Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen – Ausbaustufe 4 Haltestellen „Wallenrodstraße“ , „Heinrich-Kirchner-Straße“ und „Bruck Kirche“
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA-Bau
Vorlage
66/184/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau von 5 Bushaltestellen

 

3 Lagepläne

M 1: 100

Unterlagen

2-2301.01.01 – 01.03 E

5 Regelquerschnittspläne

M 1:   50

Unterlagen

2-2301.04.01 – 04.05 E

 

wird zugestimmt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).

        Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind die Halte-stellen „Wallenrodstraße“, „Heinrich-Kirchner-Straße (West- und Ostseite)“ sowie „Bruck Kirche (West- und Ostseite)“ für 2024 vorgesehen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Basis der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wurden von der Verwaltung die Entwurfsplanungen für die Bushaltestellen „Wallenrodstraße“, „Heinrich-Kirchner-Straße“ und „Bruck Kirche“ erstellt.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

An der Haltestelle „Heinrich-Kirchner-Straße – Westseite“ wird das Oberflächenwasser der Warteflächen und des angrenzenden Radweges den Grünflächen mit den bestehenden Bäumen zugeleitet.

Die Warteflächen an der Haltestelle „Heinrich-Kirchner-Straße – Ostseite“ entwässern gemeinsam mit dem Radweg in die östlich liegende Grünfläche.

Durch den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle, muss ein Beleuchtungsmast versetzt werden. Die neue Leuchtstelle wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit beleuchtet. Grundsätzlich ist der Einsatz von modernen und hocheffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Das Dimmkonzept der Stadt Erlangen wird dabei umgesetzt.

 

An der Haltestelle „Wallenrodstraße“ wird das anfallende Oberflächenwasser der Wartefläche über eine Rinne der öffentlichen Grünfläche zugeführt.

 

Durch die zusätzliche Furt und dem Umbau zur Barrierefreiheit, sind im Bereich der Haltestellen „Bruck Kirche“ neue Masten mit Signalgebern zu setzen. Dafür sind entsprechende Tiefbauarbeiten für die Anbindung der neuen oder geänderten Signalgebern notwendig. Für die neuen Signalgeber werden dabei sehr energiesparende LED-Signalgeber verwendet, die den aktuellen Richtlinien und Vorschriften entsprechen.

 

Die Haltestelle „Bruck Kirche (Westseite)“ entwässert das anfallende Oberflächenwasser über Straßenabläufe in die Kanalisation.

 

An der Haltestelle „Bruck Kirche (Ostseite)“ wird das anfallende Oberflächenwasser der Wartefläche und des Gehweges soweit möglich den Baumstandorten zugeführt. Die verbleibenden Flächen entwässern in die Kanalisation.

 

Bei allen Bushaltestellen wurden die Potentiale für die Entsiegelungen und die Neupflanzung von Bäumen geprüft und in der Planung berücksichtigt. Bei den Haltestellen „Bruck Kirche“ werden zwei neue Baumstandorte und eine entsiegelte Grünfläche vorgesehen und bei der Haltestelle „Heinrich-Kirchner-Straße“ werden 4 neue Baumstandorte geplant und ein abgängiger Baum entfernt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch den BWA wird die Verwaltung den erforderlichen Fördermittelantrag bei der Regierung von Mittelfranken stellen. Da entsprechend des Schreibens des StMB vom 15.05.2023 die Fördersätze für die Infrastrukturförderung im ÖPNV angehoben wurden, ist jetzt mit einer Förderung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.
Der barrierefreie Ausbau der fünf genannten Haltestellen ist derzeit für das Jahr 2024 vorgesehen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.020.000 €

bei IPNr.: 541.6101

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

-       Die Größe der Verkehrsflächen ändert sich nur geringfügig, daher bleiben die Unterhaltskosten im Straßenbau konstant.

 

-       Lichtsignalanlagen:

-       Grünflächen:

 

ca. 250 €

ca. 600€

 

 

Korrespondierende Einnahmen

Zuwendungen nach BayGVFG in noch zu beziffernder Höhe

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 werden auf der IVP-Nr. 541.6101 für das HH Jahr 2024 in Höhe von 820.000 € zzgl. VE für 2025 in Höhe von 200.000€ angemeldet

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan

                Anlage 2 – 3 Lagepläne

                Anlage 3 – 5 Regelquerschnittspläne