Betreff
Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Vorlage
14/149/2023
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Nach mehrjährigen Beratungen haben Bundestag und Bundesrat eine Einigung zum HinSchG
erzielt (Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht). Das Gesetz tritt zum 02.07.2023 in Kraft.

 

Kurz zusammengefasst geht es in dem Gesetz um den Schutz von hinweisgebenden Personen, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen verschiedene Rechtsvorschriften erlangt haben.

 

Die Umsetzung des HinSchG ist stadtintern einstweilen beim Revisionsamt verortet.

Seitens der Amtsleitung wird mündlich über den Sachstand berichtet.


Anlagen: ---