungen – siehe Anlage 1:

·      Die St 2242 soll nicht mehr wie bisher durch den Ortskern von Eltersdorf führen, sondern über das übergeordnete Straßennetz.

·      Die Kreisstraße ER 5 wird zwischen der St 2242 und der BAB A 73, Anschlussstelle Eltersdorf, zur St 2242 aufgestuft.

·      Die St 2242 wird zwischen der Kreuzung der Kreisstraße ER 5 südlich von Eltersdorf und der Verknüpfung mit der St 2244 in Erlangen-Bruck zur Gemeindeverbindungs-/ Ortsstraße abgestuft.

·      Das Teilstück der St 2242 zwischen Erlangen-Bruck und dem Anschluss an die B 4 wird zur
St 2244 umbenannt.

·      Weiterhin wird die Kreisstraße ER 3 (Weinstraße zwischen der Eltersdorfer Straße und dem Anschluss an die B 4) zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Abstimmung einer Umstufungsvereinbarung:

 

Basierend auf diesem Umstufungskonzept ändert sich in einigen Straßenabschnitten auch die Zuständigkeit für die Bau- und Unterhaltslast der Verkehrsflächen. Die bisherige Kreisstraße (Stadt Erlangen) geht als Staatsstraße in die Bau- und Unterhaltslast des Freistaates Bayern über. Dies wird in einer sog. „Umstufungsvereinbarung“ vereinbart. In diesem Kontext werden auch die notwendigen Maßnahmen für den Übergang der Straßenbaulast mit dem Freistaat Bayern vereinbart.

 

 

 

 

Einstellung des Planfeststellungsverfahren und Auflösung der Sonderbaulastvereinbarung:

 

Die Verwaltung wird bei der Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, beantragen, das derzeit ruhende Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Eltersdorf einzustellen.  Die mit dem Freistaat Bayern geschlossene Sonderbaulastvereinbarung zur Straßenbaulast an der Umfahrung Eltersdorf wird beendet.

 

Rückgabe der Plangenehmigung für die Verbreiterung der Überführung der Kreisstraße ER5

 

Außerdem wird die Verwaltung der Regierung von Mittelfranken und der DB Netz AG mitteilen, dass der Plangenehmigungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 25.10.2017 für die Verbreiterung der Überführung der ehemaligen Kreisstraße ER 5 aufgrund der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur OU Eltersdorf hinfällig ist und somit das Bauwerk gemäß Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 30.10.2009 ausgeführt werden kann.

 

Die o.g. Entscheidungen sind dringend notwendig, da weitere in diesem Bereich laufende überörtliche Projekte der DB Netz AG an dieser eine Planungssicherheit benötigen. Entsprechende Anfragen liegen der Verwaltung bereits vor, konnten bislang jedoch noch nicht beantwortet werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1: Umstufungskonzept Übersichtskarte

     Anlage 2: Fraktionsantrag 165/2021

                Anlage 3: Fraktionsantrag 211/2021