Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 088/2023 der Grünen Liste-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Verkehrsberuhigte Bereiche sind
Verkehrsflächen ohne Fahrbahn und Gehweg, in denen die verschiedenen
Verkehrsarten miteinander gemischt werden. Um hier die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten, ist die Schrittgeschwindigkeit normiert worden und um das
Mischprinzip zu gewährleisten, dürfen Fußgänger die gesamte Straßenbreite
nutzen und Kinder auf der gesamten Breite spielen.
Daraus folgt, dass der Verkehrsberuhigte Bereich eine besondere Gestaltung
benötigt. Regelmäßig ist der Verkehrsberuhigte Bereich niveaugleich auszubauen
und es ist durch besondere Gestaltungselemente sicherzustellen, dass der
Verkehrsteilnehmer erfährt, dass er einen besonderen Bereich befährt.
Gleichzeitig soll der Fußgänger sich in dem Bereich wohl fühlen. Hierzu ist
mindestens ein „Tor“ zu schaffen. Um die Geschwindigkeit zu dämpfen, wird
grundsätzlich gefordert, dass in regelmäßigen Abständen Einengungen angelegt
werden. Dies ist gerade in der Innenstadt schwierig. Nachdem die Anordnung der
Einengungen die Durchfahrt von Lkws erlauben muss, ist grundsätzlich
festzuhalten, dass dort ein Pkw auch problemlos Geschwindigkeiten von bis zu
25/ 30 Km/h erreichen kann. Daneben bremst insbesondere die Anwesenheit von
Fußgängern die Geschwindigkeit, Flächen wie zum Beispiel für den Fußgänger mit
Pfosten abgetrennte Bereiche sind dabei abzulehnen.
Es bleibt aber festzuhalten, dass Verkehrsberuhigte Bereiche nicht zu groß sein
dürfen und bauliche Einengungen zwingend notwendig sind. Ohne diese wird ein
Verkehrsberuhigter Bereich nicht funktionieren.
Für den Bestand gibt es nur wenige aufwandsarme und schnell ausführbare
Möglichkeiten. Der Pkw-Verkehr muss mit Einengungen zu Kurvenfahrten gezwungen
werden und der Fußgänger muss sich in den Einengungen den Straßenraum mit dem
Auto teilen. Hierbei ist der Einsatz von mobilem Grün denkbar oder ein
versetztes Parken durch die Anordnung von Parkplätzen in der Straßenmitte
anstatt am Rand, die den Kraftfahrer zu Kurvenfahrten zwingen.
Weiterhin können wechselnde Bodenbeläge die Aufmerksamkeit erhöhen und führen
durch das haptische Feedback zu geringeren Geschwindigkeiten. Aufpflasterungen,
insbesondere mit Kopfsteinpflaster sind jedoch abzulehnen, da die
Lärmbelästigung für die Anwohner zu hoch ist.
Bodenschwellen sind auf der Fahrbahn gemäß § 32 StVO grundsätzlich nicht
zulässig.
Hierzu wäre für jeden
Verkehrsberuhigten Bereich eine gesonderte Planung notwendig, für die derzeit
in der Verwaltung keine Personalkapazitäten vorhanden sind.
Anzumerken ist, dass eine vollständige Durchsetzung der Schrittgeschwindigkeit
nicht möglich ist. Es können hiermit nur Geschwindigkeitsspitzen wirksam
verhindert werden und das Geschwindigkeitsniveau insgesamt gesenkt werden. Auch
regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen werden nicht das gewünschte Ergebnis
bringen. Zwar senken diese die Geschwindigkeit punktuell, sind aber in der
notwendigen Häufigkeit nicht leistbar und nicht sinnvoll, da in
Verkehrsberuhigten Bereichen fast nur Anwohner fahren und diese den Standort
der Geschwindigkeitsmessung schnell kennen. Zudem liegen naturgemäß die
Prioritäten der Geschwindigkeitsüberwachung auf Straßen, in denen das
Gefährdungspotential höher ist (aufgrund höherer Fahrgeschwindigkeiten).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 088/2023 der Grünen Liste-Fraktion