Die Verwaltung wird beauftragt ein Sonderprogramm für die energieeffiziente Teilerneuerung der Straßenbeleuchtung vorzubereiten und die erforderlichen Investitionsmittel für die Jahre 2024 – 2030 im jeweiligen Investitionsplan anzumelden.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird entsprechend der festgelegten Priorität und unter Berücksichtigung sich ergebender Synergien vorgesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Erhöhung des Anteils der LED-Technik in der Straßenbeleuchtung ist erklärtes Ziel im Rahmen des Klima-Aufbruch. Der derzeitige Anteil liegt bei ca. 20 %.
Durch eine neue Änderungsverordnung der RoHS, einer Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ist nach dem aktuellen Stand, ab 2027 das Inverkehrbringen von NAV-Leuchten nicht mehr möglich. Hierdurch ist eine Ersatzbeschaffung von Leuchtmitteln für diese Technik nicht mehr möglich. Durch den aktuell sehr hohen Bestand an NAV-Leuchten von über 10.000 Leuchtstellen im Stadtgebiet und dem notwendigen Leuchtentausch alle 4 Jahre, ist die Umrüstung dringend erforderlich.
Weiterhin entspricht diese Maßnahme in der Zielsetzung auch dem Projekt VE5 (LED-Beleuchtung im Innen- und Außenbereich) der 52 Sofortmaßnahmen und wird maßgeblich zum Erfolg dieser Sofortmaßnahme beitragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Umrüstung der Leuchten auf die LED-Technik kann bei gleicher Lichtqualität die Leistungsaufnahme reduziert und damit Energie eingespart werden. Zudem ist eine Programmierung der Leuchten nach dem Erlanger Dimmprofil vorgesehen. Die Umrüstung soll anstelle des Leuchtmitteltausches erfolgen, um Personal- und Geräteaufwand, sowie Kosten zu minimieren. Die Umrüstung hat auch den Vorteil, dass in Zukunft kein Leuchtentausch im 4-jährigen Zyklus mehr erfolgen muss, womit künftig auch die Kosten für die Leuchtmittelbestellung und Leuchtmittelentsorgung entfallen. Zusätzlich kann mit neuen Optiken das Licht besser auf die gewünschten Bereiche verteilt werden. Das Programm dient auch dem Insektenschutz im Stadtgebiet. Aufwandsbedingt ist eine Umrüstung von 1.000 Leuchtstellen pro Jahr in diesem Sonderprogramm vorgesehen. Weitere LED- Umrüstungen werden im Zuge von Straßenbauprojekten, Mitverlegungsprojekten im Leitungsbau und Erneuerungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtung erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten in den nächsten 7 Jahren belaufen sich auf ca. 11.380.000 € (brutto).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Umsetzung des Sonderprogrammes soll in einem Zeitraum von 7 Jahren von 2024 bis 2030 erfolgen. Die genaue Festlegung welche Leuchtstellen in dem jeweiligen Projektjahr umgerüstet werden, richtet sich zum einen nach den festzulegenden Prioritäten, z.B. Turnus des anstehenden Leuchtmitteltausches, Erzielung von Fördereinnahmen und zum anderen nach den weiteren Rahmenbedingungen des jeweiligen Projektjahres. Durch diese Flexibilität besteht die Möglichkeit Synergien mit anderen Maßnahmen zu nutzen oder Konflikte mit konkurrierenden Projekten zu vermeiden. Im Sinne einer gleichmäßigen Auslastung werden die Investitionsmittel möglichst gleichmäßig verteilt. Hierbei sind Lohnkosten- und Materialpreissteigerungen zu berücksichtigen.
Projektstartjahr
2024: 1.200.000,- €
Projektjahr 2025: 1.320.000,- €
Projektjahr 2026: 1.450.000,- €
Projektjahr 2027: 1.600.000,- €
Projektjahr 2028: 1.760.000,- €
Projektjahr 2029: 1.930.000,- €
Projektjahr 2030: 2.120.000,- €
Die zu erzielenden Einnahmen können nicht seriös abgeschätzt werden, da sich
Förderprogramme im Projektzeitraum ändern oder auch wegfallen können. Aufgrund
der langen Bearbeitungs- und Genehmigungszeit der Anträge wird eine Förderung
im ersten Projektjahr nicht angestrebt. Der Projektstart im kommenden Jahr ist
aber aufgrund Kostensteigerungen und Einsparungen im Energiebedarf dennoch
sinnvoll. Im weiterem Projektverlauf sollen Fördermittel beantragt werden.
Die Montagearbeiten werden durch die Erlanger Stadtwerke anstelle des
anstehenden Leuchtmitteltausches ausgeführt. Nachteilige verkehrliche
Auswirkungen werden nicht erwartet.
Bei der Steuerung der einzelnen Projekte kommt den Ressourcen bei den Erlanger
Stadtwerken und der Verfügbarkeit der zu beschaffenden Materialien eine
besondere Rolle zu.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
11.380.000,-€ |
bei IPNr.: 66IVP_541.604 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
werden auf IvP-Nr.541.604 für die Jahr 2024 ff angemeldet
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Keine