Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Amt 42 berichtet mit Mail vom 22.06.2023 wie folgt über den
aktuellen Sachstand:
1. Auf Vorschlag der
Ausschussvorsitzenden, Frau Linhart, bitten die Ausschussmitglieder darum, in
der Sitzung des Revisionsausschusses im Juli 2023 über die Zahlen zu den Entleihungen
bei der Fahrbücherei aus dem Jahr 2022 zu berichten (Ziffer 4.1 des
Prüfungsberichtes).
Die Situation hat sich weitgehend normalisiert. Die
Ausleihzahlen im Berichtszeitraum 01.09. bis 31.12.2022 und 01.01. bis
31.05.2023 zeigen einen deutlichen
Anstieg der Ausleihzahlen:
Gesamt 01.09. bis 31.12.2022 |
Ferien |
13.214 |
6906 |
7831 |
6937 |
34.888 |
Gesamt 01.01. bis 31.05.2023 |
8075 |
9052 |
13482 |
8492 |
10.306 |
49.407 |
Die Ausleihe von Medienkisten an Schulen und Kindertageseinrichtungen liegt aktuell sogar über dem Vor-Corona-Niveau.
Bezüglich der Abrechnung für die Haltestelle in Buckenhof ist die Stadtbibliothek der Empfehlung des Revisionsamtes gefolgt, die Umlage auf den tatsächlichen Aufwand zu beziehen. Die letzte Abrechnung erfolgte bereits nach dem neuen Modell.
2. Die Ausschussmitglieder begrüßen die
Bemühungen zur Inbetriebsetzung des Kassenautomaten. Sie bitten darum, den
aktuellen Sachstand ebenfalls in der Sitzung des Revisionsausschusses im Juli
2023 darzulegen (Ziffer 5a des Prüfungsberichtes).
Der Kassenautomat
wurde am 02.05.2023 in Betrieb genommen. Die Einzahlungen für den Monat Mai
setzen sich wie folgt zusammen:
-
Gesamteinzahlungen: 8.436,74
€
-
Einzahlungen bar: 4.247,46
€
-
Einzahlungen EC-Cash: 4.189,28
€
-
Anzahl Zahlungsvorgänge: 1.222
3. Auf
Vorschlag von Frau Stadträtin Dr. Clarner bitten die Ausschussmitglieder die
Geltendmachung finanzieller Entschädigungen zu prüfen (Ziffer 5b des
Prüfungsberichtes).
Die Geltendmachung
finanzieller Entschädigungen wird geprüft.
4. Die Ausschussmitglieder bitten darum,
bezüglich der Verlängerung des Leseausweises online die Einrichtung einer
elektronischen Bezahlfunktion zu prüfen.
Eine Verlängerung des Leseausweises und Bezahlung online ist möglich und wird angeboten.
Im Falle der Geltendmachung einer Ermäßigung muss der entsprechende Nachweis geprüft werden. Ermäßigungsgründe sind in der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen, § 2 Nutzungsgebühren (4) festgelegt.
Anlagen: Protokollvermerk
vom 09.11.2022