Betreff
Betretungsverbot Wildpferdegehege Tennenlohe
Vorlage
31/192/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das zuständige Landratsamt Erlangen-Höchstadt teilte auf Nachfrage zu einem bestehenden Betretungsverbot nachfolgende Informationen mit:

Für das Naturschutzgebiet wurde die „Verordnung über das Naturschutzgebiet Tennenloher Forst vom 09.09.1994“ erlassen.

Weil es sich bei dem Naturschutzgebiet um einen ehemaligen Schießplatz handelt, in dem auch Sprengmunition verschossen wurde, besteht Lebensgefahr beim Verlassen der geschotterten Wege.

Ein Betretungsverbot wurde für den ehemaligen Truppenübungsplatz mit Verordnung vom 01.04.2014 verhängt.

Außerhalb der freigegebenen Wege, darf das Gebiet nicht betreten werden. Eine entsprechende Übersichtskarte mit den freigegebenen Wegen ist als Anlage beigefügt.

Das Wandern entlang des Pferdegatters ist gefahrlos möglich, da diese Bereiche entmunitioniert wurden. An drei Stellen am Zaun (nordwestliche Ecke, nordöstliche Ecke und nahe des Überstiegs) befinden sich Übersichtstafeln, die über die Wegeführung informieren. Mithilfe des Überstiegs am „Kugelfangwall“ in der Mitte der Schießbahn kann man das Gehege überqueren. An vielen Stellen des Zaunes sind Informationstafeln zu interessanten Themen über das Gebiet angebracht.

Das Radfahren auf den geschotterten, nicht-öffentlichen Wegen im Naturschutzgebiet ist möglich. Nicht zulässig ist das Radfahren auf den unbefestigten Pfaden des Pferdegatters und im Gebiet.


Anlage: Übersichtskarte der freigegebenen Wege