Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 43 i.H.v. 475.200,00 EUR und der
einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 387.008,81 wird
zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur
Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von
300.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat,
Einverständnis.
Hinweise:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 43 beträgt |
475.200,00
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(2021: 412.540,61 EUR, 2020: 94.996,20 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
21.803,93 |
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für das 2.Halbjahr |
22.600,77 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
44.404,70 |
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In den Investitionshaushalt 2022 wurden übertragen |
7.327,39 |
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(2021: 19.666,00 EUR, 2020: 76.805,94 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Novellierung des bayerischen
Erwachsenenbildungsförderungsgesetztes (BayEBFöG) und deutliche Erhöhung des
jährlichen Staatszuschusses für 2022 („pandemiebedingt“ auf der Grundlage der
Teilnehmer- und Veranstaltungsdaten aus 2019). Die Auszahlung erfolgte erst
im November 2022. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2022 konnte wie geplant erfüllt werden. |
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2.3 |
Nach der beiliegenden Budgetabrechnung (Anlage 1) der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 475.200,00 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben. |
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2.4 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 43 im Jahr 2022 |
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Stand am 01.01.2022 |
260.000,00 |
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Entnahmen 2022 aufgrund
Fachausschussbeschluss vom (05.05.2022) |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für Anschaffung von Smartboards |
55.000,00 |
19.912,27 |
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für Anschaffung für Unvorhergesehenes ( hier Anschaffung von Tischen ) |
30.000,00 |
28.278,92 |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-48.191,19 |
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zuzüglich Gutschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
0,00 |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
0,00 |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+0,00 |
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= |
gegenwärtiger Rücklagenstand |
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211.808,81 |
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./. |
freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
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-0,00 |
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= |
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag (ohne Übertrag aus Budgetergebnis 2022) |
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211.808,81 |
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Folgende Verwendung des in der
Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant: |
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2.4.1 |
Einsatz einer Agentur für Öffentlichkeitsarbeit |
15.000,00 |
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2.4.2 |
Ateliertische und Stühle für Unterrichtsgebäude Wilhelmstraße 2f |
12.500,00 |
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2.4.3 |
Sachkosten für außerplanmäßige Personaleinsätze (fehlende Personalressource in der Verwaltung wegen Weiterqualifizierung durch Teilnahme am BL I, Aufgabenmehrung im Integrationsbereich sowie Langzeiterkrankung im Hausverwaltungsbereich; Unterstützung durch HPM im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/ Gesellschaft) |
50.000,00 |
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2.4.4 |
Kochwerkstatt KuBiC (Neuberechnung ergab Kostenerhöhungen) |
25.000,00 |
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2.4.5 |
KuBiC Holzwerkstatt (u. a. Ausstattungsberatung, Kleinwerkzeug, Lagerkosten) |
20.000,00 |
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2.4.6 |
KuBiC Holzwerkstatt (u. a. Tischkreissäge, Dickenhobel, Standbohrmaschinen) |
20.000,00 |
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2.4.7 |
Kosten Holzwerkstatt (Puffer für Kostenerhöhungen) |
5.000,00 |
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2.4.8 |
KuBiC Schmuckwerkstatt (Kleinwerkzeuge) |
25.000,00 |
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2.4.9 |
KuBiC Schmuckwerkstatt (Werkbänke) |
10.000,00 |
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2.4.10 |
KuBiC Schmuckwerkstatt (Puffer für Kostenerhöhungen) |
5.000,00 |
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2.4.11 |
Kosten für Unvorhergesehenes |
23.500,00 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenzuführung
i.H.v. 88.191,19 EUR
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Anlagen:
Anlage_1_ Amt_43_Budgetabrechnung_2022
Anlage_2_Amt_43_Rücklage_2022