Betreff
Prüfung in Amt 13 – Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, Bürgerschaftliches Engagement und Bürgeranliegen; Stellungnahme des Rechtsamtes zu Ziffer 1 des Protokollvermerks vom 15.03.2023
Vorlage
14/147/2023
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zu Ziffer 1 des o. g. Protokollvermerks (siehe Anlage) teilte das Rechtsamt am 19.04.2023 folgendes mit:

 

„Mit Aufwandsentschädigungen können Stadträt*innen verfahren, wie sie wollen. Sobald diese gezahlt wurden, ist dies Privatsache eines*r jeden*r einzelnen (und einer genauen Prüfung des Rechtsamtes entzogen). So könnte es sich bei der Finanzierung von Ausgaben, die nicht aus den Fraktionszuschüssen gezahlt werden, z. B. um eine Schenkung handeln, die mit Privatmitteln im Rahmen der Gesetze finanziert werden kann.“


Anlagen: Protokollvermerk vom 15.03.2023