Betreff
Antrag aus der BÜV Anger Bruck, Landschaftsschutzgebiet Regnitzgrund
Vorlage
614/074/2023
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Anger/ Bruck vom 14.09.2022 (TOP 5) zum Landschaftsschutzgebiet Regnitzgrund ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Mit Antrag vom 14.09.2022 (TOP 5) ist in der Bürgerversammlung Anger/ Bruck beantragt worden, dass das Landschaftsschutzgebiet Regnitzgrund stärker geschützt werden solle.
Hierzu ist eine Nutzungsverordnung ähnlich der Verordnung über die Parkanlage Englischer Garten gewünscht worden und ein Verbot für Radfahrer (Verkehrszeichen 254).

Eine Nutzungsverordnung ist nicht möglich, da es sich hier um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt (Art. 30 BayNatSchG).


Für ein Verbot des Radfahrens im Landschaftsschutzgebiet gibt es keine Rechtsgrundlage, weshalb dies nicht möglich ist.


Die Naturschutzwacht kontrolliert hier bereits im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Für weitere Kontrollen ist derzeit kein Personal vorhanden, wir werden aber an die Polizei herantreten mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der polizeilichen Möglichkeiten.

 

Im Mai 2022 wurde dort ein neues Hinweisschild zum Landschaftsschutzgebiet aufgestellt. Dazu wurde im Oktober 2022 an der Einfahrt in das Landschaftsschutzgebiet an der Pommernstraße eine Schranke eingebaut, um hier die Lage zu verbessern (vgl. hierzu Beschluss Nr. 31/136/2022).

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Beschluss 31/136/2022, Zugangsweg zum Landschaftsschutzgebiet Regnitztal an
der Pommernstraße-Nord