Betreff
Einführung der WestLinie zum Fahrplanwechsel 2023/2024
Vorlage
613/240/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung und die ESTW werden beauftragt, die WestLinie im Rahmen eines dreijährigen Probebetriebs einzuführen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Rufbuslinie 287T wurde mit der Inbetriebnahme des Verknüpfungspunktes Lindnerstraße auf Basis einer vorangegangenen Nachfrageanalyse für die nachfrageschwächeren Zeiten und das Wochenende eingeführt. Auf politischen Wunsch und im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde ein Kleinbuslinienkonzept entworfen. Das Konzept der WestLinie ermöglicht neben der regelmäßigen und planbaren Erschließung der Bereiche Kosbach – Häusling – Steudach auch eine Verknüpfung mit Frauenaurach.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Rufbusse werden dort eingesetzt, wo das Fahrgastaufkommen keinen Einsatz eines normalen Linienbusses rechtfertigt. Vor der Umstellung und auch vor der Corona-Pandemie wurden die Fahrgastzahlen der Linien 287 und 293 im Bereich Kosbach, Häusling und Steudach über einen längeren Zeitraum kontinuierlich ausgewertet und Betriebsbeobachtungen durchgeführt. Ein Großteil der Fahrten war komplett unbesetzt. Dies führte zum Fahrplanwechsel Dezember 2020 zur Einführung der Rufbuslinie 287T. Bei Rufbussen handelt sich um eine flexible Bedienform und nicht um eine Angebotsverschlechterung. Nichtsdestotrotz wurde das Angebot seitens der Bürger*innen in den betroffenen Bereichen nur bedingt angenommen. Die Stadtverwaltung und die ESTW Stadtverkehr GmbH (ESTW) haben daher auf politischen Wunsch und im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ein Kleinbuslinienkonzept entwickelt. Mit Umstellung der KlinikLinie auf die CityLinie und dem damit verbundenen Einsatz der neuen Elektrobusse besteht die Möglichkeit, die Kleinbusse der KlinikLinie einzusetzen.

 

Die Linienführung und Eckdaten sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

WestLinie

 

Die Führung der WestLinie erfolgt über die Haltestellen Lindnerstraße, Zambellistraße, Großauweiher, Karauschenweg, An der Kapelle, Haundorfer Str., St. Michael, Westfriedhof, Frauenaurach Sportplatz und wieder zurück bis zur Haltestelle Lindnerstraße, siehe Anlage 1. Neben der Bedienung der Ortsteile Kosbach, Häusling und Steudach ist in diesem Konzept auch eine Durch- und damit verbundene Anbindung an die Haltestelle Frauenaurach Sportplatz berücksichtigt. Das Angebot soll in einem 60 Minuten-Takt erfolgen. Während der Bedienzeiten der WestLinie entfallen die Rufbusfahrten der Linie 287T. Die geschätzten Gesamtkosten betragen für ein Normjahr ca. 264 T€. Bei einer Laufzeit von drei Jahren ca. 261 T€ pro Jahr.

Des Weiteren bleiben in der Hauptverkehrszeit sowie Schulzeit weiterhin die Fahrten der Buslinie 287 bestehen. Aktuell wird noch eine zeitliche Erweiterung der Durchbindungen der Linie 287 geprüft.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Beschluss kann die Linie bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der WestLinie in einer dreijährigen Probelaufzeit. Die Gesamtkosten belaufen sich bei einer Laufzeit von drei Jahren auf ca. 261 T€ pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt durch die ESTW.


Darüber hinaus soll gemäß Vorlage 613/239/2023 die Einführung der CityLinie ebenfalls zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 umgesetzt werden.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Einführung der WestLinie