Die Fleischhygienegebühren (Schlachtbetriebe) werden wie in der Anlage aufgezeigt ab 01.09.2023 um 30 % erhöht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Fleischhygienegebühren
sind grundsätzlich kostendeckend zu erheben
(Art 79, 82 der Verordnung EU 2017/625).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die letzte
Erhöhung der Fleischhygienegebühren erfolgte zum 01.01.2018. Auf Grund von
Personalmangel in der Verwaltung und Corona wurden die Fleischhygienegebühren
bisher nicht neu kalkuliert.
Als Grundlage der Gebührenkalkulation sind Einnahmen und Ausgaben maßgeblich.
Seit 2018 sind die Kosten gestiegen und die Schlachtzahlen gesunken. Dies
bedeuten höhere Ausgaben, niedrigere Einnahmen und eine begrenzte bzw. keine
volle Kostendeckung.
Bei der Neukalkulation wurde auf Basis der Zahlen aus 2022 einer jährlichen
Kostenerhöhung von jeweils 6,5 % für 2023 und 2024 ausgegangen. Die Betreiber
des Schlachthofes haben für 2023 und 2024 die Schlachtzahlen prognostiziert.
Auf Grundlage dieser Zahlen errechnet sich bei einer Gebührenerhöhung von 30 %
für 2024 eine Kostendeckung in Höhe von 88,93 %.
Die
Gebührenerhöhung erfolgt nur für die Schlachtbetriebe.
Die Gebühren für die amtlichen Kontrollen in den Zerlegebetrieben werden
weiterhin nach tatsächlichem Aufwand unter Ansetzung des jeweils aktuellen
Personalvollkostensatz berechnet.
Die Untersuchungsgebühren die von den Kostenschuldnern an der Barkasse der Abteilung
Fleischhygiene (392) beglichen werden, sind auf zehn Cent kaufmännisch gerundet
(z.B. Trichinenuntersuchungen für Jäger).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Betreiber wurden über die geplante Gebührenerhöhung informiert und über die weiter geplante
Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt.
Ausgaben und Einnahmen 2023 können in 2024 bis Ende April ermittelt werden. Die
Schlachthofbetreiber sollen bis dahin Prognosen der Schlachtzahlen und Zerlegemengen für 2024
und für 2025 abgeben.
Auf dieser Grundlage können dann die Fleischhygienegebühren neu kalkuliert und zum
01.09.2024 beschlossen werden.
Die bayerischen Schlachthöfe befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage. Das Angebot an
Schlachtvieh ist zurückgegangen. Einige bayerische Schlachthöfe schließen bzw. führen nur noch
Teilschlachtungen durch.
Unter Berücksichtigung der ungewissen weiteren Entwicklung der Schlachthöfe in Bayern,
sollte zunächst zum 01.09.2023 nur eine Erhöhung der Fleischhygienegebühren in Höhe von 30 %
erfolgen (vgl. Anlage).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fleischhygienegebühren der Stadt Erlangen