Betreff
Erster Statusbericht Fahrplan Klima-Aufbruch 2023
Vorlage
31/193/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die zentralen Ergebnisse werden in der Sitzung des Stadtrats am 27. Juli 2023 von Referat VII im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.  


Der Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage des weiteren Handelns der Stadt Erlangen. Im Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf wurde die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2023 mit der Bearbeitung der 14 ausgewiesenen Leuchtturmmaßnahmen[1], die u.a. eine hohe Reduzierung des CO2-Ausstoßes versprechen, zu starten. Die verbleibenden 27 Maßnahmen sollen konkretisiert und entsprechend in die Arbeitsprogramme für 2024ff integriert werden. Mit dem vorliegenden Statusbericht zum Fahrplan Klima-Aufbruch kommt die Stadtverwaltung ihrer Berichtspflicht an die Mitglieder des Stadtrats nach (s. BV 31/163/2022).

 

Der Statusbericht gibt einen umfassenden Überblick, welche Aktivitäten die Stadtverwaltung bis Mai 2023 unternommen hat, um die Maßnahmen ins Verwaltungshandeln zu integrieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Bearbeitungsstand der 14 Leuchtturmmaßnahmen (vgl. Kap. 5.1), da diese prioritär behandelt werden. Im Maßnahmenkatalog des Fahrplans Klima-Aufbruch wurden laufende städtische Aktivitäten, wie die 52 Sofortmaßnahmen (s. BV 31/040/2020) und die Maßnahmen des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplans (VEP), aufgenommen. Dadurch konnte die Stadtverwaltung auf Bestehendem aufbauen und Maßnahmen zügiger umsetzen. In der Konsequenz werden bereits im Jahr 2023 über 21 Klima-Aufbruch-Maßnahmen bearbeitet und fünf Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet. Des Weiteren wurden ausgewählte klimapolitische Entscheidungen der EU-, Bundes- und Landesebene in den Bericht aufgenommen, da sie den Rahmen des städtischen Handelns bilden und somit unmittelbar beeinflussen, ob und wie die Stadt Erlangen ihre Klimaziele erreichen kann. 

 

Der Statusbericht besteht aus folgenden Kapiteln:

 

·         Klimapolitische Entscheidungen auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene

·         Gesamtstädtische Entwicklungen hinsichtlich CO2-Bilanz, CO2-Restbudget sowie Ausbau Erneuerbarer Energien

·         Status Quo: Klimaneutrale Stadtverwaltung

·         Stand der Bearbeitung der 14 Leuchtturmmaßnahmen

·         Umsetzungsstand der 41 Klima-Aufbruch-Maßnahmen (inkl. der 52 Sofortmaßnahmen)

 

 

Zur Verdeutlichung des Umsetzungsstandes befindet sich ein Indikatorensystem im Aufbau. Für einzelne Maßnahmen wurden - sofern sinnvoll - quantitative Indikatoren bereits definiert, anhand diesen die Fort- und Rückschritte zukünftig leicht messbar sind. Alle zwei Jahre wird ein ausführlicher Bericht erscheinen. In den Jahren dazwischen wird eine schlankere Berichterstattung erfolgen, damit ausreichend Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen verbleiben.

 

Bearbeitungsstatus Fahrplan Klima-Aufbruch – Mai 2023

Der Empfehlungsbericht des Bürger*innenrats und der Stakeholdergruppe verdeutlicht die große Zustimmung für die Umsetzung der 41 Klima-Aufbruch-Maßnahmen. Dies ist eine gute Voraussetzung für tiefgreifende Veränderungen, die auf den Weg zur Klimaneutralität nötig sein werden. Ebenso ist es positiv, dass der Fahrplan Klima-Aufbruch an städtische Aktivitäten anknüpft[2] und Zuständigkeiten für die meisten Maßnahmen geklärt sind.

 

Mit Blick auf die 14 Leuchtturmmaßnahmen werden bereits elf Maßnahmen proaktiv vorangebracht. Hervorzuheben sind die Fortschritte für die kommunale Wärmeplanung (E1 - Masterplan Wärme 2030), die zu den elementaren Bausteinen der Wärmewende gehört. So konnte bereits mit der Ausschreibung und der Generierung von Fördermitteln für die kommunale Wärmeplanung begonnen werden.

Mit der Maßnahmen S1a – Klimaneutrale Verwaltung vor 2030 nimmt die Stadt Erlangen ihre Vorbildfunktion wahr. Federführend setzt die neu geschaffene Stelle „Management Klima-Aufbruch“ diese Maßnahme um und hat dafür bereits ein Monitoringsystem mit Indikatoren erarbeitet. Kapitel 4 im Statusbericht zeigt die für das Monitoring eingeholten Werte, die Ausgangspunkt für die zukünftige CO2-Reduktion sind. Zugleich bereitet die selbe Stelle die Vergabe einer mehrjährigen öffentlichen Kommunikationskampagne vor, um möglichst viele Erlanger*innen für den Klima-Aufbruch zu gewinnen und auch städtische Angebote besser zu kommunizieren (vgl. S10 – Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit).

Im Rahmen der Allianz klimaneutrales Erlangen (S1b) sollen Unternehmen und andere Institutionen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützt werden. Seit der Besetzung der Stelle „Klima und Wirtschaft“ im Februar 2023 werden lokale Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt angesprochen, damit sie im direkten Austausch ihre Wünsche und Sorgen zum Ausdruck bringen können. Des Weiteren ist ein schlankes Monitoringsystem für Unternehmen in Erarbeitung, damit Fortschritte mess- und sichtbar gemacht werden können. Die Allianz klimaneutrales Erlangen soll zur Plattform für lokale Institutionen werden. Im Juni 2023 hat die erste Veranstaltung stattgefunden, auf der Vertreter*innen lokaler Unternehmen u.a. von ihren Projekten berichten konnten. Insgesamt befindet sich die Bearbeitung der Maßnahmen auf einem guten Weg (s. Kapitel 5.1). 

Die Maßnahmen E3 - Moratorium Kesselersatz und G1a - Klimaneutrale städtische Gebäude befinden sich in Vorbereitung. Sobald die fünf bewilligten Personalstellen beim Gebäudemanagement besetzt und eingearbeitet sind, können die Maßnahmen aktiv bearbeitet werden.

Für die Maßnahme S2 - Integrierte Quartierskonzepte[3] wurde für das laufende Haushaltsjahr kein Personal geschaffen und kann daher auch nicht bearbeitet werden. Das Amt für Stadtplanung und Mobilität wird für das kommende Haushaltsjahr die 1,5 Personalstellen aufs Neue beantragen. Die Bewilligung ist insbesondere vor dem Hintergrund der Wärmewende und dem Aufgreifen der Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans (vgl. Maßnahme E1 – Masterplan Wärme 2030) erforderlich. Nur über konkrete Maßnahmen in den Quartieren kann der CO2-Ausstoß reduziert werden.

 

Wenngleich der One-Stop-Shop: Fit für die Zukunft (E5) nicht zu den Leuchtturmmaßnahmen zählt, konnten hier dank des internen Stellenbesetzungsverfahrens für die Stelle „Klimaschutzmanagement / One-Stop-Shop“ bereits gute Fortschritte erzielt werden. Das Grobkonzept für das Nachhaltigkeits- und Klimazentrum (neuer Arbeitstitel für den One-Stop-Shop) befindet sich in den letzten Zügen, sodass das Feinkonzept zur Umsetzung des Beratungszentrums für die Bürger*innen Erlangens demnächst beauftragt werden kann.

Herausforderungen

Bisher konnten fünf der 17,5 bewilligten Stellen besetzt werden. Mit der Besetzung der verbleibenden Stellen kann in der Regel frühestens mit Herbst 2023 gerechnet werden. Sobald die neuen Mitarbeitenden eingearbeitet sind, wird es zwar zu einer beschleunigten Bearbeitung der Maßnahmen kommen, aber nicht in der Tiefe und Geschwindigkeit, die notwendig wäre, um die Ziele zu erreichen.

 

Des Weiteren wurden 13,5 Stellen, die erforderlich für die Umsetzung der 14 Leuchtturmmaßnahmen wären, für das laufende Haushaltsjahr nicht bewilligt (s. BV 31/163/2022). In ausführenden Ämtern, wie z.B. dem Tiefbauamt, können bereits jetzt geplante Vorhaben wie Fuß- und Rad-Querungshilfen oder Fahrradbügel nicht umgesetzt werden, weil Fachkräfte fehlen. Ein weiterer Kapazitätsaufbau in der Verwaltung für die Umsetzung der 14 Leuchtturmmaßnahmen und die Konkretisierung der verbleibenden Maßnahmen aus dem Fahrplan Klima-Aufbruch ist deshalb von hoher Bedeutung für den Erfolg eines klimaneutralen Erlangens.

 

Für die Bearbeitung der 41 Maßnahmen bedarf es eines agilen Managementansatzes, um Verfahren dort zu beschleunigen, wo sich neue Möglichkeiten eröffnen. Dies geht einher mit einem mutigen Vorgehen und der Toleranz für Fehler.

 



[1] Die 14 Maßnahmen umfassen konkret zwölf Leuchtturmmaßnahmen sowie die Maßnahmen „S10 - Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit“ und „S13 - Einwirkung auf Landes- und Bundespolitik“. Im Sinne einer leichteren Lesart wird im vorliegenden Dokument der Terminus „14 Leuchtturmmaßnahmen“ genutzt. 

[2] In Kapitel 5.2 ist der Umsetzungsstand der Sofortmaßnahmen, die zur Zielerreichung der jeweiligen Klima-Aufbruch-Maßnahmen beitragen, extra ausgewiesen. Zukünftig wird dies vereinheitlicht, sodass das Monitoring übersichtlicher wird.

[3] Die Maßnahme bringt die Wärmewende zu den Menschen in die Stadtteile und wird von der KfW zu 75 Prozent (Konzepterstellung und Personalkosten) gefördert.


Anlagen:            

Anlage 1: Erster Statusbericht zum Fahrplan Klima-Aufbruch 2023